sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

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mikelvirginia
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sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von mikelvirginia »

ich bin ja nun erst 4 tage hier angemeldet und stell nur fragen echt tut mir leid aber eure antworten sind immer klasse dankschön an alle die uns schon geholfen haben. nun zur Agentur für arbeit :D
bei mir ist das kein problem da ich unbezahlten urlaub beantrage aber bei michael geht das nicht er muss kündigen .
Muß er dann vor der abreise zum arbeitsamt?
oder reicht das nach der reise noch?
kann er da erlich sein und sagen er plant eine reise für ein Jahr?
andrea58
Aktives WRF-Mitglied
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Wohnort: Aachen

Re: sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von andrea58 »

hallo, hier mal ein eintrag von mir von einem anderen thread:
"du mußt Dich <snip> [update Nov.06: spätestens sofort bei Eintritt der Arbeitslosigkeit - vgl. Arbeitslos melden - wann? ] arbeitslos melden.
Das wird relevant, wenn du wieder da bist und dann geld möchtest vom arbeitsamt.
bist du länger als 3 monate weg, ist dann deine sperrfrist von 12 wochen wegen eigenkündigung abgelaufen.
sozialbeiträge werden vom arbeitsamt während deiner ABWESENHEIT NICHT geleistet!
es sei denn, du bist nur ein paar tage im urlaub und stehst sonst für arbeit zur verfügung. aber du kommst, wenn du wieder da bist, in alle versorgung durch das arbeitsamt automatisch wieder rein.
wenn du bis februar 06 losziehst in die weite welt. dann hast du 4 jahre zeit, wenn du vorher mindestens 1 tag beim aa gemeldet warst, um dann den vorgang sozusagen wieder aufzunehmen.
ab februar 06 ändern sich die gesetze und du hast 2 jahre zeit, den antrag auf alg zu stellen, wenn du "in den letzten 2 jahren mindestens 1 jahr versicherungsnehmer warst".

puh - hoffe, du kannst noch folgen. aber ich habs vor kurzem mit denen am rande eines nerverzusammenbruchs verhackstückt... "das und noch ne menge dazu steht unter "geld und reise..." -ist da auch nicht ganz richtig. aber ihr findet noch ne menge im forum dazu. wenn dann noch fragen offen bleiben, könnt ihr gerne nochmal nachfragen. hoffe, es hilft erstmal, um ins thema zu kommen.

ach so: klar kann er sagen, er plant eine reise für ein jahr - warum nicht. er will ja in dieser zeit kein geld.

herzlichen gruß andrea
mikelvirginia
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 32
Registriert: 20 Feb 05 18:52

Re: sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von mikelvirginia »

dankkkkkkäääääääääää das war echt nett von die :lol:
Jens1977
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 86
Registriert: 28 Jun 04 15:56

AA-Ansprüche für "nach der Reise" sichern

Ungelesener Beitrag von Jens1977 »

[Edit MArtin: Gemäß den neuen Bestimmungen seit 1.2.06 upgedated.
Eine Zusammenfassung, wie man sich die Rechte auf Arbeitslosengeld über die Zeit einer längeren Reise hinweg sichert, siehe , siehe: http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... php?t=8606
]

Hallo ihr lieben,

jaja der streß mit dem arbeitsamt...
ich habe gestern meinen aufhebungsvertrag unterschrieben und bin direkt zum arbeitsamt gegangen. (vgl. Arbeitslos melden - wann?)

nach der meldung prüfen die den antrag und ob man die Anwartschaftszeit erfüllt und Anspruch auf Arbeitslosengeld hat.
Bis der antrag durch ist, ist man "arbeitssuchend", erst nachdem der antrag auf arbeitslosengeld genehmigt ist ist man "arbeitslos".

um den anspruch auf arbeitslosehgeld für den zeitraum nach der reise zu erhalten, muß man min. einen tag lang arbeitslos gewesen sein.
Danach kann man sich wegen seiner Reise wieder abmelden, um die Rahmenzeit seines Anspruchs zu verlängern.
Nach der Reise muss man sich sofort zurück melden, um ab dem 1.Tag Arbeitslosengeld zu beziehen und über das AA in der gesetzlichen KV versichert zu sein.

