Hallo "keineahnung85"
Deine Frage habe ich in den bereits bestehenden Thread
Arbeitsagentur abmelden - Was ist mit Krankenversicherung? verschoben.
Agentur für Arbeit hat geschrieben:... Versichert sind Sie erst dann, wenn die beantragte Leistung auch bewilligt worden ist. Die Versicherung beginnt grundsätzlich rückwirkend mit dem ersten Tag, für den Sie Leistungen erhalten. Sie sollten dies besonders beachten, wenn Sie Ihren Antrag erst verspätet abgeben oder wenn die Bearbeitung Ihres Antrages länger dauert.
Solange Sie keine Leistungen beziehen, sind Sie nicht versichert, also auch dann nicht, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht. Ruht der Anspruch wegen des Eintritts einer Sperrzeit oder wegen einer Urlaubsabgeltung (durch Ihren früheren Arbeitgeber), besteht Krankenversicherungsschutz erst ab Beginn des zweiten Monats des Ruhenszeitraums bis zu dessen Ende, frühestens jedoch ab Beginn der Arbeitslosigkeit.
Nach dem Ausscheiden aus einem Beschäftigungsverhältnis können Ihnen zwar noch Ansprüche auf Leistungen Ihrer bisherigen Krankenkasse zustehen, allerdings längstens für einen Monat. Um versicherungsrechtliche Nachteile zu vermeiden, erkundigen Sie sich bitte in den oben genannten Fällen sofort bei Ihrer Krankenkasse oder Ihrem Versicherungsunternehmen, wie Sie einen – ggf. vorläufigen – lückenlosen Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sicherstellen können....
Wie schon vorangehende Poster geschrieben haben, ist es daher am besten, Du erkundigst Dich direkt bei Deiner Krankenkasse was die Voraussetzungen für eine beitragsfreie "Nachversicherung" sind und ob Du sie erfüllst, Du also noch "nachversichert" bist, auch wenn Du Dich bei der Agentur für Arbeit abgemeldet hast und weder Du noch das Arbeitsamt Beiträge für Dich zahlen.
Da seit der Gesundheitsreform vom 01.04.2007 Krankenversicherungspflicht besteht, würde ich wie Jot eher davon ausgehen, dass Du Dich während der Zeit in der Du noch in Deutschland, aber schon bei der Arbeitsagentur abgemeldet bist, freiwillig bei Deiner bisherigen gesetzlichen Krankenkasse versichern und den entsprechenden Beitrag selbst zahlen mußt.
Es wäre schön, wenn Du Deine Infos im Anschluss an Deine Recherche hier ebenfalls posten würdest

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Liebe Grüße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]