Österreich Geringfügige Beschäftigung -> Arbeitslosengeld

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T-Travel
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Österreich Geringfügige Beschäftigung -> Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von T-Travel »

Hi,

ich habe noch nichts zu diesem Thema gefunden, deswegen hier meine Frage:

Was ich nicht ganz genau weiss, ist, ob ein Zeitraum, in dem man geringfügig bei irgendwem angestellt ist und nur einen Minimalbeitrag in die Sozialversicherung zahlt, dann trotzdem in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung des Arbeitslosengeldes zaehlt oder ob diese Zeit komplett ausgegrenzt wird wegen der Geringfuegigkeit. Weiss das jemand?

LG


[einzelthematisiert - Astrid :)]
Rundumadum
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Österreich: Geringfügige Beschäftigung - Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Rundumadum »

Hallo T-Travel,

Also: Wenn du geringfuegig beschaeftigt bist wird das bei der Arbeitslosen angerechnet. Desshalb habe ich mich komplett abgemeldet und wenn ich zurueck komme laeuft der alte Anspruch weiter.

Grusse
Martin
Tiroler
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Österreich: Geringfügige Beschäftigung - Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Tiroler »

Auch bei geringfügiger Beschäftigung hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Aber dafür werden die letzten .... ( keine ahnung ) monate herangezogen. Davon kannst du dann nicht leben. Du müsstest dann Sozialhilfe beantragen. Ich war gerade in dieser situation. Ich hatte ersparnisse und habe deshalb keine s.h beantragt.

Mehr siehe bitte unter dem Thema: Österreich: geringfüg beschäftigt - Soz.Vers. - Beiträge?

mfg Martin
Tiroler
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Österreich: Geringfügige Beschäftigung - Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Tiroler »

Ps : Falls Du dich komplett abmeldest ( passiert automatisch nach ca 6 wochen wenn Du dich nicht selbst versicherst..bzw dich arbeitslos meldest ) bekommst du eine sperre (arbeitslosengeld). Bei mir waren es 6 wochen. Habe dann einen teil des geldes nachträglich bekommen, weil ich mich selbst um arbeit bemüht habe.
Nach längerer Zeit ohne versicherung hast Du auch nicht sofort anspruch auf leistungen aus der kv und uv. Ich hätte 30 tage warten müssen ( 2010 ). Gilt nur bei selbstversicherung und / oder arbeitslosmeldung.

Mfg martin
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Astrid
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Österreich: Geringfügige Beschäftigung - Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo :)
Rundumadum hat geschrieben:Also: Wenn du geringfuegig beschaeftigt bist wird das bei der Arbeitslosen angerechnet. Desshalb habe ich mich komplett abgemeldet und wenn ich zurueck komme laeuft der alte Anspruch weiter.
Hmmm - das ist mir nicht ganz klar.
Wie kann das geringfügige Gehalt bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes eine Rolle spielen, wenn man als geringfügig Beschäftigter nicht der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt, sich nicht selbst dort versichern kann und zusätzlich selbst bei Bezug von Arbeitslosengeld in Österreich geringfügig beschäftigt sein darf?

Ich vermute mal, Du beziehst Dich mit Deiner Aussage auf die Voraussetzung der Mindestbeschäftigungsdauer bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes, die in Österreich im allgemeinen bei 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 2 Jahre (vor Vollendung des 25. Lebensjahres bei 26 Wochen innerhalb des letzten Jahres) liegen...

Von daher scheint es günstig, sich trotz geringfügiger Beschäftigung unmittelbar nach Beendigung der arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung, spätestens jedoch nach einem (bzw. 1/2) Jahr arbeitslos bzw. danach komplett vom AMS abzumelden, um diesen Anspruch nicht zu minimieren oder gar zu verlieren.

Etwas verwirrte Grüße
Astrid
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Michi1993
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Österreich Geringfügige Beschäftigung -> Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Michi1993 »

Was zwar jetzt nicht unbedingt das Thema des bisherigen Gespraeches war, allerdings auch zum Titel passt und bisher meines Erachtens noch nicht direkt genannt wurde sowie auch nicht alle wissen :

Man kann in Oesterreich ganz legal Arbeitslosengeld kassieren und nebenbei geringfuegig (ich glaube bis 400 Euro oder so, kann mich aber auch taeuschen, auf jedenfall in diesem Bereich) beschaeftigt sein. Wenn man sagen wir also 650 Euro Arbeitslosengeld kriegt und fuer 400 Euro geringfuegig arbeitet verdient man mit 8 Stunden pro Woche mehr als so mancher Supermarktmitarbeiter mit 40 - alles andere als ethisch korrekt, stimmt aber trotzdem.

Ich moechte ja nichts falsch machen hier, deswegen hoffe ich mal ich hab das richtige Thema getroffen?

Lg und alles Liebe, Michi
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Astrid
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Österreich Geringfügige Beschäftigung -> Arbeitslosengeld

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Michi1993 hat geschrieben:... geringfuegig (ich glaube bis 400 Euro oder so, kann mich aber auch taeuschen, auf jedenfall in diesem Bereich)
Yep - im Jahr 2014 sind es pro Tag genau 30,35 Euro bzw. nicht mehr als 395,31 Euro pro Monat.

Im Jahr 2015 wird die Geringfügigkeitsgrenze voraussichtlich bei 31,17 Euro pro Tag bzw. bei 405,98 Euro pro Monat liegen.

[Quellen: Österr. Bundeskanzleramt und Arbeiterkammer]

Liebe Grüße
Astrid
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