Wiedereintritt in gesetzliche KV - Nachzahlung?

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Carinsche
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Wiedereintritt in gesetzliche KV - Nachzahlung?

Ungelesener Beitrag von Carinsche »

Hallo zusammen,

in Bezug auf den Austritt aus der gesetzlichen Krankenversicherung wegen einer Langzeitreise ist mir soweit alles klar. Eine Frage hab ich aber zur Rückkehr:

Ich komme von meiner Reise zurück und melde mich übers Arbeitsamt wieder bei meiner gesetzlichen Krankenkasse an.
Wird die dann Nachzahlungen für die (Reise-)Zeit, in der ich nicht versichert, aber in D gemeldet war, fordern?
Schließlich muss doch jeder versichert sein, oder?

Vielen Dank für Eure Hilfe,
dat Carinsche :)
Carinsche
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 37
Registriert: 20 Okt 04 16:23

Wiedereintritt in gesetzliche KV - Nachzahlung?

Ungelesener Beitrag von Carinsche »

so, nach einem anruf beim bürgertelefon zur gKV bin ich schlauer:

Solange man sich außerhalb Deutschlands aufhält (auch, wenn man in D gemeldet ist), ist man nicht krankenversicherungspflichtig.
Kommt man krank/verletzt zurück und will wieder in die gKV eintreten, kann die einem allerdings die Leistungen für eben diese Krankheit / Verletzung verweigern. das müsste man dann vorher mit der gKV klären (oder mit der AuslandsKV).

Puh, es könnte doch eigentlich alles so einfach sein...
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