Jobsuche und Bürokratie/Ämter nach der Heimkehr

Nach längerem Reiseleben ist nichts mehr, wie es vorher war: Die Heimat nicht und man selbst schon gar nicht. Und dann trotzdem: Business as usual?
Du bist nicht allein mit dieser Erfahrung - tausche Dich aus!
sunnypalau
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Jobsuche und Bürokratie/Ämter nach der Heimkehr

Ungelesener Beitrag von sunnypalau »

Hallo liebe Weltreisende und die, die Ihr bereits zurück seid!
Wir sind noch nicht mal weg und machen uns trotzdem den ein oder anderen Gedanken, was die Wiedereingliederung in die Arbeitswelt anbelangt. Wir starten unsere 1 jährige REise am 28. Januar 2005. DAfür haben wir unsere sehr gut beazahlten Jobs gekündigt (kennt Ihr die Sprüche von Kollegen, Eltern usw: Aber wie könnt Ihr sowas in der heutigen Zeit nur machen...) und sind gerade dabei unsere Wohnung unterzuvermieten, denn ohne Job ist es später schlecht ne Wohnung zu finden denke ich mir.
Nun meine Frage, kennt sich jemand in diesem Forum aus mit Ansprüchen bzgl. Arbeitslosengeld nach der Wiederkehr. Wir haben zwar nciht vor, dort vorsprechen zu müssen, aber für den Fall, dass wir in unserer alten Company nicht mehr arbeiten können, müssten wir dann tatsächlich den Schritt zur Agentur für Arbeit machen. Wir haben Aufhebungsverträge mit unsere Company vereinbart, also nciht selber gekündigt. DAs, was wir bisher am Telefon an Auskünften von der sogenannten Agentur für Arbeit erhalten haben, hat Null Substanz, weil scheinbar dort keiner wirklich Ahnung hat. Ich werde deswegen morgen selbst mal dorthin gehen, um mich mal zu informieren. Aber trotz allem wäre es eine grosse Hilfe, wenn jemand in diesem Forum bereits Erfahrungen in der Richtung gemacht hat, also Aufhebungsvertag, ein Jahr weg und Wiederkehr ohne Job. Wíe sieht es mit Leistungsanspruch aus?
Hat jemand einen Tip?
Martin, sorry falls dies nciht das richtige Forum dafür ist, habe gesucht aber kein anderes gefunden.
Liebe Grüsse
Sunnypalau
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Matthes
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Ungelesener Beitrag von Matthes »

Soweit ich weiß, hast Du Anspruch auf Leistungen des Arbeitsamtes, wenn Du innerhalb der letzten 36 Monate mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hast.
So war es zumindest noch vor 4 Jahren, als ich 3 Monate ohne Job war.

Wenn es noch so wäre, würde das bedeuten:
Kommt Ihr nach maximal 2 Jahren wieder zurück, habt Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Verspätet Ihr Euch um einen Monat, dann bekommt Ihr nichts.

So ist mein Wissensstand.
Falls Du jedoch bei dem persönlichen Gespräch etwas anderes erfahren solltest, dann wär es toll, wenn Du das hier mitteilst.

Achso, ab dem Datum wo ihr nicht mehr arbeitet bzw. wenn Ihr unterwegs seid, müsstest Ihr natürlich auf die Zahlungen verzichten, weil Ihr ja nicht verfügbar seid.
Keine Ahnung, ob sich daraus andere "Fallstricke" drehen lassen.
bye, Matthes :wink:
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Wer Sicherheit über Freiheit stellt,
hat BEIDES nicht verdient !
Pablo
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Ungelesener Beitrag von Pablo »

Hallo ihrs,
Also ich hab es mitlerweile schon zwei mal so gemacht....
War arbeitslos hab mich bei der agentur fuer arbeit rechtzeitig gemeldet! vor der kuendigungsfrist.
Hab dann nach ein paar monaten beschlossen nach Norwegen zu gehen bin zur agentur und hab bescheidgesagt das ich fuer die zeit weg bin.
Haben einfach meine ansprueche fuer die zeit gestoppt und ich musste mich am tag meine rueckker wieder melden. Hab dann ab dem tag auch wieder geld gesehen.
Natuelich wird alles aufgehoben Krankenkasse usw.
Das ist ja so das man nicht fuer ein halbes, ganzes jahr geld bekommt sonder fuer eine gewisse anzahl an tagen, setzt sich aus der dauer die mann vorher gearbeitet hat zusammen. so das es meiner meinung nach keine probleme gibt wenn man unterbricht. Die erfahrung habe ich mitlerweile zum 2. mal beim arbeitsamt in aachen gemacht.
Bin gerade wieder unterwegs und hab das arbeitslosengelg abbrechen lassen fuer die dauer die ich weg bin, musste aber vorher nicht angeben wie lang ich weg bleibe.
Also meldet euch einfach vorher an (sonst zahlt ihr strafe) und lasst euch direkt wieder "beurlauben".

