sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

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Offliner
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sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von Offliner »

Hallo,

was ich auch noch nicht so ganz verstanden habe ist, was mache ich, wenn ich während der Zeit, in der ich noch arbeite oder an dem einen Tag, an dem ich arbeitslos gemeldet bin, eine Stelle angeboten bekomme (soweit ich weiß, sind die Arbeitsämter mittlerweile sogar verpflichtet, gleich bei der Meldung ein erstes Angebot zu machen)? Ich kann dann ja schlecht sagen, ich nehme die nicht an.
alterschnitzer
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sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von alterschnitzer »

Also bei mir war das alles viel umkomplizierter als ich gedacht habe.

Bei den ersten Termin habe ich nur meinen Arbeitslosengeld-Antrag abgegeben und bin dann wieder weg.
Also nix gesagt von der Reise....

Dann hat man noch ein Vermittlungsgespräch.
Dort habe ich dann erzählt, dass ich erstmal keine Angebote brauche, da ich ab 15.02. (sprich diesen Freitag) auf Weltreise gehen würde.
Anders als ich erwartet habe, fand Sie das sogar total interessant, so dass die restliche Zeit nur damit gefüllt wurde, dass ich Ihr die Ziele und Gründe erläutert habe.
Jetzt möchte Sie auch noch eine Karte haben. Echt witzig irgendwie :lol:

Na ja, also erst Antrag abgeben und dann beim Vermittlungsgespräch auspacken. Dann wirst du von denen auch ab den Abflugtermin abgemeldet und musst dich einfach nur wieder melden, sobald du wieder da bist.
Hoffe diese Antwort hilft dir erstmal weiter.....
Wird schon werden.. 8)
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Offliner
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sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von Offliner »

Danke, ist gut da mal eine aktuelle Erfahrung zu lesen, auch wenn die zum Zeitpunkt meiner Reise schon wieder älter sein wird. ;)
AnnikaC
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sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von AnnikaC »

Hallo, alle zusammen! Ich möchte ab September für länger verreisen, bin gerade mit dem Abi fertig. In 2 Wochen fahr ich erstmal mit der Familie für 3 Wochen nach Schweden, danach geht's auf eigene Faust (Freundin besuchen) in die USA.

Ich war heute beim Arbeitsamt, um mich "arbeitssuchend" zu melden wegen des Kindergeldes, nicht, weil ich wirklich eine Arbeit suche, da ich gedenke, nächstes Jahr nach meinen Reisen zu studieren. Leider war es leider zu voll, deshalb bin ich nochmal zum Freitag beim AA bestellt.

Fällt das Kindergeld komplett weg, wenn ich länger als 3 Monate im Ausland bin? Muss ich eine Arbeit annehmen, obwohl ich schon weiß, dass ich studieren will nächstes Jahr und vor allem, dass ich verreist sein werde ab September?

Ich hoffe so, dass mir jemand helfen kann. Ich seh da irgendwie nicht mehr durch :?
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26martini06
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Ungelesener Beitrag von 26martini06 »

AnnikaC hat geschrieben: Muss ich eine Arbeit annehmen, obwohl ich schon weiß, dass ich studieren will nächstes Jahr und vor allem, dass ich verreist sein werde ab September?

Klar ;-)

AnnikaC hat geschrieben:... um mich "arbeitssuchend" zu melden wegen des Kindergeldes, nicht, weil ich wirklich eine Arbeit suche, da ...
Offliner hat geschrieben: Was ich auch noch nicht so ganz verstanden habe ist, was mache ich, wenn ich während der Zeit, in der ich noch arbeite oder an dem einen Tag, an dem ich arbeitslos gemeldet bin, eine Stelle angeboten bekomme Ich kann dann ja schlecht sagen, ich nehme die nicht an.
Aber irgendwie versteht Ihr da etwas falsch:
es ist KEINE KUNST - KEINEN JOB zu bekommen.

Wirklich schwer ist es eine gute Arbeitsstelle zu finden!

Geht einfahc zu den Vorstelltermin hin, macht dort keine Dummheiten die man sla "Vereiteung" auslegen kann und ich denke nach durchlesen Eurer Posts, das kein Personalchef Euch nehmen wird.

Selbst wenn Ihr genommen werdet, so beginnt eben die Probezeit und werdet ihr am ersten oder zweiten Tag heimgeschickt, wenn ihr Euch nicht sonderlich bemüht (keine Dummheiten mahcen wegen VEreitelung, etc, langsam und begriffsstutzig darf man sien, da kann keiner was dafür...).

