Hola,
ein vielschichtiges Thema, bei dem man mit Vermutungen, Fremderfahrungen und Hörensagen evtl. veralteter Gesetze leider nicht die amtlich-verlässlichen Infos bekommt, die man bei seiner Reisevorbereitung gerne hätte.
Auch mein Wissen ist nicht top aktuell und ich weiß (noch) nicht, auf welchen amtlichen argentinischen Webseiten man da Verlässliches finden könnte.
Zumindest in der Vergangenheit (2018?) war es so, dass man als Ausländer (nicht-einheimischer Argentinier) kein in Argentinien (sündhaft teuer!) gekauftes Auto aus Argentinien ausführen durfte und dass auch die Beschaffung der außerdem nötigen int. KFZ-Versicherung einen großen bürokratischen Aufwand darstellte. Und die Grenzüberschreitung war selbst mit allen nötigen Papieren meist ein stundenlanges Abenteuer.
Sogar, wenn man mit dem Auto nur nach Ushuaia wollte und dafür die Grenze überqueren musste.
Eine Ausnahme stellten ebenfalls sündhafte teure argentinische Mietwagen dar, die unter Auflagen (schriftl. Genehmigung des Autovermieters, int. Vers., Nummernschild in die Windschutzscheibe geäzt) Argentinien verlassen durften. Oder man kaufte notariell beglaubigt ein aus D importiertes Auto mit deutschem Kennzeichen von einem Reisenden, wozu es im WRF immer mal Anzeigen gibt.
Zusammenfassend scheint sich tatsächlich der im Voraus zu planende Umweg über Deine Freundin anzubieten, besonders wenn sie zum Zeitpunkt Deiner Ankunft bereits eingetragener Autobesitzer mit international ausgelegter KFZ-Versicherung ist.
Ganz so einfach wie in Tonis sorgloser Vermutung
Tonicek hat geschrieben: ↑11 Jan 20 17:06... Natürlich würde ich das Auto für meine Freundin, eine Einheimische, kaufen, zulassen und dann einfach losfahren...
ist es natürlich nicht, weil auch dafür zusätzlich zu den technischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen eine notariell beglaubigte Erlaubnis des Autobesitzers (der Name der auf der Certificado de Inscripción en el Registro Nacional de Vehículos Motorizados = "padrón" steht) vorliegen musste und bestimmt noch muss.
Tut mir leid, dass ich jetzt wie die meisten Vorposter auch nur nebulös und ohne verlässliche amtliche Quellen posten konnte, aber ich werde nochmal recherchieren wenn Zeit und mich dann melden.
Was ist denn der letzte Stand Deiner Erkenntnisse, CGVara und was sagt Deine argentinische Freundin dazu? Je nachdem wie einsatzfreudig, orts- und sprachkundig sie ist, könnte sie bei der argentinischen Zollbehörde zwecks amtlicher Auskunft anrufen.
Nicht zum Thema gehörig and ggf. anderswo anzusprechen ist, dass Du bei der Grenzüberfahrt neben den argentinischen Exportvorschriften natürlich auch den Importregeln des Ziel- oder Transferlandes (wie Kasko-KFZ-Versicherung, revisión técnica, also TÜV / SOAP, permiso de circulación, RUT, Strassensteuer) genügen musst.