ich hoffe, euch damit weitergeholfen zu haben!
schoenen gruss aus dem warmen Mexico

und gut pfad Pablo
lucky
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Ungelesener Beitrag von lucky »

Hallo,

habe auch vor eine Weltreise zu machen und auch ich werde wohl kündigen müssen.

Und ich habe das wichtigste aber vom Arbeitsamt direkt erfahren:

Man sollte sich unbedingt einen Tag arbeitslos melden!
Die 36 Monate als Basis für die Abeitslosengeldberechnung und auch für den Anspruch werden 2005 auf 24 Monate verkürzt. D.h. defakto alles über 12 Monate Weltreise führt zum Verlust des kompletten Arbeitslosengeldanspruchs.
Wenn man einen Tag arbeitslos gemeldet war, dann erhält man seinen Anspruch über 4 Jahre. Dabei muss dann allerdings die Arbeitslosenmeldung nach den bisherigen regeln machen (also vor Ende der Kündigungsfrist...). Nachdem man dann mind 1 Tag Arbeitslosengeld hatte meldet man sich beim Arbeitsamt ab...und nach der Rückkehr wieder an....
Gruß

Lucky
sunnypalau
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Ungelesener Beitrag von sunnypalau »

Ich danke Euch sehr für die zahlreichen Antworten.
Ja, eigentlich hatte ich heute vor zum Amt zu gehen nachdem ich den int. Führerschein beantragt habe und auch sofort ausgestellt bekomen habe (Übrigens kostet dieser 12,80€ und ist 3 Jahre gültig!!). Da man aber beim Straßenverkehrsamt einen Computercrash hatte und ich dort mehr Zeit verbracht hatte als geplant (und ich auch nur einen halben Tag Urlaub hatte), ist das heute mit dem Arbeitsamt nichts mehr geworden. Werde also spätestens Mittwoch hingehen (das wäre der 7.te Tag nach Ausstellung des Aufhebungsvertrages und somit Deadline für den Gang zum Arbeitsamt) und danach die Erkenntnisse hier im Forum mitteilen. Aber eines ist sicher: Es ist alles höchst kompliziert, haben gerade heute noch mit einem Arbeitsrechtler gesprochen, und selbst dieser weiß es nciht 100%. Frage mich nur wie soll es die Agentur für Arbeit dann wissen?
Grüße Euch alle und bald folgt dann mehr Info!
Sunnypalau
sunnypalau
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Ungelesener Beitrag von sunnypalau »

Hier die neuesten Erkenntnisse bzgl. Arbeitslosengeld, Ansprüche, Abmelden etc.

Fakt ist: Es gibt keine Pauschalregelung!! Vieles ist davon abhängig, wen man beim Amt vor sich sitzen hat und vor allem wie man argumentiert. Und natürlich wie das Arbeitsverhältnis beendet wurde. Ich habe das Wort Weltreise nicht erwähnt sondern folgendes (Tip eine Arbeitsrechtlers) gesagt.

Habe Aufhebungsvertrag zum Stichtag x mit Arbeitgeber vereinbart und gehe nahtlos ins Ausland über, um mich da nach einer Geschäftsidee umzuschauen (Globalisierung, neue Märkte, potentielle Lieferanten für den deutschen Markt etc. etc. etc...was auch immer...)
Das heißt ich möchte kein Geld von denen beziehen in der Zeit wo ich unterwegs, also nciht in Deutschland bin (logisch). Das ist gut! So nun bin ich aber auf meiner Geschäftsreise nicht erfolgreich gewesen und komme nach Deutschland zurück, und da sieht es dann in 2005/2006 wie folgt aus.

