Langzeitreise : arbeitslos melden oder nicht?

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hallygally
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Langzeitreise : arbeitslos melden oder nicht?

Ungelesener Beitrag von hallygally »

Hallo Dirk,
es ist nicht ganz so, wie Du schreibst, ich habe mich aktuell vor zwei Tagen beim AA gemeldet.
Sperrfrist wegen Eigenkündigung 3 Monate, Ruhefrist wegen nicht Einhaltung der Kündigungsfrist 5 Monate, läuft parallel und während meiner Reisezeit. Der Anspruch besteht maximal 4 Jahre minus 1 Tag. Danch 9 Monate (nicht 12!) ALG. Der Maximalanspruch für ALG1 ist 12 Monate, egal, wie lange man gearbeitet hat (ab 55 länger, aber das lasse ich mal weg). Also 12 - 3 = 9 Monate. Die Ruhefrist wird nicht als Abzug gewertet.
Du bekommst 2 Arbeits"pakete", davon 1 gewissenhaft ausfüllen (blau) und mitbringen, das andere (gelb) teilweise vorher hinschicken. Wichtig: Dein Arbeitgeber muss Dir pünktlich eine Arbeitsbescheinigung ausstellen, das ist sehr wichtig, bestehe darauf, dass das schnell geht.
Alles klar?
---
Gruß,
Thomas
Vorstellungsthread: http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... hp?t=13836
DBarfuss
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Weltreise & Arbeitsamt : Anmelden? - Abmelden? - oder wa

Ungelesener Beitrag von DBarfuss »

hallygally hat geschrieben:Alles klar?
Teilweise :D

Das mit der "Ruhefrist wegen nicht Einhaltung der Kündigungsfrist" habe ich nicht verstanden..werde auch nochmal einen Termin bei der AA machen damit ich dann auch was schriftlich habe. Melde mich dann nochmal.

Gruss
Dirk
DBarfuss
WRF-Mitglied
Beiträge: 24
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Wohnort: Wiesbaden

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Ungelesener Beitrag von DBarfuss »

Hatte heute mein "2tes" Gespräch und ich muss sagen es lichtet sich lansam...

Also das Thema der persönlichen Arbeitslosmeldung am 1.Tag der Arbeitslosigkeit kann man getrost unter den Tisch fallen lassen...da im "Merkblatt für Arbeitslose" steht: ...spätestens am 1. Tag der Arbeitslosigkeit!

Für mich heisst das (Abflug am 21.04.2009): ich melde mich zwischen 15. und 20.04. persönlich arbeitslos, kündige aber erst zum 30.04. und nehme dann den restlichen Urlaub. Damit habe ich mich persönlich gemeldet muss aber nicht zwingend vor Abreise auch arbeitslos sein. Für mich extrem wichtig da April bei uns Geschäftsjahresende ist und dort die meistens Umsätze laufen ergo auch dort das meiste variable Gehalt zu holen ist. Die Sperrfrist läuft dann ab dem 1.5. für 12Wochen und wenn ich dann Mitte/Ende April 2010 zurückkomme habe ich Anspruch auf 9 Monate ALG.

Bzgl. der Arbeitssuchendmeldung wurde mir gesagt, dass diese unter den Tisch fallen kann, da ich dem Arbeitsmarkt eh nicht zur Verfügung stehe. D.h. Arbeitssuchenmeldung erst nach Heimkehr.

Any Feedback?

Gruss
Dirk
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