Working Holiday Scheme Germany. MArtin ]
Hallo folks,
hier eine neue Info zu den Working Holiday Visa

ab Juli 2005 gibt es bzgl. der Anzahl der Working Holiday Visa für Deutsche kein Limit mehr und das Working Holiday Visum ist nur noch ueber das Internet beantragbar:
hier die ganze Info der Seite:
Einzelheiten zum Working Holiday Scheme (WHS) sind wie immer über die Immigrationsseite der neuseeländischen Regierung http://www.immigration.govt.nz/migrant/ ... ngholiday/Working Holiday Scheme für deutsche Staatsbürger - Infoblatt
Bitte beachten Sie, dass bis auf Weiteres, bei der Visabearbeitung in Berlin die Visagebühr NUR als Scheck (wenn nicht möglich in bar) eingereicht werden kann. Andere Zahlungsmöglichkeiten, wie zum Teil auf dem Antragsformular angegeben, sind nicht möglich.
** 2000 Working Holiday Scheme Anträge, für die Quote (Vergabe) vom 01.03.2005, werden seit dem 1.Februar 2005 entgegen genommen ("first in - first served"). Da das endgültige Ausstellen der WHS - Visa einige Wochen dauern könnte, bitten wir die Antragsteller zu berücksichtigen, dass sie die Reisedaten nicht vor Erhalt des Visums fest buchen, weil die Austellung des WHS Visum nicht zu einem bestimmten Datum garantiert werden kann. Antragsteller erhalten keine Empfangsbestätigung. Erfolglose WHS Anträge werden inklusive Gebühr wieder zurück geschickt. Weitere aktuelle Informationen erhalten sie auch auf der Interneseite: New Zealand Immigration Service (NZIS).
AB DEM 1. JULI 2005 ÄNDERN SICH FOLGENDE ZWEI PUNKTE:
1. Unlimitiertes Kontingent von WHS Visa für Deutsche Staatsbürger erhältlich.
2. Sämtliche WHS - Anträge müssen dann über das Internet beantragt werden.
TB GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN:
Für beabsichtigte Aufenthalte, die länger als 6 Monate aber weniger als 12 Monate sind, muss in bestimmten Fällen ein Tuberkulosetest (Chest X-ray Certificate NZIS 1096) gemacht werden, der den Antragsunterlagen beigelegt wird. Dies gilt in den meisten Fällen nicht für deutsche und österreichische Staatsbürger, es sei denn, dass sie sich in den letzten fünf Jahren ’insgesamt’ 3 Monate oder länger in einem Land mit hoher TB Gefahr aufgehalten haben (betreffende Länder erfahren Sie im Health Requirements Leaflet NZIS 1121).
Das deutsch-neuseeländische „Working Holiday Scheme" erlaubt deutschen Staatsbürgern, die zwischen 18 und 30 Jahre (einschließlich) alt und zur Zeit der Visabeantragung in Deutschland wohnhaft sind, die Einreise nach Neuseeland, um einen bis zu zwölf monatigen Urlaub in Neuseeland zu verbringen. Mit diesem Visum kann man während des Aufenthalts auch arbeiten, aber der vorrangige Zweck der Reise muss ein Urlaub sein, und die Beschäftigung muss ein zweitrangiger Grund des Aufenthalts sein. Das Antragsformular („New Zealand Working Holiday Scheme Work Visa“ - NZIS 1085) finden Sie hier.
Erfolgreiche Antragsteller bekommen ein Working Holiday Visum von der Visa-Abteilung der neuseeländischen Botschaft von Berlin, das ab dem Tag der Ankunft für 12 Monate gültig ist. Während dieser Zeit kann ein Visum-Inhaber mehrmals ein- und ausreisen. Mit dem Visum kann man eine Gelegenheits- oder Teilzeitarbeit annehmen, um den Aufenthalt in Neuseeland mitzufinanzieren. Antragsteller müssen binnen 12 Monate nach der Ausstellung des Visums einreisen, und dürfen weder eine dauerhafte Beschäftigung in Neuseeland annehmen, noch während des Aufenthalts länger als 3 Monate bei einem Arbeitgeber arbeiten.
NB: Informationen über weitere "Working Holiday Scheme"-Abkommen für Staatsbürger aus anderen Ländern finden Sie auf der Internetseite des New Zealand Immigration Service (NZIS).
Wer kann sich bewerben?
Anträge können persönlich oder über eine Agentur eingereicht werden. Agentureinrichtungen werden nicht bevorzugt bearbeitet, sondern den individuellen Anträgen gleichgestellt. Um das “Working Holiday Scheme" Visum in Anspruch zu nehmen, muss man:
ein deutscher Staatsbürger sein und zur Zeit der Visa-Beantragung in Deutschland wohnen;
am Tag der Beantragung zwischen 18 und 30 Jahren (einschließlich) alt sein;
einen deutschen Reisepass besitzen (der am Tag der Beantragung noch mindestens zwei Jahre gültig sein muss);
keine Kinder nach Neuseeland mitbringen;
der Visa-Abteilung der Botschaft von Neuseeland in Berlin glaubhaft versichern, dass der vorrangige Zweck Ihrer Reise ist, in Neuseeland Urlaub zu machen, und dass eine Beschäftigung nur ein zweitrangiges Motiv für den Aufenthalt darstellt; und
das komplett ausgefüllte „Working Holiday Scheme“ Visumformular mindestens fünf Wochen vor dem Abflug an die Visa-Abteilung der Botschaft von Neuseeland in Berlin schicken.
