[Edit MArtin: Gemäß den neuen Bestimmungen seit 1.2.06 upgedated.
Eine Zusammenfassung, wie man sich die Rechte auf Arbeitslosengeld über die Zeit einer längeren Reise hinweg sichert, siehe , siehe:
http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... php?t=8606
]
Hallo ihr lieben,
jaja der streß mit dem arbeitsamt...
ich habe gestern meinen aufhebungsvertrag unterschrieben und bin direkt zum arbeitsamt gegangen. (vgl.
Arbeitslos melden - wann?)
nach der meldung prüfen die den antrag und ob man die Anwartschaftszeit erfüllt und Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Bis der antrag durch ist, ist man "arbeitssuchend", erst nachdem der antrag auf arbeitslosengeld genehmigt ist ist man "arbeitslos".
um den anspruch auf arbeitslosehgeld für den zeitraum nach der reise zu erhalten, muß man min. einen tag lang arbeitslos gewesen sein.
Danach kann man sich wegen seiner Reise wieder abmelden, um die Rahmenzeit seines Anspruchs zu verlängern.
Nach der Reise muss man sich sofort zurück melden, um ab dem 1.Tag Arbeitslosengeld zu beziehen und über das AA in der gesetzlichen KV versichert zu sein.
also noch mal:
1. kündigen/aufhebungsvertrag
2. fristgerecht beim AA melden
3. antrag wird geprüft
4. mit genehmigung und dem ersten tag nach ablauf des vertrages ist man arbeitslos
5. min. einen tag arbeitslos bleiben
6. abmelden: als nicht mehr arbeitssuchend melden
7. REISE
8. sofort nach der Reise zurückmelden
9. sperrfrist ist abgelaufen
10. anpruch auf arbeitslosengeld gemäß der momentanen Gesetzeslage (siehe
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3 ... G003500000
ich hab ne ganze zeit gebraucht um alle infos zu sammeln.
ich denke das stimmt so, durch mehrere aussagen bestätigt.
ich hoffe das klappt alles. viel spaß beim planen und reisen
jens