Österreich Geringfügige Beschäftigung -> Arbeitslosengeld
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Info-Pool: VOR der Reise:
Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke!
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Österreich Geringfügige Beschäftigung -> Arbeitslosengeld
Hi,
ich habe noch nichts zu diesem Thema gefunden, deswegen hier meine Frage:
Was ich nicht ganz genau weiss, ist, ob ein Zeitraum, in dem man geringfügig bei irgendwem angestellt ist und nur einen Minimalbeitrag in die Sozialversicherung zahlt, dann trotzdem in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung des Arbeitslosengeldes zaehlt oder ob diese Zeit komplett ausgegrenzt wird wegen der Geringfuegigkeit. Weiss das jemand?
LG
[einzelthematisiert - Astrid ]
ich habe noch nichts zu diesem Thema gefunden, deswegen hier meine Frage:
Was ich nicht ganz genau weiss, ist, ob ein Zeitraum, in dem man geringfügig bei irgendwem angestellt ist und nur einen Minimalbeitrag in die Sozialversicherung zahlt, dann trotzdem in die Bemessungsgrundlage zur Berechnung des Arbeitslosengeldes zaehlt oder ob diese Zeit komplett ausgegrenzt wird wegen der Geringfuegigkeit. Weiss das jemand?
LG
[einzelthematisiert - Astrid ]
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- Kiebitz
- Beiträge: 8
- Registriert: 21 Sep 14 12:00
Österreich: Geringfügige Beschäftigung - Arbeitslosengeld
Hallo T-Travel,
Also: Wenn du geringfuegig beschaeftigt bist wird das bei der Arbeitslosen angerechnet. Desshalb habe ich mich komplett abgemeldet und wenn ich zurueck komme laeuft der alte Anspruch weiter.
Grusse
Martin
Also: Wenn du geringfuegig beschaeftigt bist wird das bei der Arbeitslosen angerechnet. Desshalb habe ich mich komplett abgemeldet und wenn ich zurueck komme laeuft der alte Anspruch weiter.
Grusse
Martin
Österreich: Geringfügige Beschäftigung - Arbeitslosengeld
Auch bei geringfügiger Beschäftigung hast Du Anspruch auf Arbeitslosengeld. Aber dafür werden die letzten .... ( keine ahnung ) monate herangezogen. Davon kannst du dann nicht leben. Du müsstest dann Sozialhilfe beantragen. Ich war gerade in dieser situation. Ich hatte ersparnisse und habe deshalb keine s.h beantragt.
Mehr siehe bitte unter dem Thema: Österreich: geringfüg beschäftigt - Soz.Vers. - Beiträge?
mfg Martin
Mehr siehe bitte unter dem Thema: Österreich: geringfüg beschäftigt - Soz.Vers. - Beiträge?
mfg Martin
Österreich: Geringfügige Beschäftigung - Arbeitslosengeld
Ps : Falls Du dich komplett abmeldest ( passiert automatisch nach ca 6 wochen wenn Du dich nicht selbst versicherst..bzw dich arbeitslos meldest ) bekommst du eine sperre (arbeitslosengeld). Bei mir waren es 6 wochen. Habe dann einen teil des geldes nachträglich bekommen, weil ich mich selbst um arbeit bemüht habe.
Nach längerer Zeit ohne versicherung hast Du auch nicht sofort anspruch auf leistungen aus der kv und uv. Ich hätte 30 tage warten müssen ( 2010 ). Gilt nur bei selbstversicherung und / oder arbeitslosmeldung.
Mfg martin
Nach längerer Zeit ohne versicherung hast Du auch nicht sofort anspruch auf leistungen aus der kv und uv. Ich hätte 30 tage warten müssen ( 2010 ). Gilt nur bei selbstversicherung und / oder arbeitslosmeldung.
Mfg martin
- Astrid
- Globaler Moderator
- Beiträge: 5695
- Registriert: 04 Dez 02 23:25
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Österreich: Geringfügige Beschäftigung - Arbeitslosengeld
Hallo
Wie kann das geringfügige Gehalt bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes eine Rolle spielen, wenn man als geringfügig Beschäftigter nicht der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt, sich nicht selbst dort versichern kann und zusätzlich selbst bei Bezug von Arbeitslosengeld in Österreich geringfügig beschäftigt sein darf?