Wenn bis zur Abreise nur wenige Tage vergehen verzichten die Mitarbeiter am At - die ja auch nur Menschen sind - in der Regel darauf einem noch Termine aufzuschwatzen. Vergehen bis dahin Wochen, oder gar Monate muß man natürlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

LG M
TommyK
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Ungelesener Beitrag von TommyK »

Hallo, ich habe soeben mit meinem Arbeitsamt telefoniert und die Dame meinte, dass es nichts bringen würde meine ganzen Anträge vor der Reise auf Arbeitslosengeld abzugeben, da ich ja durch die Reise in der Sperrfrist weder für sie verfügbar noch Ansprüche hätte. Diese 1 Tage Regel wie ich sie hier gelesen habe würde nur greifen, wenn ich versuchen wollte im europäischen Ausland eine Arbeit zu finden. Dann muß man das so machen denn dann erhält man Leistungen von der Agentur. Ich habe vor während meiner Weltreise (nach Ablauf der Sperrzeit) für ein paar Wochen nach Hause zu kommen um Weihnachten mit der Familie zu verbringen. Dann muß ich mich beim Arbeitsamt melden um meine Ansprüche nach Unterstützung und Krankenversicherung gelten zu machen. Das geht auch für wenige Wochen. Danach meldet man sich einfach wieder ab. Aus diesem Grund ist es auch wichtig dann schon alle Unterlagen (vor allem die, die der Arbeitgeber ausfüllen muß) beisammen zu haben.

Ich bin nun verunsichert, weil sich diese Info nicht mit denen des Forum deckt. Kann mir jemand helfen ob das so in Ordnung ist?

lieben Gruß
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26martini06
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nicht davon abbringen lassen !!!!

Ungelesener Beitrag von 26martini06 »

TommyK hat geschrieben: 1 ...die Dame meinte, dass es nichts bringen würde meine ganzen Anträge vor der Reise auf Arbeitslosengeld abzugeben, da ich ja durch die Reise in der Sperrfrist weder für sie verfügbar noch Ansprüche hätte.
2 Diese 1 Tage Regel wie ich sie hier gelesen habe würde nur greifen, wenn ich versuchen wollte im europäischen Ausland eine Arbeit zu finden. 3 Dann muß man das so machen denn dann erhält man Leistungen von der Agentur.
nicht davon abbringen lassen !!! Was ion diesem Forum steht ist schon richtig und was

1 die Dame MEINT interessiert keinen Menschen.

NAtürlich hat die Dame recht: Du bist im Ausland nicht verfügbar und bekommst keine lEistung von dem VErein. Sehr wohl läuft aber die WEITERVERSICHERUNGSZEIT aus ( in Österreich 6 Wochen) UND

2 !!! hast Du durch den BEZUG von mind 1 TAg ALG Deinen ANSPRUCH GESICHERT !!!

Der ANspruch ist nur gesichert, wenn DU VOR ABREISE einen BEzug erlangst, da bei längeren AUslandsaufenthalt NACH RÜCKKEHR die Mindestversicherungszeiten in den meisten Fällen nicht mehr zusammenkommen. Warst DU jedoch schon im LEistungsbezug hält der "Anspruch" auf das berechnete Geld mehrere JAhre und DU kannst es nach Rückkehr wieder beantragen.

3 Was die Dame wahrscheinlich MEINT ist, das DU auch im EUAusland ALG beziehen kannst, wenn DU dort einen Wohnsitz gründest und der Arbeitsvermittlung zur VErfügung stehst. Zumindest wenn es ein entsprechendes Abkommen mit Dienem Heimatland gibt.
Allerdings dann nach den dort üblichen Richtlinien und gegebenheiten und für maximal 3 Monate. Dürfte recht kompliziert sein und ich würde abraten das zu versuchen. Aber das MEINE ich nur.

Geh ruhig aufs Amt und lass Dich nicht abwimmeln, sonst könnte es leicht sein, das Du böse überrascht wirst, wenn Du nach Rückkehr aufgrund zu weniger Versicherungstage keinen Anspruch mehr zu erwarten hast.

letztendlich kostet DIch das ganze nichts als ein wenig ZEit.

LG M
TommyK
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sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von TommyK »

Danke für die Antwort... Leider bringt sie mich nicht wirklich weiter. Was ist die WEITERVERSICHERUNGSZEIT? Kannst du das genauer erklären?

