Hallo!
Ich benötige Hilfe. Ich wollte eine Bekannte aus Uzbekistan nach Deutschland einladen. Dazu habe ich eine Verpflichtungserklärung und eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen.
Jedoch wurde das BESUCHERSVISUM von der Deutschen Botschaft in Tashkent abgelehnt. Ich dachte, dass mit einer Verpflichtungserklärung und einer abgeschlossenen Auslandkrankenversicherung ein Visum erteilt wurde. Ich habe Ihr nur die Verpflichtungserklärung und eine Einladung im Original geschickt. Hätte ich den Nachweis der Versicherung auch mitschicken müssen. Bei einer Verpflichtungserklärung bürge ich doch und das Kreisverwaltungsreferat hat meine Angaben doch überprüft. Habe ich, oder meine Bekannte etwas falsch gemacht?
Wieso wird ein Besuchervisum abgelehnt? Was könnten wir beim nächsten Male besser machen. Oder liegt es an meiner Bekannten?
Über jede Hilfe und Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruß
Stefan [/b]
Wieso wurde das Besuchervisum meiner Bekannten verweigert?
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Einladung
Hallo steefan71,
etwas ähnliches haben meine Freundin und ich gerade hinter uns. Wir haben Freunde aus Indonesien eingeladen. Fakt ist: Mit der Verpflichtungserklärung verpflichtest Du Dich, sämtliche Kosten, die in Verbindung mit Deinem Besucher entsehen, zu übernehmen. Das kann sein: Übernachtung, Verpflegung, Arztkosten, ggf. auch Rückreiseticket. Deshalb ist es angeraten, eine Krankenversicherung für Besucher abzuschließen. Dazu bist Du jedoch nicht verpflichtet. Die günstigste Versicherung für diesen Fall habe ich übrigens bei www.auslandstreff.de gefunden. Bei uns auf dem Ausländeramt hat man den ADAC empfohlen, der allerdings doppelt so teuer ist. Über die Erteilung des Visums befindet dann die Botschaft im Ausland. Das Deine Bekannte kein Visum erhalten hat, kann tausend Gründe gehabt haben; die Krankerversicherung hat damit nichts zu tun.
Happy Trails,
Ralph
etwas ähnliches haben meine Freundin und ich gerade hinter uns. Wir haben Freunde aus Indonesien eingeladen. Fakt ist: Mit der Verpflichtungserklärung verpflichtest Du Dich, sämtliche Kosten, die in Verbindung mit Deinem Besucher entsehen, zu übernehmen. Das kann sein: Übernachtung, Verpflegung, Arztkosten, ggf. auch Rückreiseticket. Deshalb ist es angeraten, eine Krankenversicherung für Besucher abzuschließen. Dazu bist Du jedoch nicht verpflichtet. Die günstigste Versicherung für diesen Fall habe ich übrigens bei www.auslandstreff.de gefunden. Bei uns auf dem Ausländeramt hat man den ADAC empfohlen, der allerdings doppelt so teuer ist. Über die Erteilung des Visums befindet dann die Botschaft im Ausland. Das Deine Bekannte kein Visum erhalten hat, kann tausend Gründe gehabt haben; die Krankerversicherung hat damit nichts zu tun.
Happy Trails,
Ralph
usbekistan - deutschland
http://www.nadir.org/nadir/initiativ/mi ... 6.html#02b
ist ein link, der dir vielleicht weiter hilft. du musst wohl direkt einspruch einlegen. lies dir es doch mal durch.
begründet wohl alles auf dem schengener abkommen und man kann grundlose ablehnungen einfangen, wenn den bewilligern die finanzielle absicherung nicht reicht.
vielleicht bei gewisser hartnäckigkeit? aber da habe ich leider auch nicht genug erfahrung um dir auskunft zu geben.
lieber gruß
leina
ist ein link, der dir vielleicht weiter hilft. du musst wohl direkt einspruch einlegen. lies dir es doch mal durch.
begründet wohl alles auf dem schengener abkommen und man kann grundlose ablehnungen einfangen, wenn den bewilligern die finanzielle absicherung nicht reicht.
vielleicht bei gewisser hartnäckigkeit? aber da habe ich leider auch nicht genug erfahrung um dir auskunft zu geben.
lieber gruß
leina
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