frage wegen freistellung von der arbeit

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glueckskind
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Re: frage wegen freistellung von der arbeit

Ungelesener Beitrag von glueckskind »

Hi!

So, jetzt wühle ich dieses "alte" Thema noch einmal auf. :wink:

Ich wollte mal hören, ob hier mittlerweile noch ein paar Leute Erfahrungen zur Freistellung im öffentlichen Dienst gesammelt haben.

Und wie gehe ich dabei am besten vor?
Erst mal mit dem Chef reden...dem Personalrat...der Verwaltung?
Was ist die beste Strategie?

Gruß
Katja
nixwieweg
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Re: frage wegen freistellung von der arbeit

Ungelesener Beitrag von nixwieweg »

Hallo
mahon
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Re: frage wegen freistellung von der arbeit

Ungelesener Beitrag von mahon »

Hallo ihr lieben,

ich arbeite auch im öffentlichen dienst, bzw in einer stiftung bezahlt werde ich aber nach bat kummunal bayern. bei uns gibt es eine dienstvereinbahrung zwischen dienststelle und personalrat über ein sabbathjahr:
grundvorraussetzung: festanstellung und seit mindestens 5 jahren dabei.
dann gibt es folgende Modelle:
1 Jahr vollzeit arbeiten 50% bezahlung, 1 Jahr frei 50% bezahlung
2 Jahre vollzeit 2/3 bezahlung, 1 jahr frei 2/3 bezahlung

das ganze geht bis zu
7 Jahre arbeiten 7/8 bezahlung 1 jahr frei 7/8 bezahlung

nach ablauf des sabbathjahres bekommt man seinen alten vertrag wieder, ein weiterer vorteil ist es, dass ich während meines jahres weiterhin sozialversichert bin...

soviel zur theorie, in der praxis kennen sich die leute net so gut aus und ich habe unserer frau verwaltung ca 6 monate lang erklärt, wie das funktioniert und letzte woche hab ich endlich freudestrahlend meinen vertrag unterschrieben :lol: :lol: :lol: :lol:
ich habe mich für die kürzeste variante entschieden, sodass es nächstes jahr losgehen kann:::::)

eine gute hilfe war für mich der personalrat
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_philipp_
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Re: frage wegen freistellung von der arbeit

Ungelesener Beitrag von _philipp_ »

Ich arbeite zwar nicht im öffentlichen Dienst aber ich werde vorraussichtlich folgenes Modell für meinen Sabatical wählen:
6 Monate Vollarbeiten zu 50% Bezahlung und 6 Monate Frei für 50 % Bezahlung.

Hat schon jemand erfahrung mit diesem Modell sammeln können und kann eventuelle Fallstricke dabei feststellen?
mahon
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Re: frage wegen freistellung von der arbeit

Ungelesener Beitrag von mahon »

hallo phillip,
hab grad meinen neuen vertrag gelesen und einige meiner meinung nach wichtigen punkte gefunden:

- nach der freistellungsphase tritt der arbeitsvertrag vom 1.9.2000 wieder vollinhaltlich in kraft ( ist wichtig, falls sich die tarifverträge ändern sollten, was im öffentlichen dienst für 2007 geplant ist)

- was passiert, wenn du krank wirst, die firma pleite geht oder du dich doch umentscheidest.....
viel erfolg
mahon
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_philipp_
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Re: frage wegen freistellung von der arbeit

Ungelesener Beitrag von _philipp_ »

Ja diese Klauseln kenn ich durch die Bücher die ich mir zu dem Thema beschaft habe.

Meine Frage geht eher in die Richtung von Rentenansprüchen, Krankenkasse, Arbeitsamt, Sozialversicherung, ...amt, etc keine Ahnung was noch.

Gibt es ihn diesem Bezug irgendwas zu beachten?
Sollten spezielle Klauseln zu diesen Bereichen mit in den Vertrag aufgenommen werden?

Oder muss man spezielle Bestimmungen/Regeln einhalten?
(Kann mir kaum vorstellen das es für soche 6-monatigen Auszeiten in Deutschland keine Gesetze/Regelungen/Verfahrensanweisunge etc. gibt).

Das Problem hierbei ist das mann an diese Infos nur nach und nach mit Besuch und Telefonaten bei den Ämtern herausbekommt oder die Gesetze durchwühlt (was wohl bei der Fülle keiner machen wird).
mahon
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Re: frage wegen freistellung von der arbeit

Ungelesener Beitrag von mahon »

halllo phillip,
vielleicht bin ich ja ein wenig blauäugig, aber ich denke, dass das meiste bei "unserer" art der freistellung weitergeht.
ich hatte mir das von unserem personalbüro mal ausrechnen lassen, was unterm strich für mich übrig bleibt und bei der aufstellung waren auch die beiträge für die sozialversicherung dabei, allerdings ebenso wie das gehalt halbiert.
im endeffekt machen wir ja nichts anderes als eine weile kräftig überstunden, die wir dann abfeiern :wink: , oder? wenn wir danach wieder brav weiterarbeiten, geht das das arbeitsamt meiner meinung nach nichts an, da wir ja noch in lohn und brot stehen...
nur bei der krankenversicherung werden wir wohl etwas neues abschliessen müssen, da meine nur für eine reise bis zu 6 wochen im jahr gültig ist.
unsicher hingegegen bin ich mir, ob ich mich beim einwohnermeldeamt abmelden muss, sollte, kann, darf oder so, da ich mein konto in deutschland ja behalten möchte ist es vermutlich besser weiterhin gemeldet zu bleiben...
so das waren meine gedanken dazu
liebe grüsse aus münchen
mahon
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_philipp_
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Re: frage wegen freistellung von der arbeit

Ungelesener Beitrag von _philipp_ »

Richtig, du sagst es "eigentlich" sollte nichts sein.

Das mit der Krankenkasse sollte aber eigentlich kein Problem sein, da du eh wahrscheinlich eh eine Auslandskrankenversicherung (mit Rückholung und dem ganzen pipapo) abschliesen würdest.

Das mit dem Einwohnermeldeamt ist interesant, aber ich kann mir nicht vorstellten dass jemanden interessiert solange du deine Steuern in DE bezahlst.

Andere Sache:
Bin gerade dabei meine Steuern für den Steuerberater fertig zu machen.
Bekanntlicherweise gibt es ja auch hier immer Abgabefristen.
Also bitte beachten das die normale Abgabefrist am 01.06 abläuft und nur verlängert werden kann wenn man die Steuererklärung über den Steuerberater laufen läst. Erfahrungsgemäs ist zwar eine einmahlige Fristverlängerung immer möglich aber wenn die verstreicht soll es teuer werden.
andrea58
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Re: frage wegen freistellung von der arbeit

Ungelesener Beitrag von andrea58 »

zum thema steuererklärung: ich habe einen antrag beim finanzamt gestellt, die steuererklärung 1 jahr später abgeben zu dürfen (selbständige und nicht selbständige arbeit ) und habe es genehmigt bekommen. ich mache das immer selbst, habe also keinen steuerberater. aber wie meistens ist auch das ermessensfrage und ich hatte glück :lol:
vielleicht ihr ja auch...lg andrea
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