sorry, was muss man beim arbeitsamt machen
Forumsregeln
Info-Pool: VOR der Reise:
Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke!
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sorry, was muss man beim arbeitsamt machen
Hallo,
ich würde es schriftlich machen und darin anmerken, dass Du kommen wirst, sobald es Deine Arbeitszeit zulässt, dann hast Du etwas in der Hand. Am besten per Fax, dann hast Du einen Abendebeleg. Außerdem wird Fax im Unterschied zu Mail heutzutage sogar gerichtlich anerkannt.
Gruß
Luther
ich würde es schriftlich machen und darin anmerken, dass Du kommen wirst, sobald es Deine Arbeitszeit zulässt, dann hast Du etwas in der Hand. Am besten per Fax, dann hast Du einen Abendebeleg. Außerdem wird Fax im Unterschied zu Mail heutzutage sogar gerichtlich anerkannt.
Gruß
Luther
sorry, was muss man beim arbeitsamt machen
...aber Arbeitslosengeld wirst du erst ab dem Tag bekommen, an dem du persönlich beim Amt erschienen bist...
bunteGrüße
deineSteffi
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Wir wollen nicht mehr mitschwimmen, wir wollen aber auch nicht gegen den Strom schwimmen, wir wollen einen ganz anderen Fluss!
Mein Reiseblog: keine-eile Leben auf Rädern - Reisen auf Reifen
Meine Seite über die Algarve: algarve-pur - Urlaub in der Algarve
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sorry, was muss man beim arbeitsamt machen
Das ist ja nicht das Problem. Zum einen folgt die erste Meldung ja noch während meiner Beschäftigungszeit, zum anderen bekomme ich sowieso eine Sperre wegen Eigenkündigung. Es ging mir um die erste Meldung, die man geben muss, wenn die Arbeitslosigkeit absehbar wird. Wenn das Beschäftigungsverhältnis beendet ist, habe ich ja genügend Zeit zum Arbeitsamt zu gehen.dieSteffi hat geschrieben:...aber Arbeitslosengeld wirst du erst ab dem Tag bekommen, an dem du persönlich beim Amt erschienen bist...
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sorry, was muss man beim arbeitsamt machen
Hallo,
steht schon im AA-Sticky ("Zuerst Lesen"): http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... 6376#36376
und im dort gegebenen Link auf http://www.arbeitsagentur.de/nn_25986/z ... ldung.html :
"Pflicht zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung
Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden (§ 38 Abs. 1 SGB III)."
LG
steht schon im AA-Sticky ("Zuerst Lesen"): http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... 6376#36376
und im dort gegebenen Link auf http://www.arbeitsagentur.de/nn_25986/z ... ldung.html :
"Pflicht zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung
Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden (§ 38 Abs. 1 SGB III)."
LG

MArtin
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Langzeitreise- / Weltreise-Vorbereitung - Einreise & Visa - Geld & Reise - Weltreise-Kamera & Datenträger - Auslandsrecherchen - Unterkunftssuche unterwegs - Das richtige Reise-Moskitonetz - Weltreise-Ausrüstung - Musik unterwegs - Sicherheit auf Individualreise - Telekommunikation - Stromversorgung - Trinkwasser auf Weltreise - Online-Banking - Hand gegen Koje-Kreuzfahrten...
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sorry, was muss man beim arbeitsamt machen
Ja, aber im "Sticky" stehen nicht die Details bezüglich der telefonischen Meldung, nach denen ich zuvor gefragt habe. Daher vielleicht noch ergänzend zur Arbeitssuchendmeldung (ich habe es mittlerweile auf der Seite der Arbeitsagentur gefunden, Hervorhebung von mir):MArtin hat geschrieben:Hallo,
steht schon im AA-Sticky ("Zuerst Lesen"): http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... 6376#36376
und im dort gegebenen Link auf http://www.arbeitsagentur.de/nn_25986/z ... ldung.html :
"Pflicht zur persönlichen Arbeitsuchendmeldung
Personen, deren Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens 3 Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden (§ 38 Abs. 1 SGB III)."
"Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen."
"Telefonische oder schriftliche Anzeige zur Fristwahrung
Zur Wahrung der Frist reicht eine Anzeige unter Angabe der persönlichen Daten und des Beendigungszeitpunktes aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird.
Sie können insoweit wählen, ob Sie sich
- rechtzeitig persönlich in der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden oder
- damit sie die gesetzlichen Fristen nicht versäumen, die Möglichkeit der telefonischen oder schriftlichen Anzeige nutzen.
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sorry, was muss man beim arbeitsamt machen
Habe mich heute über die Hotline arbeitslos gemeldet.
Musste nur Name, Anschrift, Geburtsdatum- und Ort, Arbeitgeber, Berufsbezeichnung, höchster Abschluss, Beschäftigungsdauer und Zeitpunkt der Kündigung nennen.
Dann wurde ein zweiter Telefontermin vereinbart (habe ich morgen), in dem ich die Sozialversicherungsnummer, Schullabschlüsse und den Lebenslauf der letzten sieben Jahre bereithalten soll.
Persönlich muss ich erst erscheinen, wenn die Arbeitslosigkeit eingetreten ist. Bei dem Termin kann ich mich auch direkt abmelden.
War also alles kein Problem
Musste nur Name, Anschrift, Geburtsdatum- und Ort, Arbeitgeber, Berufsbezeichnung, höchster Abschluss, Beschäftigungsdauer und Zeitpunkt der Kündigung nennen.
Dann wurde ein zweiter Telefontermin vereinbart (habe ich morgen), in dem ich die Sozialversicherungsnummer, Schullabschlüsse und den Lebenslauf der letzten sieben Jahre bereithalten soll.
Persönlich muss ich erst erscheinen, wenn die Arbeitslosigkeit eingetreten ist. Bei dem Termin kann ich mich auch direkt abmelden.
War also alles kein Problem

