Selbst gekündigt alo: Ab wann tickt die Sperrfrist-Uhr?

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MBl
Kiebitz
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Selbst gekündigt alo: Ab wann tickt die Sperrfrist-Uhr?

Ungelesener Beitrag von MBl »

Hallo,

nachdem ich den halben Abend in diversen Foren gelesen habe, bin ich nun vollends verwirrt ...

Ich habe zum 30.6. gekündigt. Mit Resturlaub etc. ist mein letzter Arbeitstag bereits der 18.6., am 22.6. starte ich zu meiner sechsmonatigen Reise (zurück um den 15.12. herum).

Nach allem, was ich bislang gelesen hatte, dachte ich, die Sperrzeit sei nach Rückkehr auf jeden Fall abgelaufen - weil sie ab Eintritt der Arbeitslosigkeit zählt, ob ich mich nun arbeitslos melde oder nicht.... stimmt das?

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen!
MBl
Kiebitz
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Selbst gekündigt alo: Ab wann tickt die Sperrfrist-Uhr?

Ungelesener Beitrag von MBl »

Ich ergänze noch mal: Verlinken geht leider nicht, aber wenn ihr mit folgenden Begriffen sucht (rp frist für sperrzeit läuft ab beginn der freistellungsphase), kommt ihr zum entsprechenden Bericht, nach dem ich bislang dachte, mich richten zu können.

Demnnach wäre die Meldung beim Arbeitsamt vor Abreise tatsächlich nur für Langzeitreisende absolut wichtig, also für alle, die länger als ein Jahr unterwegs sind - und für alle andere müsste die Sperrzeit während der Reise loslaufen, egal, ob sie sich vorher gemeldet haben oder nicht.
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Astrid
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Selbst gekündigt alo: Ab wann tickt die Sperrfrist-Uhr?

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo MBI :)
MBl hat geschrieben:Demnnach wäre die Meldung beim Arbeitsamt vor Abreise tatsächlich nur für Langzeitreisende absolut wichtig, also für alle, die länger als ein Jahr unterwegs sind - und für alle andere müsste die Sperrzeit während der Reise loslaufen, egal, ob sie sich vorher gemeldet haben oder nicht.
Das würde ich so nicht unterschreiben.

Als Sperrfrist wird die Zeit bezeichnet, innerhalb derer Dir bei bestehendem Anspruch kein Arbeitslosengeld ausgezahlt wird.
Arbeitslos melden bzw. einen Antrag auf Arbeitslosengeld stellen kannst Du zwar bereits 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit. Bewilligt wird der Antrag aber frühestens mit dem ersten Tag Deiner Arbeitslosigkeit. Da Du dann aber bereits unterwegs bist und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst, bist Du "bürokratisch" gesehen, nicht arbeitslos bzw. ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld. Also kann auch die Sperrzeit nicht an- und während Deiner Abwesenheit ablaufen.

Die Konsequenz in Deinem Fall: Du kommst nach 6 Monaten Reise zurück, meldest Dich arbeitslos, bekommst aber die ersten 3 Monate kein Arbeitslosengeld.

Würdest Du hingegen Deine Reise um knapp 10 Tage verschieben, könntest Dich am 02.07. wie weiter oben bereits beschrieben von der Arbeitsagentur nach einem Tag Arbeitslosigkeit wieder abmelden und würdest bei Deiner Rückkehr sofort Arbeitslosengeld beziehen können.

Liebe Grüße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
MBl
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Selbst gekündigt alo: Ab wann tickt die Sperrfrist-Uhr?

Ungelesener Beitrag von MBl »

Hallo Astrid,

hast du den Artikel gelesen? Es gibt auch eine Weisung für AA-Mitarbeiter, die dasselbe aussagt:

arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071-Arbeitslosigkeit/Publikation/pdf/GA-Alg-159.pdf

Dort heißt es:

"Nach ständiger BSG-Rechtsprechung beginnt die Sperrzeit mit Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Gemeint ist das Ende des Beschäftigungsverhältnisses im leistungsrechtlichen Sinne, also der Eintritt faktischer Beschäftigungslosigkeit."

Ich bin keine Juristin - aber beschäftigungslos bin ich doch auch, wenn ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe? Sonst könnte die Sperrzeit ja auch nicht weiterlaufen, während ich nicht arbeitslos gemeldet bin - unabhängig davon, ob ich das zuvor kurzzeitig war.

Für mich hat sich das jetzt ohnehin erledigt, da ich vorsichtshalber tatsächlich den bewährt-bekannten Weg gehen werden, denn mein AG hat mir angeboten, den Resturlaub auszuzahlen (nette Reise-Finanzspritze, auch wenn einen Teil die Steuer schluckt) und sogar die Umbuchungskosten für meinen Flug zu übernehmen.

Trotzdem bin ich mir - für künftige Reisende mit diesem Problem - relativ sicher, dass es bei Kurzzeitreisen nicht nötig ist, sich zuvor beim Arbeitsamt zu melden.
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