Abmelden in der Schweiz
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Info-Pool: VOR der Reise:
Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke!
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Abmeldung in der Schweiz
Abmelden in der Schweiz
Da ich im nächsten Jahr ein Reise plane, bin ich mich schon heute über die admin am informieren, so auch das mit abmelden.
In der Schweiz ist das von Kanton zu Kanton resp Gemeinde zu Gemeinde verschieden. An meinem jetztigen Wohnort zB MUSS man sich bereits abmelden, wenn man für mehr als 6 Monate nich da ist.
Das angemeldet bleiben resp abmelden ist sehr verstrickt, da verschiedene Faktoren zusammen kommen:
- Militär (Auslandurlaub beantragen, v.a. für Männer von belang; wenn nicht, wird man wie jedes Jahr für einen Dienst aufgeboten, resp. das obligatorische Schiessen!; Auslandurlaub z.T. nur möglich, wenn man sich abmeldet!!!!)
- Krankenversicherung (Grundversicherung ist nur vergünstigt, wenn man in CH angemeldet ist; die Versicherung wird einiges höher ausfallen, wenn abgemeldet!)
- Steuern (Bei Abmeldung kommen während Abwesenheit keine Steuererklärungen mehr etc.)
- mehrmonatige/jährige Vertragsverpflichtungen können bei einer allfälligen Abmeldung vorzeitig ohne Penalty aufgelöst werden (Bsp. Mobile etc.)
- z.T. ist es für Versicherungen unerlässlich, eine Kontaktadresse zu hinterlegen, ansonsten die Prämien nicht versandt werden können
--> Bei mir wirds vermutlich so sein, dass ich mich beim jetztigen Wohnort abmelde, beim Wohnort meiner Eltern anmelde mit dem Hinweis, dass für längere Zeit im Ausland sei. An diesem Wohnort ist es möglich, dass ich trotz angemeldet bleiben auch einen Auslandurlaub im Miliär beantragen kann! Weiter werde ich den Eltern und einem Kollegen eine Vollmacht ausstellen für Behörden, Bank etc.
Mich nähme es Wunder, wie das andere CH-Männer gelöst haben oder lösen werden? (An/Abmelden vs. Militär)
Da ich im nächsten Jahr ein Reise plane, bin ich mich schon heute über die admin am informieren, so auch das mit abmelden.
In der Schweiz ist das von Kanton zu Kanton resp Gemeinde zu Gemeinde verschieden. An meinem jetztigen Wohnort zB MUSS man sich bereits abmelden, wenn man für mehr als 6 Monate nich da ist.
Das angemeldet bleiben resp abmelden ist sehr verstrickt, da verschiedene Faktoren zusammen kommen:
- Militär (Auslandurlaub beantragen, v.a. für Männer von belang; wenn nicht, wird man wie jedes Jahr für einen Dienst aufgeboten, resp. das obligatorische Schiessen!; Auslandurlaub z.T. nur möglich, wenn man sich abmeldet!!!!)
- Krankenversicherung (Grundversicherung ist nur vergünstigt, wenn man in CH angemeldet ist; die Versicherung wird einiges höher ausfallen, wenn abgemeldet!)
- Steuern (Bei Abmeldung kommen während Abwesenheit keine Steuererklärungen mehr etc.)
- mehrmonatige/jährige Vertragsverpflichtungen können bei einer allfälligen Abmeldung vorzeitig ohne Penalty aufgelöst werden (Bsp. Mobile etc.)
- z.T. ist es für Versicherungen unerlässlich, eine Kontaktadresse zu hinterlegen, ansonsten die Prämien nicht versandt werden können
--> Bei mir wirds vermutlich so sein, dass ich mich beim jetztigen Wohnort abmelde, beim Wohnort meiner Eltern anmelde mit dem Hinweis, dass für längere Zeit im Ausland sei. An diesem Wohnort ist es möglich, dass ich trotz angemeldet bleiben auch einen Auslandurlaub im Miliär beantragen kann! Weiter werde ich den Eltern und einem Kollegen eine Vollmacht ausstellen für Behörden, Bank etc.
