Sind 2 Staatsangehörigkeiten für Deutsche erlaubt?

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Shaddix
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Sind 2 Staatsangehörigkeiten für Deutsche erlaubt?

Ungelesener Beitrag von Shaddix »

Hallo an alle!!

Ich habe eine sehr wichtige Frage und hoffe, dass irgendjemand sich etwas damit auskennt.
Ich besitze 2 Staatsangehörigkeiten (Deutsch und Philippinisch) und daher auch 2 Reisepässe.
Nun zur Frage:
Wie lange darf ich 2 Staatsangehörigkeiten haben bzw. wann muss ich mich für 1 entscheiden?
Habe den philippinischen Reisepass erst 2005 erhalten.. noch vor meinem 18. Lebensjahr und habe bis jetzt auch keine Probleme damit gehabt. Aber jetzt muss ich mir einen neuen deutschen Reisepass beantragen, weil der bald ungültig ist. Muss ich dann wahrscheinlich den philippinischen Reisepass abgeben? Habe von einigen Leuten gehört, dass man sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden muss, wenn man 20 ist.

Danke schon mal im Voraus!!

MfG Shaddix
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Brigit
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Sind 2 Staatsangehörigkeiten für Deutsche erlaubt?

Ungelesener Beitrag von Brigit »

Hallo Shaddix

ganz genau kann ich die auch nicht Auskunft geben, aber soviel weis ich.
Mein Sohn hat durch Geburt 1988 zusätzlich zu seiner deutschen Staatsangehörigkeit auch die Schweizer erhalten da Papa Schweizer ist.
Er darf beide Staatsangehörigkeiten behalten, ist also Doppelbürger mit beiden Pässen wobei ihm ein Reisepass nur für das Land zusteht in dem er seinen Wohnsitz hat. Für das andere Land gibts nur eine >ID-Karte.
Das Gesetz hat sich allerdings in den letzten Jahren geändert. Weis leider nicht wann. Die jungen in Deutschland geborenen Türken die ich kenne, haben fast alle keine Doppelbürgerschaft mehr. Sie mussten sich entscheiden.
Nähere Infos bekommst du sicher übers Konsulat.

LG Brigit
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Eliane
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Sind 2 Staatsangehörigkeiten für Deutsche erlaubt?

Ungelesener Beitrag von Eliane »

Ich bin auch keine Expertin auf diesem Gebiet, aber meines Wissens gilt folgendes:

Grundsätzlich darf man neben der deutschen Staatsbürgerschaft keine weitere haben.
Kinder können zwei StaBü erhalten, müssen sich aber mit 16 Jahren für eine entscheiden.
Eine ganz große Ausnahme sind Russlanddeutsche, da für die nicht das allg. Staatsbürgerschaftsrecht gilt, sondern das Kriegsvertriebenengesetz (?) in dem diese Fragen eindeutig geklärt sind.
Mag sein, dass es wie Birgit schrieb, ähnliche Abkommen auch mit Ländern wie der Schweiz gibt. Aber das sind Ausnahmen und gelten nicht per se.

Genau das Problem außer deutsch nichts anderes sein zu dürfen, haben wie Birgit schon schreibt, z.B. unglaublich viele Türken. Diese dürfen u.a. kein Erbe in der Türkei antreten, wenn sie keine türkische StBü haben, mussten diese aber abgeben, wenn sie die deutsche haben wollten.

Nun ist es jedoch so, dass es einigen Ländern reichlich egal ist, ob ihre Leute eine oder zwei StaBü haben. Also gibt man für die Deutschen erstmal seine andersländische ab. Hat man den deutschen Pass, dann holt man sich die andere wieder :wink:

Und es gibt eine Ausnahmeregelung, die man aber kaum irgendwo findet. (Das hat mir letztes Jahr ein Generalkonsul geflüstert.) Wenn ich z.B. hier in Russland etwas machen will, wozu ich die russische StaBü brauche, dann kann ich diese erhalten ohne die deutsche abgeben zu müssen, obwohl ich z.B. nicht aus einer binationalen Familie stamme.

Zu deinem Problem: Ich würde einfach versuchen, einen neuen dt. Pass zu beantragen, wenn niemand nach dem philippinischen fragt, ist gut, wenn nicht, dann kannst du immer noch überlegen, wie du weiter vorgehen magst.

Ich würde mir jedoch wünschen, die Deutschen würden sich endlich von dieser Engstirnigkeit lösen und ohne Tricks einfach dauerhaft zwei StaBü von heute heranwachsenden Generationen anerkennen. Wir leben nunmal nicht mehr in Nationalstaaten und die vielgepriesene Mobilität mit zwei Pässen ist auch einfacher.
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Sind 2 Staatsangehörigkeiten für Deutsche erlaubt?

Ungelesener Beitrag von Mabuhay »

Im Allgemeinen hat meine Vorrednerin Recht mit ihren Behauptungen, jedoch gibt es eine Sonderregelung die besagt das man für Kinder unter 6 Jahren aus einer Mischehe, so wie wir es auch gemacht haben für unsere Tochter einen Philippionischen Pass beantragt. Diesen Pass braucht Sie dann später nicht mehr abzugeben oder sich zu entscheiden für welche Nationalität unsere Tochter haben möchte. :D
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Eliane
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Sind 2 Staatsangehörigkeiten für Deutsche erlaubt?

