sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

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Jens1977
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Sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von Jens1977 »

Hallo Kätter2005,

schön, Du bist vom Fach.

Noch mal eine Frage:
Iich habe den leider unvermeidbaren Stress mit dem AA schon hinter mir aber mich hat etwas an deiner aussage irritiert.
Muß man einen Tag arbeitslos sein oder einen Tag lag Arbeitslosengeld bekommen?
Wenn das nämlich so ist bekomm ich ein problem. ich hab einen Aufhebungsvertrag geschlossen und deshalb eine Sperrzeit von 13 Wochen. und bekomme dann erst Arbeitslosengeld.

Ansonsten wärs Essig mit der Wiederbewilligung des Arbeitslosengeldes und nach der Rückkehr die bei mir länger als 12 Monate sind bekäme ich kein Geld mehr.

Gib mal kurz Bescheid, ist ein dringendes Thema für mich.

liebe grüße
jens
Kätter2005
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Re: sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von Kätter2005 »

Hallo Jens,

keine Sorge! Wenn Du ein Tag arbeitslos gemeldet warst und nur aufgrund einer Sperrzeit kein Arbeitslosengeld bekommen hat, kannst Du trotzen einen Wiederbewilligungsantrag stellen.

Allerdings mindert diese Sperrzeit die Anspruchsdauer.
Beispiel:

1 Jahr Anspruch auf Arbeitslosengeld
3 Monate Sperrzeit

Arbeitslosengeld kann für 9 Monate wieder bewilligt werden. Die Antragstellung muß innerhalb der 4 Jahre geschehen.

Gruß
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Der_Felix
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Re: sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von Der_Felix »

Es wäre unfair, wenn ich nur das Negative stehen ließe.

Auch ohne Anspruch auf Versicherungsschutz habe ich mich mittlerweile "arbeitssuchend" gemeldet. Zwar wurde mir mehrfach empfohlen, AlgII zu beantragen, aber da ich mich (noch?) ohne über Wasser halten kann, widerstrebt es mir, dies zu tun. Darum soll es aber in diesem Beitrag auch gar nicht gehen.

Vielmehr wollte ich zu meinem letzten Beitrag ergänzen, dass ich bis auf diese erste Mail (siehe mein letzter Beitrag) von sämtlichen (beiden ;-) ) Mitarbeitern der Arbeitsagentur ausgesprochen freundlich und zuvorkommen behandelt worden bin. Ich habe bisher nirgends lange oder unnötig warten müssen und hatte auch bislang den Eindruck, als würde man sich ernsthaft bemühen, mich bei der Arbeitssuche zu unterstützen.
Vorerst also: Dickes Lob an das Arbeitsamt Wuppertal!

Gruß und bis dann, Der Felix
Wer immer nur in die Fußstapfen anderer tritt hinterlässt keine eigenen Spuren!
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Kätter2005
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Re: sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von Kätter2005 »

Pittrip hat geschrieben:Hallo Kätter,
nach Deiner letzten Info 'verfasst am: Sa Jun 04, 2005 8:09 pm' , muss ich noch etwas fragen zum Wiederbewilligungsantrag:
Da der Antrag auf Arbeitslosengeld (mit voraus / er -sichtlicher Sperrzeit 12 Wochen) erst nach der Aufhebung (30.09) gemacht werden kann (mein Arbeitgeber kann die Arbeitsbescheinigung der letzten 7 Jahre mit Einkommensnachweisen erst nach der Entlassung ausstellen), frage ich ob es auch mit diesen einen Tag arbeitslos (01.10) in Ordnung ist obwohl der Antrag auf Arbeitslosengeld erst vielleicht eine Woche später kommt?

Mfg. Pittrip.
Hallo Pittrip,

Du hast mich gebesten diese Frage ins Forum zu übertragen.

Antwort:
Du kannst den Antrag auf Arbeitslosengeld auch schon vorher abholen und die Arbeitsbescheinigung von Deinem Arbeitgeber ausfüllen lassen. Er muß beim Verdienst sowieso nur die Zeit eintragen, die zum Zeitpunkt des Ausscheidens (in Deinem Fall 30.09.) bereits abgerechnet ist. Wenn der September erst im Oktober abgerechnet wird, muß dieser nicht in der Arbeitsbescheinigung eingetragen werden und somit dient dieser Monat nicht als Berechnungsgrundlage.