Mich nähme es Wunder, wie das andere CH-Männer gelöst haben oder lösen werden? (An/Abmelden vs. Militär)
- Reiko & Lars
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Abmeldung am Schweizer Wohnort
Hallo Dave
Also, du hast gefragt, wie es andere CH machen, mit der Abmeldung. Also wir gehen im Oktober für längere Zeit (d.h Dauer ist unbestimmt, einfach so lange wie wir Lust haben oder das Budget am Ende ist...vielleicht 1 Jahr..vielleicht mehr...oder auch kürzer)
Um also diese Flexibilität zu behalten, melden wir uns vollständig ab. Kosten sind ähnlich (das mit der Krankenkassen stimmt nicht ganz, es gleicht sich in etwa aus...speziell für Verheiratete)
Auch beim Militär werde ich einen 2jährigen Urlaub beantragen, da ich mich auf der Reise nicht mit Verschiebungsgesuchen herumschlagen will.
Gruss
Lars
Also, du hast gefragt, wie es andere CH machen, mit der Abmeldung. Also wir gehen im Oktober für längere Zeit (d.h Dauer ist unbestimmt, einfach so lange wie wir Lust haben oder das Budget am Ende ist...vielleicht 1 Jahr..vielleicht mehr...oder auch kürzer)
Um also diese Flexibilität zu behalten, melden wir uns vollständig ab. Kosten sind ähnlich (das mit der Krankenkassen stimmt nicht ganz, es gleicht sich in etwa aus...speziell für Verheiratete)
Auch beim Militär werde ich einen 2jährigen Urlaub beantragen, da ich mich auf der Reise nicht mit Verschiebungsgesuchen herumschlagen will.
Gruss
Lars
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Scheizer Wohnsitz abmelden
ja, stimmt, das mit der versicherung. problem ist halt einfach, dass man sich recht einlesen muss bei ausländischen versicherer, vergleichen, leistungen "hinterfragen", system verstehen, etc. dann muss man noch überlegen, ob sie "genug" gross ist, dass sie nicht gerade eingeht (vgl andere threats, wo über eingegangene versicherungern berichtet wird).
es ist schon so, dass es eigentlich nicht DIE lösung gibt, ist meistens individuell.
ich sagte mir, dass ich mich angeldet lasse, weil ich so
a) von den subventionierten versicherungen profitieren kann
b) durch mein geringes einkommen während der abwesenheit (nämlich keines) eine prämienvergünstigung (bis chf 2100 pro person pro jahr) beantragen kann (wird durch steuerbares einkommen ermittelt)
und c) ich somit nach rückkehr keine gesundheitstests mehr machen muss für die aufnahme in gewissen zusatzversicherungen.
und zu allem hin ist der gerichtsstand schweiz, was heisst, wo ich mich "auskenne", keine sprachbarrieren wären und die versicherungen an einem "sicherungsfonds" angehängt sind (was aber auch nicht 100% garantiert, dass etwas "hops" geht...).
das waren so meine entscheidungspunkte, um angemeldet zu bleiben. wie schon erwähnt, habe ich das glück bei meiner gemeinde zu wählen. ist sehr verschieden, dass man sich z.T. schnell abmelden MUSS...
es ist schon so, dass es eigentlich nicht DIE lösung gibt, ist meistens individuell.
ich sagte mir, dass ich mich angeldet lasse, weil ich so
a) von den subventionierten versicherungen profitieren kann
b) durch mein geringes einkommen während der abwesenheit (nämlich keines) eine prämienvergünstigung (bis chf 2100 pro person pro jahr) beantragen kann (wird durch steuerbares einkommen ermittelt)
und c) ich somit nach rückkehr keine gesundheitstests mehr machen muss für die aufnahme in gewissen zusatzversicherungen.
und zu allem hin ist der gerichtsstand schweiz, was heisst, wo ich mich "auskenne", keine sprachbarrieren wären und die versicherungen an einem "sicherungsfonds" angehängt sind (was aber auch nicht 100% garantiert, dass etwas "hops" geht...).
das waren so meine entscheidungspunkte, um angemeldet zu bleiben. wie schon erwähnt, habe ich das glück bei meiner gemeinde zu wählen. ist sehr verschieden, dass man sich z.T. schnell abmelden MUSS...
Re: Abmelden in der Schweiz
Auch wir planen eine mehrjährige Reise. Das selbe Problem: Abmelden oder nicht?
Wir haben dieselben Krankenkassen-Überlegungen angestellt und kamen dabei zum Schluss: Angmeldet bleiben und Grundversicherung. Zusätzlich haben wir den ETI-Schutzbrief mit dem Heilungskostenzusatz. Dieser Heilungskostenzusatz kostet pro Haushalt und Jahr 45.- sFr im Jahr! Also eine äusserst günstige Alternative!