Ungelesener Beitrag von Eliane »

Ich schrieb ja, dass es Ausnahmeregelungen geben kann, die aber nicht auf andere Länder übertragbar sein müssen. (Und der Threadtitel ist ja durchaus allgemein gehalten und nicht auf das Länderpaar Dtl.-Philippinen beschränkt ;-) )
Könnte ja außerdem auch sein, dass es den philippinischen Staat einfach nicht interessiert, welche anderen StaBü noch vorhanden sind, Deutschland aber sehr wohl. Dann sollte man seine philippinsche StaBü und den "Dauerpass" vielleicht in Dtl. nicht an die große Glocke hängen.
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Sind 2 Staatsangehörigkeiten für Deutsche erlaubt?

Ungelesener Beitrag von Mabuhay »

Eliane hat geschrieben:Ich schrieb ja, dass es Ausnahmeregelungen geben kann, die aber nicht auf andere Länder übertragbar sein müssen. (Und der Threadtitel ist ja durchaus allgemein gehalten und nicht auf das Länderpaar Dtl.-Philippinen beschränkt ;-) )
Könnte ja außerdem auch sein, dass es den philippinischen Staat einfach nicht interessiert, welche anderen StaBü noch vorhanden sind, Deutschland aber sehr wohl. Dann sollte man seine philippinsche StaBü und den "Dauerpass" vielleicht in Dtl. nicht an die große Glocke hängen.

Da wir alles über die Behörden und Botschaft abgewickelt haben ist dieses alles ganz legal. Auch zahlreiche Freunde und Bekannte von uns die deutsch / philippinisch verheiratet sind, haben für ihre Kinder jeweils auch den Pass beantragt und genehmigt bekommen.
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Sind 2 Staatsangehörigkeiten für Deutsche erlaubt?

Ungelesener Beitrag von pukalani »

Hallo Shaddix!

Habe Deinen Strang wegen länderübergreifenden Themas in die "Reisevorbereitungen" verschoben.

Liebe Grüße,
Lani
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Astrid
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Sind 2 Staatsangehörigkeiten für Deutsche erlaubt?

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo Shaddix,

Habe mal ein wenig recherchiert und folgendes gefunden:

Offensichtlich ist es zur Beantwortung Deiner Frage hilfreich zu wissen, warum Du im Besitz zweier Staatsbuergerschaften bist, insofern fehlen in Deiner Frage die fuer ihre Beantwortung wichtigen Zusatzinfos.
Also ganz allgemein:

Prinzipiell sind drei Varianten denkbar:

1) Deine Eltern sind beide philippinischer Abstammung und Du hast die deutsche Staatsangehoerigkeit quasi "optional" erhalten, weil Deine Familie in Deutschland lebt ?! (s.a. wikipedia).

In diesem Fall scheint es tatsaechlich so zu sein, dass Du irgendwann zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr gegenüber der Staatsbürgerschaftsbehörde erklären musst, ob Du die deutsche Staatsangehörigkeit behalten moechtest oder die andere Staatsangehörigkeit vorziehst (Erklärungspflicht, gem. § 29 StAG). Wenn ich es richtig verstanden habe, verlierst Du in diesem Fall Deine deutsche Staatsbuergerschaft auch, wenn Du keine Erklaerung bis zum 23. LJ abgegeben hast :(.
Allerdings gibt es diesbezueglich offensichtlich auch Ausnahmefaelle ;) (wie zuvor beschrieben).

oder

2) Du stammst Du aus einer deutsch-philippinischen Mischehe und hast die deutsche Staatsbuergerschaft durch Abstammung erhalten.

In diesem Fall lautet die Antwort des auswaertigen Amtes:
Nein, wenn Ihr Kind durch Geburt automatisch zwei Staatsangehörigkeiten erworben hat (die deutsche durch Abstammung), ist eine spätere Entscheidung zwischen den beiden Staatsangehörigkeiten aus deutscher Sicht nicht erforderlich. Ihr Kind ist also dauerhaft Doppelstaater. Unter Umständen mag aber das Recht des anderes Landes eine Optionsnotwendigkeit vorsehen. Bitte wenden Sie sich hierfür an die zuständigen Stellen des anderen Landes (Innenbehörden oder Auslandsvertretungen des anderen Landes).

Stand 22.11.07 (s.a. FAQ zur deutschen Staatsangehoerigkeit) :).

oder

3) Deine Einbuergerung ist auf Antrag erfolgt, weil Du auslaendischer Staatsbuerger und staatenlos warst <- trifft in Deinem Fall wohl nicht zu).

Genaueres und auch, ob Dir eine doppelte Staatsbuergerschaft zwei Reisepaesse zugesteht, erfaehrst Du vermutlich beim Buergerservice des Auswaertigen Amtes.

Persoenlich schliesse ich mich jedoch Elianes Meinung an:
Ich würde einfach versuchen, einen neuen dt. Pass zu beantragen, wenn niemand nach dem philippinischen fragt, ist gut, wenn nicht, dann kannst du immer noch überlegen, wie du weiter vorgehen magst.

@ Lani: Danke fuers Verschieben!

Liebe Gruesse

Astrid
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Mabuhay
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Sind 2 Staatsangehörigkeiten für Deutsche erlaubt?

Ungelesener Beitrag von Mabuhay »

Du musst schon für dich genau wissen, ob der Philippinische Pass dir was nutzt oder nicht. Falls du später auf die Phils ziehen und leben möchtest ist er von großer Bedeutung, da du dann damit Grundstücke kaufen kannst oder eine Arbeit aufnehmen kannst. Wenn du hier bleiben möchtest und nur dort deinen Urlaub verbringen möchtest, dann nutzt dir der Pass gar nichts. Dann kannste ihn abgeben und den Deutschen Pass behalten.
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