sorry, was muss man beim arbeitsamt machen
Forumsregeln
Info-Pool: VOR der Reise:
Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke!
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- Astrid
- Globaler Moderator
- Beiträge: 5695
- Registriert: 04 Dez 02 23:25
- Wohnort: weltreisend seit 2000
sorry, was muss man beim arbeitsamt machen
Hallo
Alle Antworten auf die Schnelle:
1. http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... php?t=8606
2. http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... ic.php?t=4
3. http://www.reise-forum.weltreiseforum.de/search.php
Liebe Grüße
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Liebe Grüße
sorry, was muss man beim arbeitsamt machen
Schon mal vielen Dank für die Mühe. Wenn es dir was hilft, ich habe die letzten 30 Monate am Stück gearbeitet. Mein Problem mit dem Amt ist, das ich ja den Flug für Anfang Sept. buchen muß. Wenn ich da plötzlich Termine vom Amt bekomme könnte das meinen Flug gefährden.
lieben Gruß
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- 26martini06
- Aktives WRF-Mitglied
- Beiträge: 142
- Registriert: 28 Sep 07 9:25
- Wohnort: Busreisend, oft in Wien
sorry, was muss man beim arbeitsamt machen
TommyK hat geschrieben: 1 Wenn es dir was hilft, ich habe die letzten 30 Monate am Stück gearbeitet.
2 Mein Problem mit dem Amt ist, das ich ja den Flug für Anfang Sept. buchen muß. Wenn ich da plötzlich Termine vom Amt bekomme könnte das meinen Flug gefährden.
1 in Österreich ( und wahrscheinlich auch in D) wäre es dann egal, wie Du verfährst.
2 wie gesagt: in der Sperrzeit darf Dir das Amt keine MELDEtermine zuweosen, Du mußt während der Sperre keine Termine einhalten, keine BVorstellungen machen, dem Arbeitsmarkt NICHT zur Verfügung stehen und darfst auch ins Ausland reisen ohne wietere Sanktionen befürchten zu müßen.
Solltest Du dennoch auf freiwilliger Basis Termine Jobangebote empfangen sind diese nicht verbindlich, Du mußt auich keinen Nachweis über die erfolgte Vorstellung erbringen... Während der Sperre ist man vogelfrei und einkomesnfrei.
LG M
sorry, was muss man beim arbeitsamt machen
Hallo zusammen,
ich habe fleissig die Suche benutzt, brav gelesen, aber trotzdem noch eine Frage zum dem ganzen ALG-Thema und fleissig an der Weltreise plane:
Hintergrund: Ich arbeite seit 6 Jahren ohne Unterbrechung Vollzeit, bin 31 Jahre alt.
1. Somit erfülle ich die Voraussetzungen, um ALG für 12 Monate zu bekommen.
2. Da ich selbst kündige, habe ich 3 Monate Sperrfrist.
3. Jetzt kommts:
3.1 Ich melde mich 3 Monate vor dem letzten offiziellen Arbeitstag beim Arbeitsamt "arbeitssuchend"? Ja oder nein?
3.2 Durch eigene Kündigung habe ich Sperrfrist für 3 Monate, bekomme ja nichts.
Muss ich EINEN Tag arbeitssuchend gemeldet sein, mich nach einigen Tagen abmelden und kann mich dann entspannt auf die Reise machen? Nach 15 Monaten zurückkommen und mich wieder arbeitssuchend melden -> ALG bekommen?
ODER
MUSS ich EINEN Tag ALG bekommen, also praktisch drei Monate (=Sperrfrist) und einen Tag warten, abmelden und so längere Ansprüche sichern?
Danke schon mal im voraus
Grüsse vom Alex
ich habe fleissig die Suche benutzt, brav gelesen, aber trotzdem noch eine Frage zum dem ganzen ALG-Thema und fleissig an der Weltreise plane:
Hintergrund: Ich arbeite seit 6 Jahren ohne Unterbrechung Vollzeit, bin 31 Jahre alt.
1. Somit erfülle ich die Voraussetzungen, um ALG für 12 Monate zu bekommen.
2. Da ich selbst kündige, habe ich 3 Monate Sperrfrist.
3. Jetzt kommts:
3.1 Ich melde mich 3 Monate vor dem letzten offiziellen Arbeitstag beim Arbeitsamt "arbeitssuchend"? Ja oder nein?
3.2 Durch eigene Kündigung habe ich Sperrfrist für 3 Monate, bekomme ja nichts.
Muss ich EINEN Tag arbeitssuchend gemeldet sein, mich nach einigen Tagen abmelden und kann mich dann entspannt auf die Reise machen? Nach 15 Monaten zurückkommen und mich wieder arbeitssuchend melden -> ALG bekommen?