Wichtig ist, dass Du den Antrag rechtzeitig gestellt (also geholt hast). Abgeben kannst Du diesen auch später.

Ich hoffe ich konnte Dir helfern.

Schöne Grüße!
lucky
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Re: sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von lucky »

Hi...

denke du bringst da was Durcheinander. Die 4-jahresfrist gilt bei erteiltem Arbeitslosengeldbescheid. Diesen bekommst du wenn du die von dir zitierten Bedingungen erfüllst. Der Bescheid gilt auch wenn er eine Sperrfrist hat. Dann meldet man sich beim Arbeitsamt ab und man hat 4 Jahre eben diesen Anspruch wie es im Bescheid steht (mit Sperrfrist max . 9 monate).

Das von dir zitierte gilt also als Grundlage für deinen Leistungsanspruch, die 4 Jahresfrist gilt nur wenn du bereits Leistungsanspruch geltend gemacht hast (wie schon gesagt der berühmte eine tag, den man arbeitslos gemeldet sein muss).

Also ich hab mich für 6 Wochen arbeitslos gemeldet (innerhalb der Sperrfrist) und jetzt wieder ab wegen Auslandsaufenhalt. War völlig problemlos.

Gruß
Gruß

Lucky
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Matthes
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Re: sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von Matthes »

Anonymous hat geschrieben:Sie können dann gleich Deine Abmeldung notieren, somit mußt Du kein 2. Mal hin gehen.
Das widerspricht doch aber den vorherigen Aussagen, oder?

Beispiel:
- Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende
- Kündigung am 17. August zum 01. November
- Meldung beim Arbeitsamt innerhalb von 7 Tagen (ab dem 17.08.)
- Sperrfrist läuft ab 01.11.

und nun kommts:

Kann ich mich dann gleich abmelden und während des Urlaubsanspruches, also noch während der eigentlichen Beschäftigungszeit, auf Reisen gehen ?

Oder muss ich erst arbeitslos sein, um mich abmelden zu können ?
bye, Matthes :wink:
- - - - - - - - - - - - - - - - - - -
Wer Sicherheit über Freiheit stellt,
hat BEIDES nicht verdient !
Kätter2005
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Re: sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von Kätter2005 »

Hallo,

wenn Du noch während dem Beschäftigungsverhältnis abreisen würdest, dann warst Du ja nicht arbeitslos im Sinne des Gesetzes.

Du mußt mindestens ein Tag arbeitslos sein, sonst kann ja keine Wiederbewilligungsantrag gestellt werden.

Du kannst aber gleich bei der Anmeldung das Abmeldedatum mitteilen (also 2. Tag der Arbeitslosigkeit).

Grüßle
andrea58
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Re: sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von andrea58 »

hallo matthes,
bei mir war es jetzt so, dass ich alles abgegeben habe und bescheid gesagt habe, dass mein flug am 11.9.05 geht. vom 1.9. ab bin ich arbeitslos. ich bin nun zum 11.9. abgemeldet und muß mich nicht mehr melden. kann also los. tue ich theoretisch auch (vom aa abgesegnet), da ich dann nicht mehr in aachen bin. geld bekomme ich eh nicht, da selbst gekündigt. lg andrea
oldi
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Re: sorry, was muss man beim arbeitsamt machen

Ungelesener Beitrag von oldi »

Geht es überhaupt auch so, daß man 1 Jahr Arbeitslosengeld Anspruch hat. Nach 1 Woche Arbeitslosigkeit meldet man sich ab. Geht halbes Jahr auf Reisen. Kommt wieder ist 3 Monate Arbeitslos und geht wieder halbes Jahr auf reisen. Meine Frage besteht jetzt nochmal Anspruch auf arbeitslosengeld :?: Eigentlich ja , aber ich weiss es nicht so genau.


Antwort MArtin:
Wenn Du jedesmal pünktlich Deinen Status beim AA änderst .und. Dich innerhalb der Ausdehnbarkeit der Rahmenfrist (siehe http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... 6376#36376 ) befindest: Ja.
LG

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