Versicherungsfall krank nach hause - Wer zahlt Behandlung?

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3. Auf Gegenseitigkeit posten wie in der WRF-Anleitung erklärt.
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Lohas
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Versicherungsfall krank nach hause - Wer zahlt Behandlung?

Ungelesener Beitrag von Lohas »

So, nun bin ich wohl mal die Erste (traurigerweise) die Licht ins Dunkle bringen kann, da bei mir genau der Fall eingetreten ist.

Vor der Reise: Job gekündigt, arbeitslos gemeldet, einen Tag später beim Arbeitsamt abgemeldet, bei der Krankenkasse (TK) abgemeldet und KEINE Anwartschaft bezahlt (definitv NICHT nötig!!!!!!)
Achja, Auslandskrankenversicherung bei der HanseMerkur (über STA inkl. Komfort-Paket) abgeschlossen. 3 Wochen Nachversicherungszeit wären inkludiert gewesen.

Auf der Reise: Nach sechs Monaten wirklich richtig krank geworden. Verlegung von M alaysia nach S ingapur, Intensivstation... das volle Programm. Folglich nach vier Wochen ärztlich begleiteter Rücktransport direkt in ein deutsches Krankenhaus.
Noch während ich im Ausland im KH lag, haben meine Eltern die Anmeldung bei der Techniker Krankenkasse ausgefüllt (mit meiner Originalunterschrift, da sie bei mir in SIN waren, sonst wird's unglaubwürdig :wink: ) -> s.a. Kleine Wunde - große Folgen (Toxic-Schock-Syndrom)

Nach der Reise: Von Tag 1 in Deutschland war ich wieder über die TK versichert. Natürlich hatte ich noch keine Krankenkassen-Karte (was die im Krankenhaus in Deutschland leicht überfordert hat), aber die konnte nachgereicht werden.

Das Problem: Ich bin so was von arbeitsunfähig, dass das Arbeitsamt die KV nicht zahlt, weil ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe.

Lösungsmöglichkeiten: Entweder Hartz IV (für mich keine Option, weil man alles offenlegen muss und ich ohnehin "zuviel" Geld hätte, zumindest in Augen der ARGE) oder bei der TK nur den Mindestbeitrag (ca. 143 Euro) aus eigener Tasche zahlen.

Für alle, die fit genug sind, theoretisch zu arbeiten ist es kein Thema zum Arbeitsamt zu gehen.
Bei einem wochenlangen KH-Aufenthalt, wie bei mir, wird das schwierig.

Ich habe mich zudem für das selbst zahlen entschieden, da ich nach insgesamt drei Monaten Genesung in D wieder starten will und dann noch mal mit KV, Arbeitsamt & Co über Abmeldung usw. zu diskutieren, hätte ich keine Lust.
Zudem würde mir das AA wegen Bewerbungen sofort auf die Nerven gehen, wenn ich wieder einigermaßen einsatzfähig wäre.

So, ich hoffe, ich habe an alles gedacht :roll:
Ohne die Gesundheitsreform '07 wäre das in's Auge gegangen.


Ich wünsche Euch gesundes Heimkommen!!!
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Opti-mate
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Versicherungsfall krank nach hause

Ungelesener Beitrag von Opti-mate »

Hallo Lohas, das ist ja 'ne krasse Krankheitsstory.
Musstest Du die fehlenden Beiträge auf Höhe der freiwilligen Versicherung bei der TK nachzahlen, als Du wieder in Deutschland warst? Mir hatte man das bei der Techniker Krankenkasse so erzählt. Daher möchte man mir eine Anwartschaft empfehlen, da ich , falls ich krank nach Deutschland zurück komme keine Nachzahlung leisten müsste. Bei Dir hat das wirklich alles ganz reibungslos geklappt? Krank in Deutschland und prompt bei der TK weiterversichert? Das ist gut zu wissen. Ich hab da so verschiedene Versionen gehört. Vor allem beim Gesundheitsministerium. Die meinten die Gesetzliche Krankenkasse müsste gar nichts bezahlen, wenn man krank nach Deutschland zurück kommt und sich wieder anmelden möchte. Außerdem muß die GKV einen auch nicht wieder aufnehmen und man müsste die bestehenden Kosten einer Behandlung in Deutschland selber tragen und hat was von Versicherungsbetrug gemurmelt.
Naja, Deine Schilderung macht mir da wieder Mut.
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Lohas
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Versicherungsfall krank nach hause