ODER
MUSS ich EINEN Tag ALG bekommen, also praktisch drei Monate (=Sperrfrist) und einen Tag warten, abmelden und so längere Ansprüche sichern?
Danke schon mal im voraus
Grüsse vom Alex
- Astrid
- Globaler Moderator
- Beiträge: 5695
- Registriert: 04 Dez 02 23:25
- Wohnort: weltreisend seit 2000
sorry, was muss man beim arbeitsamt machen
Hallo AlexB
erstmal vorab:
Alle Antworten sind wirklich über http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... 6376#36376 zu finden, auf dem die seit 1.2.06 gültige Vorgehensweise mit Links erklärt wird.
Hier noch mal der Text der Arbeitsagentur .
Danach bist Du verpflichtet, Dich 3 Monate vor Beendigung der Arbeitsstelle arbeitssuchend zu melden.
Bei der Gelegenheit kannst Du dem Sachbearbeiter gegenüber auch gleich Deine Reisepläne und eine ggf. auf Dich zukommende Terminproblematik ansprechen und mit ihm eine Lösung finden.
Du meinst hier "arbeitslos" und die Antwort ist JA.
Frühestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit kannst Du Dich (für diesen zukünftgen Termin) arbeitslos melden - vielleicht ja sogar die Formulare für Arbeitssuche und Arbeitslosigkeit zeitgleich bei der Arbeitsagentur abgeben?!
Lt. § 118 SGBIII hast Du die Möglichkeit, Deine Ansprüche auf Arbeitslosengeld z.B. wegen einer Reise auszusetzen und auf die Zeit nach Deiner Rückkehr zu verlegen - §147 SGBIII gesteht Dir einen Zeitraum von 4 Jahren zu, innerhalb derer Dein Anrecht auf Weiterzahlung von Leistungen erhalten bleibt. (S.a. Matthes Antwort im Thread Reisestart noch im Arbeitsverhältnis ).
Das Folgende bezieht sich auch auf weiter oben geäußerte taktische Überlegungen, wann denn wem was (nicht) zu sagen sei:
Wer nur will, was ihm gesetzlich auch zusteht, braucht weder seine Reisepläne zu verschweigen, noch sonst irgendwie zu taktieren.
Man sollte nicht vergessen, dass bei der Arbeitsagentur auch nur Menschen sitzen, die sich in die Probleme ihres Gegenübers besser eindenken, deren Wünsche eher nachvollziehen und realisieren können, wenn man sie offen mit ihnen bespricht (wer Angst davor hat, dem hilft vielleicht
dieser Artikel).
Liebe Grüße und entspannte Gespräche bei der Arbeitsagentur
Berichte mal.
Astrid
erstmal vorab:
Alle Antworten sind wirklich über http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... 6376#36376 zu finden, auf dem die seit 1.2.06 gültige Vorgehensweise mit Links erklärt wird.
Eindeutig "Ja" siehe MArtins Beitrag ALG-Ansprüche für die Zeit nach der Langzeitreise sichern .AlexB hat geschrieben:Ich melde mich 3 Monate vor dem letzten offiziellen Arbeitstag beim Arbeitsamt "arbeitssuchend"? Ja oder nein?
Hier noch mal der Text der Arbeitsagentur .
Danach bist Du verpflichtet, Dich 3 Monate vor Beendigung der Arbeitsstelle arbeitssuchend zu melden.
Bei der Gelegenheit kannst Du dem Sachbearbeiter gegenüber auch gleich Deine Reisepläne und eine ggf. auf Dich zukommende Terminproblematik ansprechen und mit ihm eine Lösung finden.
Vorsicht: Arbeitssuchend- und Arbeitslosmeldung sind zwei unterschiedliche Dinge (s.a. Bundesagentur für Arbeit).AlexB hat geschrieben:Muss ich EINEN Tag arbeitssuchend gemeldet sein, mich nach einigen Tagen abmelden und kann mich dann entspannt auf die Reise machen? Nach 15 Monaten zurückkommen und mich wieder arbeitssuchend melden -> ALG bekommen?
Du meinst hier "arbeitslos" und die Antwort ist JA.
Frühestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit kannst Du Dich (für diesen zukünftgen Termin) arbeitslos melden - vielleicht ja sogar die Formulare für Arbeitssuche und Arbeitslosigkeit zeitgleich bei der Arbeitsagentur abgeben?!
