Auslands-KV: med. notwendiger vs. sinvoller Rücktransport

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Astrid
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Auslands-KV: med. notwendiger vs. sinvoller Rücktransport

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo :)

Aus aktuellem Anlass noch einmal der Hinweis auf m.E. eine der wichtigsten Leistungen von Auslandskrankenversicherungen: die Bedingungen für die Kostenübernahme eines Patientenrücktransports ins Heimatland.

Unter einem „medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten“ Krankenrücktransport versteht man prinzipiell eine Rückführung ins Heimatland nur, wenn eine ausreichende medizinische Behandlung vor Ort im Ausland nicht gewährleistet werden kann. Die Beurteilung, ob eine Therapie in einem der Krankenhäuser vor Ort durchgeführt werden kann oder nicht, liegt letztendlich bei der Auslandskrankenversicherung bzw. deren Ärzten.
Heimweh oder eine bessere Versorgung des Patienten daheim brauchen bei der Entscheidungsfindung für eine medizinisch erforderliche Rückführung keine Rolle zu spielen.

Demgegenüber gibt es den „medizinisch sinnvollen und vertretbaren“ Krankenrücktransport, bei dem die Entscheidung einen größeren Spielraum hat und nicht nur rein von der medizinischen Notwendigkeit abhängig ist. Eine Rückführung des Patienten ins Heimatland ist u.U. auch dann möglich, wenn der behandelnde Arzt vor Ort (meist gemeinsam mit der Auslandskrankenversicherung) zu der Entscheidung kommt, dass ein Krankenrücktransport z.B. auf Grund der zu erwartenden Dauer der Behandlung oder des persönlichen Wunsches des Patienten (z.B. wegen fehlender Sprachkenntnisse) die bessere Alternative zum gesundheitlichen Wohl des Patienten ist.

Es liegt auf der Hand, dass bei dieser Versicherungsklausel die Wahrscheinlichkeit eines kostspieligen Rücktransportes (z.B. ca. 100.000 EURO im "Stretcher" eines Linienfluges) deutlich größer ist. Deswegen muss eine solche Auslandskrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem bzw. vertretbarem Krankenrücktransport automatisch teurer sein.
In den von uns selbst erlebten Fällen ist dieser finanzielle Mehraufwand gut angelegtes Geld. Spätestens im Falle eines stationären Aufenthaltes in einem Drittweltland, dessen Sprache man nicht versteht und dessen Krankenhausessen man nicht mag, wird Geld für die meisten Patienten auf einmal sekundär!

Voraussetzung für die Repatriierung ist in beiden Fällen, dass der Patient für transportfähig gehalten wird.

Liebe Grüße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
Miranda64
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Auslands-KV: med. notwendiger vs. sinvoller Rücktransport

Ungelesener Beitrag von Miranda64 »

Hallo Astrid, von welcher KV sprichst du da?
gaudy
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Auslands-KV: med. notwendiger vs. sinvoller Rücktransport

Ungelesener Beitrag von gaudy »

Ich glaube sie hat allgmein geschrieben und meinte dabei keine spezielle Versicherung.
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gofoxiyi

Auslands-KV: med. notwendiger vs. sinvoller Rücktransport

Ungelesener Beitrag von gofoxiyi »

Astrid hat geschrieben:Hallo :)

Aus aktuellem Anlass noch einmal der Hinweis auf m.E. eine der wichtigsten Leistungen von Auslandskrankenversicherungen: die Bedingungen für die Kostenübernahme eines Patientenrücktransports ins Heimatland.

Unter einem „medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten“ Krankenrücktransport versteht man prinzipiell eine Rückführung ins Heimatland nur, wenn eine ausreichende medizinische Behandlung vor Ort im Ausland nicht gewährleistet werden kann. Die Beurteilung, ob eine Therapie in einem der Krankenhäuser vor Ort durchgeführt werden kann oder nicht, liegt letztendlich bei der Auslandskrankenversicherung bzw. deren Ärzten.
Heimweh oder eine bessere Versorgung des Patienten daheim brauchen bei der Entscheidungsfindung für eine medizinisch erforderliche Rückführung keine Rolle zu spielen.

Demgegenüber gibt es den „medizinisch sinnvollen und vertretbaren“ Krankenrücktransport, bei dem die Entscheidung einen größeren Spielraum hat und nicht nur rein von der medizinischen Notwendigkeit abhängig ist. Eine Rückführung des Patienten ins Heimatland ist u.U. auch dann möglich, wenn der behandelnde Arzt vor Ort (meist gemeinsam mit der Auslandskrankenversicherung) zu der Entscheidung kommt, dass ein Krankenrücktransport z.B. auf Grund der zu erwartenden Dauer der Behandlung oder des persönlichen Wunsches des Patienten (z.B. wegen fehlender Sprachkenntnisse) die bessere Alternative zum gesundheitlichen Wohl des Patienten ist.

Es liegt auf der Hand, dass bei dieser Versicherungsklausel die Wahrscheinlichkeit eines kostspieligen Rücktransportes (z.B. ca. 100.000 EURO im "Stretcher" eines Linienfluges) deutlich größer ist. Deswegen muss eine solche Auslandskrankenversicherung mit medizinisch sinnvollem bzw. vertretbarem Krankenrücktransport automatisch teurer sein.
In den von uns selbst erlebten Fällen ist dieser finanzielle Mehraufwand gut angelegtes Geld. Spätestens im Falle eines stationären Aufenthaltes in einem Drittweltland, dessen Sprache man nicht versteht und dessen Krankenhausessen man nicht mag, wird Geld für die meisten Patienten auf einmal sekundär!

Voraussetzung für die Repatriierung ist in beiden Fällen, dass der Patient für transportfähig gehalten wird.

Liebe Grüße
Astrid
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