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Liebe Grüße

TommyK hat geschrieben: 1 Wenn es dir was hilft, ich habe die letzten 30 Monate am Stück gearbeitet.
2 Mein Problem mit dem Amt ist, das ich ja den Flug für Anfang Sept. buchen muß. Wenn ich da plötzlich Termine vom Amt bekomme könnte das meinen Flug gefährden.
Eindeutig "Ja" siehe MArtins Beitrag ALG-Ansprüche für die Zeit nach der Langzeitreise sichern .AlexB hat geschrieben:Ich melde mich 3 Monate vor dem letzten offiziellen Arbeitstag beim Arbeitsamt "arbeitssuchend"? Ja oder nein?
Vorsicht: Arbeitssuchend- und Arbeitslosmeldung sind zwei unterschiedliche Dinge (s.a. Bundesagentur für Arbeit).AlexB hat geschrieben:Muss ich EINEN Tag arbeitssuchend gemeldet sein, mich nach einigen Tagen abmelden und kann mich dann entspannt auf die Reise machen? Nach 15 Monaten zurückkommen und mich wieder arbeitssuchend melden -> ALG bekommen?
Auf dem Papier ja - faktisch und leibhaftig nicht unbedingt. Sprich mit Deinem freundlichen Sachbearbeiter.AlexB hat geschrieben:MUSS ich EINEN Tag ALG bekommen, also praktisch drei Monate (=Sperrfrist) und einen Tag warten, abmelden und so längere Ansprüche sichern?
ich lese dort aber :Astrid hat geschrieben:
Lt. § 118 SGBIII hast Du die Möglichkeit, Deine Ansprüche auf Arbeitslosengeld z.B. wegen einer Reise auszusetzen und auf die Zeit nach Deiner Rückkehr zu verlegen -
2. Diesen lasse ich meine Mutter am 15.10.08 an das Arbeitsamt schicken:Agentur für Arbeit
Meldung über Ende des Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mein Arbeitsverhältnis zum 15.10.2008 gekündigt. Aus diesem Grunde melde ich mich hiermit ab dem 16.10.2008 arbeitssuchend.
Mit freundlichen Grüßen
Eugen Falkenstern
Meint ihr die Sache ist damit für mich erledigt und ich habe bei Rückkehr Anspruch auf Arbeitslosengeld?Meldung über Abwesenheit
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich am 17.10.08 für unbestimmte Zeit nach Brasilien verreise, stehe ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Bei Rückkehr werde ich mich dann wieder als dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend melden.
Mit freundlichen Grüßen
Eugen Falkenstern
Und wie ist das bei der Arbeitssuchend-Meldung? Genügt die telefonisch, wenn man später persönlich hinkommt? Ich habe nämlich vor, am Dienstag zu kündigen und weiß noch nicht, ob ich Mittwoch schon persönlich hinkommen kann, wegen meiner Arbeitszeiten.woming hat geschrieben: Man muss sich persönlich arbeitslos melden.