Mit dem Militär ist das so eine Sache. Im Kanton Zürich gibt es ein spezielles Formular, für Auslandaufenthalt von mehr als einem Jahr bei NICHT zivilrechtlicher Abmeldung. Dazu muss noch ein Dienstverschiebungsgesuch geschrieben werden...
Wir haben dieselben Krankenkassen-Überlegungen angestellt und kamen dabei zum Schluss: Angmeldet bleiben und Grundversicherung. Zusätzlich haben wir den ETI-Schutzbrief mit dem Heilungskostenzusatz. Dieser Heilungskostenzusatz kostet pro Haushalt und Jahr 45.- sFr im Jahr! Also eine äusserst günstige Alternative!
Mit dem Militär ist das so eine Sache. Im Kanton Zürich gibt es ein spezielles Formular, für Auslandaufenthalt von mehr als einem Jahr bei NICHT zivilrechtlicher Abmeldung. Dazu muss noch ein Dienstverschiebungsgesuch geschrieben werden...
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Re: Abmelden in der Schweiz
Was ist bei den CHF 45.00 alles dabei? Was wird da gedeckt?
Auch in SG ist es so: Du musst ein solches Gesuch ausfüllen und ans Kreiskommando schicken. Da ich im letzten WK gerade mit dem Kreiskommandanten zu tun hatte, konnte ich das genaustens abklären. Nicht abmelden = Ausrüstung nicht abgeben ins Zeughaus, KEIN Auslandurlaub, jedoch Dispens von Schiesspflicht. Also: Gesuch ausfüllen, Ablehnung "abwarten" und dieses bei den Eltern oder wo auch immer hinterlegen, denn diese müssen jeweils, bei allfälligem Marschbefehl, diese Ablehnung + Gesuch retournieren mit Vermerk im Ausland. So ist es am saubersten und klarsten. Falls auch noch ein Schiessaufgebot kommen sollte: gleich verfahren. (Ich werde die Couverts schon vorfrankiert/angeschrieben bei den Eltern hinterlegen...).
Also: vergiss Dienstverschiebungsgesuch... Wenn DU weg bist, bist Du weg und Du hast Deine Meldepflichten getan...
Sonst sicherheitshalber vorher noch abklären. In SG klappt das und so mach ich es...
Auch in SG ist es so: Du musst ein solches Gesuch ausfüllen und ans Kreiskommando schicken. Da ich im letzten WK gerade mit dem Kreiskommandanten zu tun hatte, konnte ich das genaustens abklären. Nicht abmelden = Ausrüstung nicht abgeben ins Zeughaus, KEIN Auslandurlaub, jedoch Dispens von Schiesspflicht. Also: Gesuch ausfüllen, Ablehnung "abwarten" und dieses bei den Eltern oder wo auch immer hinterlegen, denn diese müssen jeweils, bei allfälligem Marschbefehl, diese Ablehnung + Gesuch retournieren mit Vermerk im Ausland. So ist es am saubersten und klarsten. Falls auch noch ein Schiessaufgebot kommen sollte: gleich verfahren. (Ich werde die Couverts schon vorfrankiert/angeschrieben bei den Eltern hinterlegen...).
Also: vergiss Dienstverschiebungsgesuch... Wenn DU weg bist, bist Du weg und Du hast Deine Meldepflichten getan...
Sonst sicherheitshalber vorher noch abklären. In SG klappt das und so mach ich es...
Wo ein Ziel, da sind auch Wege.
Wo wir sind und was wir so erlebt haben, check www.happytrail.ch
Dank dem WRF kamen wir schneller/einfacher/günstiger zum Ziel.
Vielen Dank!!!
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Re: Abmelden in der Schweiz
Du wirst also einen Marschbefehl kriegen, dann werden Deine Eltern diesen an die aufbietende Stelle zurücksenden und das abgelehnte Gesuch beilegen? Und dann, wenn Du zurück kommst? Wanderst Du zuerst einmal in die Kiste. Wahrscheinlich kaum, hmm..bei allfälligem Marschbefehl, diese Ablehnung + Gesuch retournieren mit Vermerk im Ausland
Wie lange geht das, bis das Gesuch zurück geschickt wird?
Zum TCS: Auszug aus http://www.tcs.ch/tcs.html?/webtcs/TCSP ... anguage=de
da steht geschrieben:
Die Bestimmungen sind bei der TCS Filialle erhältlich.Der Heilungskosten-Zusatz
ergänzt die fehlenden Leistungen der obligatorischen Grundversicherung über die Grenzen Europas hinaus. Er deckt unvorhergesehene ambulante Behandlungskosten oder Spitalaufenthalte, infolge Krankheit oder Unfall und erweitert Ihre bestehende Deckung ohne betragliche Begrenzung. Nur möglich mit der Erweiterung Welt.
