Flugplanänderungen wegen höherer Gewalt - wer zahlt was?

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Astrid
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Flugplanänderungen wegen höherer Gewalt - wer zahlt was?

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo,

wer diese Woche einen Flug von oder nach Europa gebucht hat, der erfährt seit gestern abend eine unfreiwillige Unterbrechung der Flugreisen. Tausende von Reisenden sind an den Flughäfen Europas und in aller Welt "gestrandet", nachdem der vom Vulkanausbruch des isländischen Gletschervulkans Eyjafjallain stammende Ascheregen über Europa schwebt und den Flugverkehr vorübergehend lahm gelegt hat.

Auch wenn sich am Urlaubsort die Passagiere größtenteils freuen, stellt sich doch akut die generelle Frage, wer für die durch "force majeure" entstehenden zusätzlichen Kosten aufkommt.

Die Umbuchungskosten auf einen späteren Flug oder die Erstattung der Flugkosten, wenn der Flug komplett annulliert werden sollte, bezahlen die jeweiligen Fluggesellschaften (inklusive Steuern und Gebühren).

Aber wie sieht es z.B. mit den Kosten für alternative Transportmittel oder zusätzliche Übernachtungen aus - und wie ist die Rechtslage, wenn jemand nicht pünktlich zurück am Arbeitsplatz erscheint, weil er seinen Urlaub durch einen "act of god" unfreiwillig verlängern muss?
(Manche kalkulieren Reisebudget und Urlaub ja Tag-genau. ;) )

Flugausfälle wegen höherer Gewalt betreffen viele unterschiedliche Aspekte, deshalb habe ich die bisher gefundenen Infos einzelthematisch separat gepostet und bitte alle Anderen, ebenso zu verfahren:

1) Höhere Gewalt: Flug annulliert - Wer zahlt anfallende Hotelkosten?

2) Höhere Gewalt: Flug annulliert - Wer zahlt alternative Transportkosten?

Hilfreich in diesem Zusammenhang finde ich die Seite des österreichischen Vereins für Konsumenteninformation (VKI) zur geltenden Fluggastrechte Verordnung (EG) Nr. 261/2004 -> http://www.verbraucherrecht.at/developm ... rechte.pdf .

Eine Liste mit Service-Telefonnummern verschiedener Fluggesellschaften und Pauschal-Reise-Anbietern aus gerade aktuellem vulkanischem Anlass gibt es z.B. unter www.passagierrecht.de/ oder www.reisen.t-online.de/vulkanasche-legt ... d_41288626.

Zum Trost: Verhungern oder Verdursten brauchen selbst mittellose Flugpassagiere, die am Flughafen fest sitzen nicht zu befürchten: Sie haben Anspruch auf "Unterstützungsleistungen für das leibliche und kommunikative Wohl". ;).

Liebe Grüße und allen Betroffenen einen positiven Blickwinkel :).
Astrid
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MArtin
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Flugplanänderungen wegen höherer Gewalt - wer zahlt was?

Ungelesener Beitrag von MArtin »

Hallo,

es geht hier beim Sachthema "Flugplanänderungen wegen höherer Gewalt - wer zahlt was?" um eine Beleuchtung der Rechtslage, wer bei welcher Art von Schaden auf Grund höherer Gewalt welche Rechte und Pflichten hat.

Wer über sachdienliche Infos und Kenntnisse darüber verfügt, möge diese bitte hier posten, um Betroffenen, die z.B. wegen Krieg, Zyklonen, Erdbeben oder Vulkanausbrüchen unterwegs in misslicher Lage gestrandet sind, eine Orientierungshilfe zu geben.
Astrid hat dankenswerter Weise diese Initiative gestartet, zum Thema recherchiert und die ersten Infos darüber gepostet.

Selbstverständlich hat jeder auch eine persönliche Meinung, z.B. zur überzogenen Anspruchshaltung mancher Passagiere.
Diese ist auch wichtig und kann besprochen werden - aber bitte von diesem Info-Thread separiert.
Ich verlege deshalb die hier entstandene Diskussion in den Plauderbereich unter Arbeitstitel -> Höhere Gewalt - Gelegenheit zum Absahnen?, wo herzhaft diskutiert werden kann, weil dort keine allgemein dienlichen Infos untergehen.

In diesen Thread hier aber bitte weiterhin nur sachthematische Infos zum Titelthema posten, am besten die verschiedenen Aspekte einzelthematisch in separaten Strängen, auf die hier mit Link-Verweisen hingewiesen werden kann, wie von Astrid angeregt und exemplarisch demonstriert.

Danke und liebe Grüße :)
paul83
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Flugplanänderungen wegen höherer Gewalt - wer zahlt was?

Ungelesener Beitrag von paul83 »

Ich bin soeben auf dieses Sachthema gestoßen. Da ich Rechtsanwalt bin und die Durchsetzung von Fluggastrechten, insbesondere im Zusammenhang mit der EU- Verordnung 261/2004, zu meinen Tätigkeitschwerpunkten zählt, biete ich hiermit Rat und Tat an.
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Per Hentian
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Flugplanänderungen wegen höherer Gewalt - wer zahlt was?

Ungelesener Beitrag von Per Hentian »

Zocker und Schnaeppchenjaeger koennen aus der EU Verordnung sogar Kapital schlagen. Lufthansa-Zubringerfluege von FRA oder MUC zu anderen deutschen Staedten sind in der Woche am spaeten Nachmittag haeufig ueberbucht.

Hier gilt es, die Ansagen am Gate aufmerksam zu verfolgen. Nicht selten werden Fluggaeste, die sich auf einen spaeteren Flug umbuchen lassen mit Bargeld (!) entschaedigt. So konnte ich schon mehrere Male 350 EUR ab MUC und 200 EUR ab FRA mit Zielflughafen HAM abgreifen.

Wer also derartige Meldungen ueber Lautsprecher hoert, moege schnellstens den Abflugschalter aufsuchen. Dort geht es dann beizeiten zu wie am Grabbeltisch bei Woolworth waehrend des Schlussverkaufs.

Per
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