also noch mal:
1. kündigen/aufhebungsvertrag
2. fristgerecht beim AA melden
3. antrag wird geprüft
4. mit genehmigung und dem ersten tag nach ablauf des vertrages ist man arbeitslos
5. min. einen tag arbeitslos bleiben
6. abmelden: als nicht mehr arbeitssuchend melden
7. REISE 8)
8. sofort nach der Reise zurückmelden
9. sperrfrist ist abgelaufen
10. anpruch auf arbeitslosengeld gemäß der momentanen Gesetzeslage (siehe http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3 ... G003500000

ich hab ne ganze zeit gebraucht um alle infos zu sammeln.
ich denke das stimmt so, durch mehrere aussagen bestätigt.

ich hoffe das klappt alles. viel spaß beim planen und reisen

jens
Chris+Dagmar
Reise-Geburts-Helfer
Beiträge: 227
Registriert: 04 Okt 04 12:02

Re: sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von Chris+Dagmar »

Hallo Jens,

danke für die knappe wie verständliche Zusammenfassung!

Drei winzige Fragen bleiben:

1. Heißt das also, dass die Sperrfrist auch dann abläuft, während man "vorübergehend nicht arbeitssuchend" gemeldet ist und nur einen Tag "arbeitslos und arbeitssuchend" gemeldet ist?
2. Ist das ganze mit viel Arbeits- und Zeitaufwand verbunden? Will sagen lange Wartezeiten im Arbeitsamt, diverse Formulare ausfüllen, Zeugnisse besorgen, Lebenslauf schreiben und abgeben etc.?
3. Was tun, wenn das Arbeitsamt einem einen Job vermitteln will bevor man sich "vorübergehend nicht arbeitssuchend" gemeldet hat?

Gruß
Christof
Jens1977
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 86
Registriert: 28 Jun 04 15:56

Re: sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von Jens1977 »

Hallo noch mal,

zu 1. ja die sperrfrist läuft auch ab wenn du nicht arbeitssuchend gemeldet bist, dh wenn du zurückkommst hast du gleich anspruch auf Dein Rest-Arbeitslosengeld.

2. zeitaufwand war bis jetzt begrenzt. zumindest bei der meldung das ich arbeitssuchend bin.
ich muß noch ein zweites mal hin, arbeitslos melden. ich denk aber mal das das sich auch in ein paar std. abwickeln lässt
zeugnisse, lebenslauf? keine ahnung
brauchen wir ja wohl nicht wenn du dich nach einem tag wieder nicht arbeitssuchend meldest
3. tja um die jobvermittlung kommst du nicht rum. schließlich ist das doch die aufgaben von dieser komischen vereinigung :idea:
aber spätestens wenn die auf dich zukommen kannst du dich ja abmelden.

güße
jens
Marion
WRF-Förderer
Beiträge: 39
Registriert: 04 Feb 05 9:50

Ablauf beim Arbeitsamt - nötige Papiere

Ungelesener Beitrag von Marion »

[EDIT MArtin: Auf geltende Bestimmungen seit 1.2.06 aktualisiert]

Hallo zusammen,

nachdem ich momentan auch diese Prozedur durchmache hier noch ein paar Infos von meiner Seite.

Wie schon beschrieben muß man sich ab 1.2.06 sofort nach Kündigung/Aufhebungsvertrag bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden. Das ist bei mir sehr unproblematisch gewesen, dauert auch nicht lange.

Unsereiner will dann ja auch noch mind. einen Tag arbeitslos sein um seinen Anspruch zu erhalten. Nach meiner Erfahrung kann man den Antrag dazu nur im Rahmen eines Vermittlungsgespräches oder danach stellen => man muß also nochmal persönlich erscheinen (diverse Versuche beides an einem Tag zu erledigen scheiterten, da man einen Termin für das Vermittlungsgespräch braucht, der Termin von einer anderen Abteilung vergeben wird und nur zugeschickt werden kann etc...)