Wann geht es dann los und wohin?
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Re: Abmelden in der Schweiz
Genau, bei Wasser und Brot, 1x pro Woche frische Luft... Sicher nicht. Du bist ja nicht ein Verweigerer als solches, denn Du "willst" den WK ja nachholen- und das schreibst DU auch so beim retournieren. Sobald wie möglich halt. Konsequenz: Du musst Erwerbsersatz zahlen (für den fehlenden WK). Habe ich noch nie gemacht... Erwerbsersatz beträgt 3% vom steuerbaren Einkommen, mind. CHF 200.-. Diese bekommst jedoch zurück, wenn DU den WK nachholst. Details darüber kann ich Dir nicht sagen, wirst Du sicherliche erhalten bei Sektionschef oder homepage www.armee.ch.Wanderst Du zuerst einmal in die Kiste. Wahrscheinlich kaum, hmm..
Wie lange geht das, bis das Gesuch zurück geschickt wird?
Also, konfrontiere sonst Deinen Sektionschef auf der Gemeinde und frage ihn, ob das auch so abläuft. Du musst wissen, Urlaub gewährt der Kreischef, die Aufgebote werden vom Kadi via Bern verschickt, die Kontrolle macht u.A. der Sektionschef. "Merksch öppis? Huere Puff..." Was wichtig ist: sei immer ehrlich und versuche nichts zu verheimlichen und dann bekommst Du die Antworten, die Du brauchst. Ev. ist ja gerade der Sektionschef auch ein begeisterer Traveller?
Dauer bis Gesuch zurück: würde mal 2 Wochen denken und 3 rechnen...
Das klappt schon. Musst Du noch viele Tage? Bei mir sinds noch 44...
Bei mir gehts im September los- Ferien werde ich aber schon im Juli/August haben...
@ NewBushi
Denke, Du kannst Dich nun auch mal anmelden und nicht mehr nur als Gast reinkucken, nicht??
Wo ein Ziel, da sind auch Wege.
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Vielen Dank!!!
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Re: Abmelden in der Schweiz
Was natürlich inzwischen schon gesehen ist....@ NewBushi
Denke, Du kannst Dich nun auch mal anmelden und nicht mehr nur als Gast reinkucken, nicht??
Ich muss noch ungefähr 26 Tage ... Dieses Jahr hätte ich gar einen vier-Wöcher und meine Schuldigkeit wäre getan...
Also warten wir mal... und in diesem Sinne ruhn!Dauer bis Gesuch zurück: würde mal 2 Wochen denken und 3 rechnen...
Gruss NewBushi
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- WRF-Mitglied
- Beiträge: 14
- Registriert: 14 Jan 06 12:08
Abmelden in der Schweiz
Ich hätte da eine Anschlussfrage. Ich reise diesen September ab auf eine Weltreise und werde mich voraussichtlich auch abmelden. Ich "wohne" dann halt einfach an der Adresse meiner Eltern, obwohl ich mich in dieser Gemeinde nicht neu anmelden werde. Wisst ihr ob es als "Wohnsitzloser" ein Problem bei der Visumsbesorgung unterwegs geben könnte? Ich nehme eigentlich nicht an, dass behördlicherseits Adressen nachgeprüft werden. Wäre ein bisschen stupid. Aber man weiss ja nie...
Wegen der Versicherungsfrage: Ich habe mit meiner Versicherung gesprochen und konnte eine Antrag stellen auf Fortdauer der Versicherungsdeckung während meiner Abwesenheit. Der einzige Hacken ist: Ich muss mir die Prämienverbilligung ans Bein streichen, da dort der Wohnsitz in der Schweiz zwingend vorausgesetzt wird.
Hoffe, ihr könnt mir eine Antwort geben auf meine obige Frage.
Gruss
Travelbert
Wegen der Versicherungsfrage: Ich habe mit meiner Versicherung gesprochen und konnte eine Antrag stellen auf Fortdauer der Versicherungsdeckung während meiner Abwesenheit. Der einzige Hacken ist: Ich muss mir die Prämienverbilligung ans Bein streichen, da dort der Wohnsitz in der Schweiz zwingend vorausgesetzt wird.
Hoffe, ihr könnt mir eine Antwort geben auf meine obige Frage.
Gruss
Travelbert
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