Nochmals zu meinem Plan. Ich kündige Ende Juli zum Ende des August. Dann fliege ich Anfang September für 3 Monate weg und komme nach Ablauf der Sperrfrist im Dezember wieder und melde mich dann mit den ganzen Unterlagen arbeitslos. Anfang Januar melde ich mich wieder für ein halbes Jahr ab. Welcher Nachteil kann mir denn daraus entstehen? Ich habe doch meinen Anspruch auf Leistung nicht verwirkt. Die Beraterin meint, dass es nichts bringt sich am ersten Tag arbeitslos(suchend?) zu melden, da man ja eh nicht verfügbar ist. Und die Sperrfrist muß ja eh ablaufen. Was sie ja in den 3 Monaten auch macht.

Ratlos....



lieben Gruß
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26martini06
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Ungelesener Beitrag von 26martini06 »

TommyK hat geschrieben: 1 Was ist die WEITERVERSICHERUNGSZEIT?

2 Nochmals zu meinem Plan. Ich kündige Ende Juli zum Ende des August. Dann fliege ich Anfang September für 3 Monate weg und komme nach Ablauf der Sperrfrist im Dezember wieder und melde mich dann mit den ganzen Unterlagen arbeitslos. Anfang Januar melde ich mich wieder für ein halbes Jahr ab. Welcher Nachteil kann mir denn daraus entstehen?

3 Ich habe doch meinen Anspruch auf Leistung nicht verwirkt. Die Beraterin meint, dass es nichts bringt sich am ersten Tag

4 arbeitslos(suchend?) zu melden, da man ja eh nicht verfügbar ist. Und die Sperrfrist muß ja eh ablaufen. Was sie ja in den 3 Monaten auch macht.
1 Die Zeitspanne, in der Du nach Beendigung eines Dienstverhältnisses oder nach ABmeldung vom ALG-Bezug weiterhin Leistungen aus der Krankenversicherung beziehen kannst.

2 Ob Dir überhaupt ein Nachteil entstehen kann/Knnte kann ich Dir nur Aufgrund dieser Angaben nicht beantworten und auch die Dame am Telefon kann es nihct, solange sie den Anspruch nicht berechnet hat.
Es geht ja um die Voraussetzungen um Überhaupt in den LEistungsbezug zu kommen. Das hat mit der Länge Diener Abwesenheit nichts zu tun.
Es geht um die vorausgegangenen Versicherungszeiten. Du brauchst um ALG beziehen zu können sounsovile Versicherungsmonate in den letzten soundsovielen Jahren und wenn Du die nicht hats kannst Du alternativ ANspruch haben wenn Du soundsoviele Versicherungstage in den LETZTEN soundsovielen Monaten zusammenbringst.

3 daraus kann es ich, wenn bei Dir alles knapp ist ergeben, das Dein Anspruch nach 3 Monaten doch verwirkt sein kann, da Du die soundsovielen Tage in den letzten 12 Monaten vielleicht nicht mehr zusammenbekommst - vor 3 Monaten aber noch zusammenbekommen hättest ( MÖGLICHERWEISE ! - es könnte auch sein, das Du die benötigten Tage noch zusammenbekommst, wenn Du imer brav hackeln warst - ohne Unterbrechung). Ich müßte die genaue Anzahl an TAgen nachschlagen und es würde auch nicht viel bringen dies zu tun, da ich nur die Zahlen Österreichs liefern kann - die vielleicht abweichend sind von den Deutschen -- aber es sind etwa + 7 Monate in den letzten 12 Monaten die man mindestens braucht.

4 die Sperrfrist läuft auch ab, wenn Du Dich meldest ud der Vorteil ist i jedem Fall, das der Anspruch schon berechnet wurde, wenn Du zurückkommst, sprich: DU weißt schon vorweg, wie viel Du bekomen wirst. Wenn DU Dich nur arbeitssuchen mekldest brungt das natürlich gar nix, weil D dafür kein KOhle bekommst. In der Sperrfrist natürlich auch kein ALG, aber das ist egal - dafür mußt DU auch der Arbeitsvermittung während der Sperre NICT zur VErfügung stehen und kannst Dich ungehindert und uneingeschränkt im Ausland aufhalten. Auch Melde- oder Vorstelltermine hast Du in dieser Zeit nicht zu befürchten. Es entstehen Dir also keinerlei Nachteile wenn Du Dich vor Abreise meldest.

Ob Du Dich nun melden mußt oder nicht hängt nun aber nur davon ab, ob Du die Versicherungszeit auch nach der rückkerh noch zusammenbekommst oder nihct.

LG Martin

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