Hallo alle zusammen,
ich muss 5 Dokumente vom Landgericht überbeglauben lassen.
Auf der Seite des Landgerichts lese ich, dass diese wiederum nur das überbeglaubigen, was zuvor ein hamburger Notar beglaubigt hat.
http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11261522/
Dann erkenne ich, oder glaube ich zu erkennen, dass dafür Gebühren anfallen, abhängig vom Geschäftswert der zu beglaubigenden Dokumente. Diese sind wie folgt gestaffelt:
§ 32 Volle Gebühr
(1) Die volle Gebühr bei einem Geschäftswert bis 1.000 Euro beträgt 10 Euro. Die Gebühr erhöht sich bei einem
Geschäftswert bis ... Euro für jeden angefangenen Betrag von weiteren ... Euro um ... Euro
5.000 1.000 8
50.000 3.000 6
5.000.000 10.000 15
25.000.000 25.000 16
50.000.000 50.000 11
über 50.000.000 250.000 7
gefunden hier: http://www.bnotk.de/Notar/Berufsrecht/KostO.php
Hoffe dass ich mich bis hierhin nicht völlig verhauen habe, nehme aber dankbar jedwede Korrektur zur Kenntnis.
Nun denke ich, dass eine Geburtsurkunde vielleicht einen eher begrenzten Geschäftswert hat, und die Beglaubigung vielleicht mit 10 EUR zu leisten sein könnte, macht 20 EUR inklusive dem Überstempel vom Gericht.
Was wäre aber nun mit einer Auskunft meiner Bank über mein Vermögen? Ist dann plötzlich mein Kontostand gleich der Geschäftswert, und ich darf dann zweimal einen höheren Betrag löhnen, den ich mir aus oben einkopierter Tabelle errechnen kann?
oder komme ich mit "nur" 100 EUR Beglaubigungskosten hin um meine 5 Papiere vorlegen zu dürfen?
Danke!!
[Beitrag editiert - andere Frage einzelthematisiert - Astrid ]
Beglaubigungspreis abhängig vom Geschäftswert?
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