Lt. § 118 SGBIII hast Du die Möglichkeit, Deine Ansprüche auf Arbeitslosengeld z.B. wegen einer Reise auszusetzen und auf die Zeit nach Deiner Rückkehr zu verlegen - §147 SGBIII gesteht Dir einen Zeitraum von 4 Jahren zu, innerhalb derer Dein Anrecht auf Weiterzahlung von Leistungen erhalten bleibt. (S.a. Matthes Antwort im Thread Reisestart noch im Arbeitsverhältnis ).
Auf dem Papier ja - faktisch und leibhaftig nicht unbedingt. Sprich mit Deinem freundlichen Sachbearbeiter.AlexB hat geschrieben:MUSS ich EINEN Tag ALG bekommen, also praktisch drei Monate (=Sperrfrist) und einen Tag warten, abmelden und so längere Ansprüche sichern?
Das Folgende bezieht sich auch auf weiter oben geäußerte taktische Überlegungen, wann denn wem was (nicht) zu sagen sei:
Wer nur will, was ihm gesetzlich auch zusteht, braucht weder seine Reisepläne zu verschweigen, noch sonst irgendwie zu taktieren.
Man sollte nicht vergessen, dass bei der Arbeitsagentur auch nur Menschen sitzen, die sich in die Probleme ihres Gegenübers besser eindenken, deren Wünsche eher nachvollziehen und realisieren können, wenn man sie offen mit ihnen bespricht (wer Angst davor hat, dem hilft vielleicht
dieser Artikel).
Liebe Grüße und entspannte Gespräche bei der Arbeitsagentur
Berichte mal.
Astrid
sorry, was muss man beim arbeitsamt machen
ich lese dort aber :Astrid hat geschrieben:
Lt. § 118 SGBIII hast Du die Möglichkeit, Deine Ansprüche auf Arbeitslosengeld z.B. wegen einer Reise auszusetzen und auf die Zeit nach Deiner Rückkehr zu verlegen -
Der Arbeitnehmer kann bis zur Entscheidung über den Anspruch bestimmen,
dass dieser ... zu einem späteren Zeitpunkt entstehen soll.
das verstehe ich so, dass nach Bewilligung nicht mehr entschieden werden
kann.
Und das steht doch quer zu der Strategie, man müsse einen Tag ALG
bezogen haben, bevor man das Einfrieren des Status (mit späterer
ALG-Zahlung) erklärt.
?!?
Wie löse ich diesen Knoten?
telbus
sorry, was muss man beim arbeitsamt machen
Hallo,
ich verreise am 15. September für unbestimmte Zeit nach Brasilien.
ich habe folgende Briefe an mein zuständiges Arbeitsamt verfasst:
1. diesen lasse ich meine Mutter am 13.10.08 an das AA schicken:
ich verreise am 15. September für unbestimmte Zeit nach Brasilien.
ich habe folgende Briefe an mein zuständiges Arbeitsamt verfasst:
1. diesen lasse ich meine Mutter am 13.10.08 an das AA schicken:
2. Diesen lasse ich meine Mutter am 15.10.08 an das Arbeitsamt schicken:Agentur für Arbeit
Meldung über Ende des Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mein Arbeitsverhältnis zum 15.10.2008 gekündigt. Aus diesem Grunde melde ich mich hiermit ab dem 16.10.2008 arbeitssuchend.
Mit freundlichen Grüßen
Eugen Falkenstern
Meint ihr die Sache ist damit für mich erledigt und ich habe bei Rückkehr Anspruch auf Arbeitslosengeld?Meldung über Abwesenheit
Sehr geehrte Damen und Herren,
da ich am 17.10.08 für unbestimmte Zeit nach Brasilien verreise, stehe ich dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung. Bei Rückkehr werde ich mich dann wieder als dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehend melden.
Mit freundlichen Grüßen
Eugen Falkenstern
sorry, was muss man beim arbeitsamt machen
nein,
das genügt nicht.
Man muss sich persönlich arbeitslos melden.
das genügt nicht.
Man muss sich persönlich arbeitslos melden.
sorry, was muss man beim arbeitsamt machen
Und wie ist das bei der Arbeitssuchend-Meldung? Genügt die telefonisch, wenn man später persönlich hinkommt? Ich habe nämlich vor, am Dienstag zu kündigen und weiß noch nicht, ob ich Mittwoch schon persönlich hinkommen kann, wegen meiner Arbeitszeiten.woming hat geschrieben: Man muss sich persönlich arbeitslos melden.
Mein Vorstellungsthread | Mein Blog