Weiterflug ohne Gepäck - Ansprüche?

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albatross02
WRF-Spezialist
Beiträge: 498
Registriert: 20 Sep 04 13:08

Weiterflug ohne Gepäck - Ansprüche?

Ungelesener Beitrag von albatross02 »

Hallo,

wer hat Erfahrungen in folgendem Fall:
Das Gepäck wurde bei Flugzeitwechsel nicht rechtzeitig durchgescheckt.
Das Gepäck kam 2,5 Tage später im Urlaubsziel an.
Wie und welche Ansprüche kann ich bei der Fluggesellschaft anmelden?
Den Flug habe ich mit einer VISA Karte bezahlt, hat jemand Erfahrungen damit.
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pukalani
WRF-Moderator
Beiträge: 762
Registriert: 01 Nov 04 14:31
Wohnort: Stuttgart

Re: Weiterflug ohne Gepäck

Ungelesener Beitrag von pukalani »

Hallo Albatross!

Ich glaube, Schadenersatzansprüche kann man nur geltend machen, wenn man pauschal gebucht hat. Wegen "entgangener Urlaubsfreuden", wie es so schön heisst. Es sei denn die Airline hat es grob fahrlässig verbockt (was sie sicherlich nicht zugeben werden).

Alles weitere ist eben höhere Gewalt, Zufall oder einfach nur Pech...

Ich als Nur-Flieger bin schon 2mal ohne Rucksack zu Hause angekommen.
Der kam jeweils 2 Tage später mit dem Taxi und einer Entschuldigungskarte der Airline.

Beim nächsten Check-In hab ich denen davon erzählt und schwupps:
Hatte ich einen Gratis-Schampus und Snack in der Business-Lounge... 8)
Um mich herum nur Schlipsträger und ich im Zigeuner-Outfit. :oops:

Vielleicht hast ne Chance wenn Du die Belege der Klamotten und Pflegemittel vorlegen kannst, die Du Dir EXTRA kaufen musstest...
Oder wenn Du nachweisen kannst, daß Du einen persönlichen Nachteil dadurch hattest, z.B. geplatzter Auftrag weil im Jogginganzug. ;)

Ich drück die Daumen!

Liebe Grüße,
Lani :)
QuentinQuayle
Kiebitz
Beiträge: 4
Registriert: 20 Jan 05 2:14

Re: Weiterflug ohne Gepäck - Ansprüche?

Ungelesener Beitrag von QuentinQuayle »

das wird von jeder airline unterschiedlich gehandhabt, je nachdem wo sie herkommt.
zahnbuerste, zahnpasta und so werden normalerweise anstandslos gegen vorlage der belege erstattet.
bei anzuegen und teureren sachen wird das schon schwieriger.
da ist (in europa) standard, dass 50 prozent der anschaffungspreises erstattet werden. bei manchen airlines kann man den anzug auch abgeben und kriegt dann 100 prozent. es darf sich dabei allerdings nicht um die edelsten marken handeln, sonst schaut man in die roehre.
leider gilt auch hier, dass das internationale recht noch nicht soweit ist und man oft auf die "kulanz" der airline hoffen muss.

viele gruesse,
Q.Q.
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