Ungelesener Beitrag von Lohas »

Ich musste NICHTS nachzahlen und die Krankenkasse muss einen wieder aufnehmen.
Lasst Euch nichts anderes erzählen, da bestehen z.T. noch Unsicherheiten und Unkenntnis seitens KV-Angestellter.

Kümmert Euch im Ernstfall aber drum, dass Freunde oder Familie zu Hause, den Papierkram vorbereiten und ggf. die Anmeldung zur Unterschrift zu Euch faxen.
Das macht es euch bei Ankunft in Deutschland leichter.

Die erste Frage, die mich im deutschen Krankenhaus erwartet hatte (nach einem 12-Stunden-Flug, 2 Stunden Ambulanzfahrt und noch immer mit meinem Backpack an meiner Seite) "Wo ist ihr Versicherungskärtchen?"
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satellite
Kiebitz
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Versicherungsfall krank nach hause

Ungelesener Beitrag von satellite »

Hallo!

Ich hätte noch ne Frage zwecks Pflegeversicherung -> Pflegeversicherung: Voraussetzung für Anspruch auf Leistung.

Hast du Pflegeleistungen bezogen?

Siehe bitte auch meine nächste Frage: Von der Reise krank nach hause - Anspruch auf Hartz IV?

Und: Vielen Dank für deinen Artikel!!!!

Grüße
satellite
Kiebitz
Beiträge: 4
Registriert: 28 Jul 10 11:57

Versicherungsfall krank nach hause

Ungelesener Beitrag von satellite »

Äh noch ne frage!
Hast du dich auch in Deutschland abgemeldet? Nein oder?
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Lohas
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Versicherungsfall krank nach hause

Ungelesener Beitrag von Lohas »

Hallo Satellite,

erstmal keine Panik :wink:

Ich war natürlich auch bei der Pflegeversicherung "abgemeldet", da ich ja ohne Gehalt und ohne ALG nicht in die Sozialversicherung einzahle.

Allerdings habe ich davor 6 Jahre eingezahlt.

Ich habe mich in Deutschland nicht abgemeldet, sondern den Wohnsitz bei meinen Eltern behalten.

Ob Du den Hartz IV-Satz bekommst -> http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... hp?t=21601 .

Entscheidend ist aber, dass Deine Krankenversicherung übernommen werden würde.

Safe travels :wink:
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Katibaldweg
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Versicherungsfall krank nach hause - Wer zahlt Behandlung?

Ungelesener Beitrag von Katibaldweg »

Hallo, wirklich ein gutes Beispiel mit dem Krankheitsfall, obwohl nicht schön, dass es so gelaufen ist für Dich.

Ich habe da noch eine Frage, ich habe nun auch das STA-Paket über HanseMerkur abgeschlossen aber nur die Auslandskrankenversicherung eine Unfallversicherung mit Bergungskosten bis zu 50.000 Euro werde ich extra abschließen, weil mir die bei STA angebotene mit 5.000 Euro Notfallversicherung zu niedrig erscheint.

Nun meine Frage: Das Formular, dass Du für die Wiederanmeldung bei der TK ausgefüllt hast, bzw. Deine Eltern, war das ein normales Mitgliedschaftsantragsformular? Weil mein Freund ist bei der AOK und der wollte das auch so machen und hat jetzt ein 6-seitiges Formular erhalten, Antrag zur Pflichtversicherung, nennt sich das. Er schickt es auch jetzt schon vor der Reise an die AOk, so dass im Falle eines Rücktransports, seine Mutter dort nur anrufen muss und die Bearbeitungszeit somit kürzer ist.

Würde mich echt interessieren, ob das so ein Formular auch bei der TK war, bei der ich bin. Bei mir sagen die Bearbeiter nämlich dort alle immer was anderes.

Grüße
Kati
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