Memento mori - In omnia paratus.
sorry, was muss man beim arbeitsamt machen
Ich war heute morgen bei meinem Beratungstermin. Gleich zu Beginn habe ich der Sachbearbeiterin gesagt, dass ich ab 15. September auf eine langfristige Auslandsreise gehen möchte. (Arbeitslos ab dem 1. September bin ich bereits gemeldet.) Sie wollte dann noch wissen, für wie lange und ob das Abflugdatum schon feststehe.
Anschließend meinte sie, dass wir in diesem Falle lediglich die notwendigsten Dinge ins Formular eintragen müssten. Sie hat dann auch gleich die Abmeldung ab dem 15. September klar gemacht, so dass ich eigentlich nicht mehr vorbeikommen muss. Lediglich der Antrag auf Arbeitslosengeld muss noch abgegeben werden, da mir noch einige Unterlagen hierzu fehlen, die ich erst nach meinem letzten Arbeitstag erhalte. Das geht aber notfalls auch per Post.
In die Datenbank für Arbeitssuchende wird sie mich nicht eintragen, da das wegen 2 Wochen nicht sinnvoll sei. Sie hat zwar eingetragen, dass ich für kurzfristige Arbeiten zur Verfügung stehe, weil das Voraussetzung für den Antrag auf Arbeitslosengeld sei. Aber die müssten von vorneherein bis zum 15.09. begrenzt sein und sie bezweifelt, dass sie da was für mich haben.
Anschließend meinte sie, dass wir in diesem Falle lediglich die notwendigsten Dinge ins Formular eintragen müssten. Sie hat dann auch gleich die Abmeldung ab dem 15. September klar gemacht, so dass ich eigentlich nicht mehr vorbeikommen muss. Lediglich der Antrag auf Arbeitslosengeld muss noch abgegeben werden, da mir noch einige Unterlagen hierzu fehlen, die ich erst nach meinem letzten Arbeitstag erhalte. Das geht aber notfalls auch per Post.
In die Datenbank für Arbeitssuchende wird sie mich nicht eintragen, da das wegen 2 Wochen nicht sinnvoll sei. Sie hat zwar eingetragen, dass ich für kurzfristige Arbeiten zur Verfügung stehe, weil das Voraussetzung für den Antrag auf Arbeitslosengeld sei. Aber die müssten von vorneherein bis zum 15.09. begrenzt sein und sie bezweifelt, dass sie da was für mich haben.
Mein Vorstellungsthread | Mein Blog
sorry, was muss man beim arbeitsamt machen
Ich hatte nun zwei Termine beim AA.
Einen bei meiner Arebitsvermittlerin, die sich meine Bewerbungsunterlagen angeschaut hat und noch mein Profil (in Ansätzen, weil selbst in ihren Augen blödsinnig) in das System eingegeben hat.
Hier wurde auch schon eingetragen, dass ich ab 11.09. abgemeldet werde und deshalb keine Vermittlung stattfindet.
Und heute einen in der Leistungsabteilung, in der ich meinen Antrag abgegeben habe.
Mir wurde dort mein ALG1 berechnet, ich wurde über meine Sperrfrist belehrt (3 Monate wegen Eigenkündigung) und was zu tun ist, wenn ich wiederkomme.
Die Abmeldung erfolgt automatisch und ich muss nicht mehr persönlich erscheinen.
Alles super einfach und alle waren nett!
Und jetzt? Nur noch in den Flieger steigen
Einen bei meiner Arebitsvermittlerin, die sich meine Bewerbungsunterlagen angeschaut hat und noch mein Profil (in Ansätzen, weil selbst in ihren Augen blödsinnig) in das System eingegeben hat.
Hier wurde auch schon eingetragen, dass ich ab 11.09. abgemeldet werde und deshalb keine Vermittlung stattfindet.
Und heute einen in der Leistungsabteilung, in der ich meinen Antrag abgegeben habe.
Mir wurde dort mein ALG1 berechnet, ich wurde über meine Sperrfrist belehrt (3 Monate wegen Eigenkündigung) und was zu tun ist, wenn ich wiederkomme.
Die Abmeldung erfolgt automatisch und ich muss nicht mehr persönlich erscheinen.
Alles super einfach und alle waren nett!

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Memento mori - In omnia paratus.
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