Ich vermute mal, Du beziehst Dich mit Deiner Aussage auf die Voraussetzung der Mindestbeschäftigungsdauer bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes, die in Österreich im allgemeinen bei 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 2 Jahre (vor Vollendung des 25. Lebensjahres bei 26 Wochen innerhalb des letzten Jahres) liegen...
Von daher scheint es günstig, sich trotz geringfügiger Beschäftigung unmittelbar nach Beendigung der arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung, spätestens jedoch nach einem (bzw. 1/2) Jahr arbeitslos bzw. danach komplett vom AMS abzumelden, um diesen Anspruch nicht zu minimieren oder gar zu verlieren.
Etwas verwirrte Grüße
Astrid
Hmmm - das ist mir nicht ganz klar.Rundumadum hat geschrieben:Also: Wenn du geringfuegig beschaeftigt bist wird das bei der Arbeitslosen angerechnet. Desshalb habe ich mich komplett abgemeldet und wenn ich zurueck komme laeuft der alte Anspruch weiter.
Wie kann das geringfügige Gehalt bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes eine Rolle spielen, wenn man als geringfügig Beschäftigter nicht der Arbeitslosenversicherungspflicht unterliegt, sich nicht selbst dort versichern kann und zusätzlich selbst bei Bezug von Arbeitslosengeld in Österreich geringfügig beschäftigt sein darf?
Ich vermute mal, Du beziehst Dich mit Deiner Aussage auf die Voraussetzung der Mindestbeschäftigungsdauer bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes, die in Österreich im allgemeinen bei 52 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 2 Jahre (vor Vollendung des 25. Lebensjahres bei 26 Wochen innerhalb des letzten Jahres) liegen...
Von daher scheint es günstig, sich trotz geringfügiger Beschäftigung unmittelbar nach Beendigung der arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigung, spätestens jedoch nach einem (bzw. 1/2) Jahr arbeitslos bzw. danach komplett vom AMS abzumelden, um diesen Anspruch nicht zu minimieren oder gar zu verlieren.
Etwas verwirrte Grüße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
Österreich Geringfügige Beschäftigung -> Arbeitslosengeld
Was zwar jetzt nicht unbedingt das Thema des bisherigen Gespraeches war, allerdings auch zum Titel passt und bisher meines Erachtens noch nicht direkt genannt wurde sowie auch nicht alle wissen :
Man kann in Oesterreich ganz legal Arbeitslosengeld kassieren und nebenbei geringfuegig (ich glaube bis 400 Euro oder so, kann mich aber auch taeuschen, auf jedenfall in diesem Bereich) beschaeftigt sein. Wenn man sagen wir also 650 Euro Arbeitslosengeld kriegt und fuer 400 Euro geringfuegig arbeitet verdient man mit 8 Stunden pro Woche mehr als so mancher Supermarktmitarbeiter mit 40 - alles andere als ethisch korrekt, stimmt aber trotzdem.
Ich moechte ja nichts falsch machen hier, deswegen hoffe ich mal ich hab das richtige Thema getroffen?
Lg und alles Liebe, Michi
Man kann in Oesterreich ganz legal Arbeitslosengeld kassieren und nebenbei geringfuegig (ich glaube bis 400 Euro oder so, kann mich aber auch taeuschen, auf jedenfall in diesem Bereich) beschaeftigt sein. Wenn man sagen wir also 650 Euro Arbeitslosengeld kriegt und fuer 400 Euro geringfuegig arbeitet verdient man mit 8 Stunden pro Woche mehr als so mancher Supermarktmitarbeiter mit 40 - alles andere als ethisch korrekt, stimmt aber trotzdem.
Ich moechte ja nichts falsch machen hier, deswegen hoffe ich mal ich hab das richtige Thema getroffen?
Lg und alles Liebe, Michi
- Astrid
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Österreich Geringfügige Beschäftigung -> Arbeitslosengeld
Yep - im Jahr 2014 sind es pro Tag genau 30,35 Euro bzw. nicht mehr als 395,31 Euro pro Monat.Michi1993 hat geschrieben:... geringfuegig (ich glaube bis 400 Euro oder so, kann mich aber auch taeuschen, auf jedenfall in diesem Bereich)
Im Jahr 2015 wird die Geringfügigkeitsgrenze voraussichtlich bei 31,17 Euro pro Tag bzw. bei 405,98 Euro pro Monat liegen.
[Quellen: Österr. Bundeskanzleramt und Arbeiterkammer]
Liebe Grüße
Astrid
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