Wie beantrage ich das Visum?
Ihr komplett ausgefülltes Antragsformular „New Zealand Working Holiday Scheme Work Visa“ (NZIS 1085) müssen Sie mit den folgenden Unterlagen per ‚Einschreiben’ an die unten stehende Adresse schicken:
Botschaft von Neuseeland
- Visa-Abteilung -
Friedrichstraße 60
10117 Berlin
1. Ihren Reisepass im Original - keine Kopien, Identitätskarten oder Personalausweise. Der Pass muss am Tag der Beantragung noch MINDESTENS ZWEI JAHRE (24 Monate) gültig sein.
NB: Einen vorläufigen Pass nehmen wir auch an, wenn er zur Zeit der Beantragung noch für mindestens zwei Jahre gültig ist.
2. Der Visum-Antragsgebühr von € 65 bezahlbar per Euroscheck oder Verrechnungsscheck, ausgestellt auf „NEW ZEALAND IMMIGRATION SERVICE“, oder in bar. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
3. Einen als „Einschreiben" an Sie adressierten und mit € 3,49 frankierten (vorzugsweise gefütterten) A5 Rückumschlag. Bitte beachten Sie, dass wir Ihren Reisepass mit dem Visum sonst auf dem normalen Postweg zurücksenden müssen.
WICHTIG: Beachten Sie bitte das "first-in/first-served"-System; unvollständige Anträge (z.B. fehlender Pass/Kreditkartenzahlung) werden unbearbeitet an Sie zurückgeschickt.
Visa-Inhaber sind aufgefordert, bei der Einreise in Neuseeland folgendes nachzuweisen:
1. Den Nachweis einer Rück- oder Weiterreise, - oder den Nachweis (zur Zeit der Beantragung und bei der Ankunft in Neuseeland), dass man – zusätzlich zu den unten erwähnten NZ$ 4.200 - genügend Geld zur Verfügung hat, um ein Rück- oder Weiterreiseticket vor Ort zu kaufen.
2. Den Nachweis von Geldmitteln. Das heißt: den Nachweis von mindestens NZ$ 4.200 (ungefähr € 2.100), um für die Lebenshaltungskosten in Neuseeland aufzukommen. Der Nachweis von Geldmitteln ist durch Reiseschecks, einen Kreditbrief oder einen Kontoauszug von einem in Ihrem Namen eröffneten Konto bei einer deutschen oder neuseeländischen Bank zu erbringen.
3. Den Nachweis einer umfassenden Krankenversicherung, die für den gesamten Aufenthalt in Neuseeland gültig ist.
Kann ich auch mit meinem Partner reisen?
Ihr Partner kann sich auch bewerben. Sie müssen beide ein Antragsformular ausfüllen. Jede Bewerbung wird separat entschieden.
Was passiert, wenn ich kein Visum bekomme?
Wenn Sie Ihren Antrag auf ein „Working Holiday Scheme“ Visum erst einreichen, nachdem das jährliche Kontingent vergeben ist, wird Ihr Antragsformular und Ihr Pass zurückgeschickt. Die Bearbeitungsgebühr wird in diesem Fall zurück erstattet.
Einige wichtige Punkte:
Antragsteller sollten erst dann Ihre Reise nach Neuseeland endgültig buchen, nachdem sie ihr Visum von der Visa-Abteilung der Botschaft von Neuseeland bekommen haben.
Visa-Inhaber dürfen während des Aufenthaltes an einem Hochschul- oder Bildungskurs teilnehmen, der weniger als drei Monate dauert.
Visa-Inhaber können während der zwölfmonatigen Gültigkeit des Visums unbegrenzt ein- und ausreisen. Die Aufenthaltserlaubnis ist ab dem Einreisedatum zwölf Monate gültig – aber Aufenthalte in anderen Ländern während der Laufzeit des Visums verlängern nicht dessen Gültigkeit.
Ein Visum unter dem „Working Holiday Scheme“ kann nur einmal in Anspruch genommen werden.
„Working Holiday Scheme“ Visa-Inhaber können während der Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis jederzeit ihren Status vor Ort ändern, wenn sie die Bedingungen für ein anderes Permit, z.B. eine langfristige Arbeitserlaubnis, ein Studentenpermit usw. erfüllen. Eine Änderung des Status erfolgt durch eine erfolgreiche Beantragung beim NZIS in Neuseeland. Ein Besuchervisum muss allerdings ausserhalb Neuseelands beantragt werden.
(für Deutsche:
http://www.immigration.govt.nz/migrant/ ... scheme.htm )
zu erfahren.[/b]