Damit man danach nicht nochmal persönlich erscheinen muß hat sich auf Nachfrage herausgestellt, daß man folgende Unterlagen zu dem Vermittlungsgespräch mitbringen muß um den Antrag auf Arbeitslosengeld zu stellen:

a) Kopie der Lohnsteuerkarte (AA braucht Lohnsteuerklasse)
b) Arbeitsbescheinigung der Arbeitgeber der letzten 7 Jahre (Formular bei der AA erhältlich und kann auch auf der Internetseite runtergeladen werden)
c) Sozialversicherungsnummer / Rentenversicherungsnummer
d) Kündigung bzw. Aufhebungsvertrag bzw. Kündigungsbestätigung bei Eigenkündigung
e) bei Eigenkündigung/Aufhebungsvertrag ein ausgefülltes Formular warum, wieso etc. (dient zur Festlegung ob ein Sperrzeit angesetzt wird) - dieses Forumular bekommt man auch bei der AA.

Ich hoffe, daß man sich dann an diesem Tag auch gleich wieder abmelden kann (schließlich geht es ja nur um den einen Tag) und dann nicht nochmal vorbeischauen muß. Werde Euch aber auf dem Laufenden halten falls es noch etwas zu beachten gibt.

Bis dahin viele Grüße
Marion
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Kätter05

Arbeitsamt : Ablauf bei der Bundesagentur für Arbeit

Ungelesener Beitrag von Kätter05 »

[Edit MArtin: Auf aktuelle, seit 1.2.06 bestehende Bestimmungen upgedatet]

Hallo,

ich habe mal beim Arbeitsamt gearbeitet und versuche den Ablauf verständlich zu schildern:

Arbeitssuchend Meldung:
Sobald man erfährt, dass das Arbeitsverhältnis innerhalb der nächsten 3 Monate endet, muß man sich arbeitslos zu melden.
Bei Ausbildungsverträgen und befristeten Arbeitsverträgen muß dies mind. 3 Monate vor Ablauf geschehen.
Wenn man dies zu spät macht, verringert sich die Höhe des Arbeitslosengeldes.

Arbeitslosmeldung und Antragstellung:
muß spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen (kann man aber auch schon bis zu 2 Monate vorher machen). Hier sollten man immer einen Termin zum ARbeitsvermittler bekommen, mit dem man offen über Pläne wie eine Weltreise reden kann. In der Regel bekommt man dann keine Vermittlungsvorschläge.

Sperrzeit:
Eine Sperrzeit tritt immer dann ein, wenn man selber kündigt oder wenn man einen Aufhebungsvertrag unterschreibt (außer man wurde aus gesundheitlichen Gründen dazu gezwungen. Dies muß man dann jedoch vom Arzt bestätigen lassen und man muß damit rechnen evtl. vom Arbeitsamtsarzt untersucht zu werden).

Anspruch auf Arbeitslosengeld hat seit 1.2.06, wer innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 1 Jahr sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.

Wenn man bereits einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben hat und einen Tag dieses Arbeitslosengeld bezogen hat, kann man innerhalb einer Rahmenfrist Wiederbewilligungsantrag stellen. D.h. wenn man z.B. 9 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld hatte, kann man nun diesen (abzüglich des 1 verbrauchten Tages) ausbezahlt bekommen.

Wenn man noch keinen Tag Arbeitslosengeld bezogen hat, kann auch nichts wiederbewilligt werden. D.h. das neue Gesetz wird angewendet und man muß innerhalb der Rahmenfrist von 2 Jahren midestens ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Ich hoffe, dass ich hiermit übersichtlich alle Punkte angesprochen habe und Unsicherheiten (falls vorhanden) beseitigt habe.
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Rainer Backpack
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Registriert: 08 Feb 05 11:24
Wohnort: Saskatoon,Saskatchewan/Canada

ABlauf beim Arbeitsamt

Ungelesener Beitrag von Rainer Backpack »

Hallo Kätter

War heute selber bei der Bundesagentur für Arbeit.
Genauso wie du es beschrieben hast läuft es ab...

Gruss Rainer Backpack

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