Bemessungsgrundlage für den Anspruch auf Arbeitslosengeld sind die letzten 24 Monate , die man eingezahlt hat (egal ob man nun 3, 5 oder 20 Jahre eingezahlt hat). Der Anspruch besteht max 6 Monate (das ist die Änderung, früher waren es 12). Es gibt keine Sperrfrist, wenn man ein Jahr weg war, das heißt sobald man wieder in Deutschland ist und nicht die Option hat sofort nahtlos in ein neues ARbeitsverhältnis über zu gehen, soll man sich sofort man Arbeitsamt melden und der Anspruch besteht dann. Was ich heute gelernt habe und was mir die freundliche Dame beim Arbeitsamt erzählt hat, ist, dass viel im Ermessen des jeweiligen Arbeitsamtes passiert und entschieden wird. Man möchten den Faulpelzen, die sich auf Kosten des Arbeitsamtes ausruhen, nun näher rücken, und gerade in der heutigen Zeit, wo man "froh sein kann" einen sicheren Job zu haben, sollte man dann vielleicht nicht unbedingt was von Weltreise erzählen. Das ist nur mein persönlicher Eindruck, den ich habe. Und vor allem sollte dies glaube ich jeder für sich selbst abchecken, denn ich habe in den letzten TAgen auch viel gelesen, gehört, und die Meinungen gehen da teilweise sehr weit auseinander, so dass man zum Schluss echt völlig unsicher ist. Auf jeden Fall weiß ich seit heute Morgen wie meine Situation in ca. 1 Jahr aussehen wird, und das ist gut so.

Also, ich hoffe, ich konnte ein wenig weiterhelfen, aber wie gesagt: Mein Tip selber vorsprechen!
Liebe Grüße
Sunnypalau
Gab001
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Ungelesener Beitrag von Gab001 »

Liebe Weltreisenden, liebe Heimkehrer!

bin gerade kurz vor Ende meiner Weltreise (schnief!!) und muss mich daher langsam aber sicher wieder mit der Eingliederung in unsere Arbeitswelt beschaeftigen, besser gesagt leider erst mal mit Thema Arbeitslosengeld und Krankenversicherung.

Hoffe Ihr koennt mir bei meinem "Fall" ein paar Tipps geben, denn in den Foren hab ich leider nix aehnliches gefunden...

Vor ca. 1 Jahr habe ich meinen Job in Deutschland gekuendigt (war 7 Jahre durchgehend bei dieser Fa. beschaeftigt) und dann ein halbes Jahr im Ausland gearbeitet. Der Job war nicht das, was ich mir vorgestellt hatte, und so habe ich auch dort gekuendigt und mich dann ein halbes Jahr auf Weltreise begeben. Da gegen Ende alles ziemlich hektisch war (Umzug zurueck nach D etc.), habe ich es leider verpasst, mich vor meiner Abreise arbeitslos zu melden... (war wahrscheinlich schon soooo sehr im Urlaubsfieber!! ;-))

Ich hoffe, Ihr koennt mir ein paar meiner Fragen beantworten, bzw. mir weitere hilfreiche Tipps geben:
Wie sieht es mit einer Sperrzeit f. Arbeitslosengeld aus? Gelten auch hier die "ueblichen" 3 Monate? Faellt auch die Krankenversicherung unter diese Sperrfrist? Sprich muesste ich diese dann fuer diesen Zeitraum selbst zahlen? Wie siehst es mit Jobs waehrend dieser Sperrfrist und auch danach aus? Kann ich z.B. einen 430 EUR Job annehmen obwohl ich "offiziell arbeitslos" bin? Welche Tipps habt Ihr sonst noch im Umgang mit dem Arbeitsamt?

Ganz lieben Dank fuer Eure Hilfe schon mal im Vorraus!! :-)
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sun_orbiter
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Re: Jobsuche und Bürokratie/Ämter nach der Heimkehr

Ungelesener Beitrag von sun_orbiter »

Gab001 hat geschrieben:Wie sieht es mit einer Sperrzeit f. Arbeitslosengeld aus? Gelten auch hier die "ueblichen" 3 Monate? Faellt auch die Krankenversicherung unter diese Sperrfrist?
Da ich auch gerade am planen bin und heute mit der BV München
telefoniert habe, kann ich dir folgende Info geben:


Falls du eine Sperre für ALG bekommst, bist du trotzdem durch die
Bundesagentur für Arbeit bei deiner Krankenkasse angemeldet und
somit wie vor deiner Reise versichert. Sobald du also wieder Leistungen
vom Arbeisamt beziehst (mit oder ohne Sperre), hast du wieder vollen
Versicherungsschutz
.

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