Hallo ich hab vielleicht vor in den Sommerferien nach südeuropa(portugal oder so) zu fahren. Da ich Schüler bin und mein Budget entschprechend ist, wollt ich fragen ob jemand weiß was ich da an Arbeit annehmen darf !?
ich bin auch recht sparsam. ich würd auch zelten. oder kennt jemand von auch in südeuropa günstige jugendherbergen?
In Südeuropa Urlaub und Arbeit verbinden
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- Kiebitz
- Beiträge: 4
- Registriert: 08 Jan 05 23:47
Re: In Südeuropa Urlaub und Arbeit verbinden
Hallo
Gib mal bei google "Arbeiten in der EU ein", du wirst jede Menge finden
lg
Viola
Arbeiten in der EU
Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) gewährt in den Artikeln 39 bis 42 die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Diese Vorschriften werden durch verschiedene Verordnungen und Richtlinien der EG konkretisiert.
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gibt Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zum einen das Recht auf Zugang zur Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat. Danach können sie in einen anderen Mitgliedstaat einreisen und sich dort aufhalten, um Arbeit zu suchen oder einer Arbeit nachzugehen. Auch nach Beendigung einer Arbeit, etwa durch Erreichen des Rentenalters, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Verbleiberecht. Diese Freizügigkeitsrechte stehen nicht nur Arbeitnehmern zu, sondern auch ihren Familienangehörigen, und zwar auch dann, wenn diese Angehörige eines Staates sind, der nicht Mitglied der EU oder des EWR ist.
Zum anderen umfasst die Freizügigkeit der Arbeitnehmer das Recht auf Gleichbehandlung mit Inländern. Dieses Recht bezieht sich zunächst auf die Arbeitsbedingungen, d.h. alle Vergünstigungen, die mit dem Arbeitsverhältnis in Beziehung stehen. Neben dem Gehalt werden beispielsweise auch vom Arbeitgeber freiwillig gezahlte Sonderleistungen erfasst. Daneben gilt das Recht auf Gleichbehandlung auch für bestimmte soziale und steuerliche Vergünstigungen wie beispielsweise Sozialhilfe oder zinslose Geburtsdarlehen.
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer wird nicht schrankenlos gewährt, sondern steht unter dem Vorbehalt der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit, was im Einzelfall insbesondere zu einer Aufenthaltsbeendigung führen kann. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind solche Maßnahmen allerdings nur unter strengen Voraussetzungen zulässig.
Gib mal bei google "Arbeiten in der EU ein", du wirst jede Menge finden
lg
Viola
Arbeiten in der EU
Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) gewährt in den Artikeln 39 bis 42 die Freizügigkeit der Arbeitnehmer. Diese Vorschriften werden durch verschiedene Verordnungen und Richtlinien der EG konkretisiert.
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gibt Angehörigen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zum einen das Recht auf Zugang zur Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat. Danach können sie in einen anderen Mitgliedstaat einreisen und sich dort aufhalten, um Arbeit zu suchen oder einer Arbeit nachzugehen. Auch nach Beendigung einer Arbeit, etwa durch Erreichen des Rentenalters, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Verbleiberecht. Diese Freizügigkeitsrechte stehen nicht nur Arbeitnehmern zu, sondern auch ihren Familienangehörigen, und zwar auch dann, wenn diese Angehörige eines Staates sind, der nicht Mitglied der EU oder des EWR ist.
Zum anderen umfasst die Freizügigkeit der Arbeitnehmer das Recht auf Gleichbehandlung mit Inländern. Dieses Recht bezieht sich zunächst auf die Arbeitsbedingungen, d.h. alle Vergünstigungen, die mit dem Arbeitsverhältnis in Beziehung stehen. Neben dem Gehalt werden beispielsweise auch vom Arbeitgeber freiwillig gezahlte Sonderleistungen erfasst. Daneben gilt das Recht auf Gleichbehandlung auch für bestimmte soziale und steuerliche Vergünstigungen wie beispielsweise Sozialhilfe oder zinslose Geburtsdarlehen.
Die Freizügigkeit der Arbeitnehmer wird nicht schrankenlos gewährt, sondern steht unter dem Vorbehalt der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit, was im Einzelfall insbesondere zu einer Aufenthaltsbeendigung führen kann. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs sind solche Maßnahmen allerdings nur unter strengen Voraussetzungen zulässig.
spine-of-god hat geschrieben:Hallo ich hab vielleicht vor in den Sommerferien nach südeuropa(portugal oder so) zu fahren. Da ich Schüler bin und mein Budget entschprechend ist, wollt ich fragen ob jemand weiß was ich da an Arbeit annehmen darf !?
ich bin auch recht sparsam. ich würd auch zelten. oder kennt jemand von auch in südeuropa günstige jugendherbergen?
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