Krankenversicherungslücke nach Krankenrücktransport?

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1. WRF-Suche, ob zu Deiner Gesundheitsfrage bereits ein passendes Sachthema existiert -> Dort lesen, ggf. zur Ergänzung & Aktualisierung nachfragen.
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3. Auf Gegenseitigkeit posten wie in der WRF-Anleitung erklärt.
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chris79
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Krankenversicherungslücke nach Krankenrücktransport?

Ungelesener Beitrag von chris79 »

Update:
Die hier gegebenen Infos betreffen teilweise Regelungen, wie sie vor der -> Gesundheitsreform '07 bestanden.
Durch die Gesundheitsreform wurde die gefährliche Krankenversicherungslücke bei Rückkehr im Krankheitsfall geschlossen, der gesetzlich neu geregelte Stand ist im Thread
-> Versicherungsfall krank nach hause - Wer zahlt Behandlung?
berücksichtigt.
MArtin
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Hi Zusammen,

hier wird ja eifrig das thema: Auslandskrankenversicherung diskutiert. fast alle Auslandskrankenversicherungen beinhalten den Krankenrücktransport ins Heimatland.
Aber was passierten denn dann wenn ich schwerkrank wieder da bin? Muß ich dann alle Behandlungskosten selber zahlen?
Oder übernimmt das weiterhin meine Auslandskrankenversicherung?
Vielleicht hab ich ja was überlesen bei meinen Recherchen.
Kann es denn sein das ich einmal die Auslandskrankenvericherung abschließe und zusätzlich meine gesetzliche Krankenversicherung weiterzahlen muß, also AKV und GKV?

Kurz zu mir: ich (w,25) beginne meine 1 jährige reise am 10.10.05 und muß leider meinen jetztigen job kündigen, bin dann quasi arbeitslos.

Hoffentlich kann mich jemand aufklären!

Grüße
Chris
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sushi-suse
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Re: Versicherungslücke nach Rücktransport?

Ungelesener Beitrag von sushi-suse »

Hey Chris,

hab auch grad lange und ausführlich mit dem Büro von Dr. Walther (hier im WRF schon genannt) telefoniert und folgede Infos erhalten:

*wenn man auf der Reise einen Unfall hat und die Ärtze im Ausland es für mediz. wichtig halten dich zurück nach DTL. zu fliegen und das auch schriftl. machen, dann, und nur dann zahlt eine Ausland KV wie etwa Protrip, oder die DKV. danach kannst Du geheilt deine Reise fortsetzen. :)


*Wenn Du aber nach der Reise krank nach Hause zurückkommst, dann sieht der Fall ganz anders aus. Dann besteht nämlich kein Schutz mehr durch die Auslands KV.

*man sollte versuchen sich einen Platz in der gesetzl. Krankenkasse durch "Anwartschaft" frei zu halten, das macht den Weg zurück in den normalen Dt. Standard einfacher. :?


In meinem Fall weigert sich die BKK mir eine solche Anwartschaft zu gewährleisten, weil ich nicht aus berufl. Gründen ins Ausland gehe. :evil:
Ich habe auch gekündigt und bin arbeitslos gemeldet...
Eine schwierige Situation. man hat die Wahl zwischen einem mehr oder weniger grossen Restrisiko, oder einer sehr viel teureren Variante der Versicherung, der

Vollversicherung:
*Diese kostet, je nach Anbieter, so ab 130 Euro monatlichen Beitrag aufwärts und bieten auch die empfohlenen Vorsorge-Untersuchungen beim Gyn od Zahnarzt im Ausland.
Mir ist das entschieden zu teuer und ich bin momentan auch voll verunsichert was ich machen soll.

Am Besten man bleibt einfach gesund und kommt auch gesund zurück, findet direkt wieder einen Job und alles ist gut, :wink: aber wer garantiert einem das? :roll:
Vielleicht findest Du ja doch irgendwie eine Lösung, dann wär ich auch für den Tipp dankbar, Liebe Grüsse, suse.
Silbersee
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Re: Versicherungslücke nach Rücktransport?

Ungelesener Beitrag von Silbersee »

Hi,

mh, also ich habe wieder ganz andere Infos. Ich habe auch die Bedingungen von ProTrip gelesen (mir wurde übrigens die spottbillige GAR1 Victoria von der ProTrip - Dame ans Herz gelegt. Ist zwar reine KV und keine UNfallV, aber Rücktransport ist auch drin und sonst alles was zur KV gehört). Jedenfalls wurde mir ausdrücklich gesagt, dass eine Behandlung auf deutschem Boden nicht weiter übernommen wird. Daher hatte mir die Dame auch dringend davon abgeraten, die GKV zu kündigen!
Und genau das ist doch das Problem der meisten hier, wenn ich das recht verstehe: es gibt eigentlich keine Auslansa-KV, die dann acuh die Behandlung auf deutschem Boden zahlen würde.
Entweder du hast da jetzt eine Neuigkeit für sämtliche User hier, oder du wurdest beschissen :roll: .

Bzgl. der Anwartschaft - da hat mir meine Kasse DAK gesagt, dass sie nicht bei einem Krankenrücktransport einspringen wird. Sie ist halt dazu da, dass ich nach meiner Rückkehr wieder einsteigen kann, aber während der festgelegten Anwartschaftszeit besteht von der Kasse aus keinerlei Leistungspflicht, sprich: du zahlst eigentlich nur, damit du in der Kasse bleibst. Leistungen würden sie für den Zeitraum aber nicht übernehmen. So hat er mir das erklärt.

suse, frag doch mal bei deiner Kasse nach "Aufenthalt im Ausland ohne Erwerbstätigkeit" (oder so ähnlich hieß das) - das nämlich wurde mir genannt. Funktioniert genauso wie eine Anwartschaft, aber man muss halt nicht erwerbstätig sein.

LG sabine
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Silbersee
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Re: Versicherungslücke nach Rücktransport?

Ungelesener Beitrag von Silbersee »

Chris, wieso meldest du dich nicht einfach arbeitslos? Dann bist du doch weiterhin versichert....
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Julchen
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Re: Versicherungslücke nach Rücktransport?

Ungelesener Beitrag von Julchen »

Also bei Protrip steht: "Versicherungsschutz in Deutschland bei Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes"
(Quelle: http://www.protrip.de/allg_info/index.html)
Das heißt doch, dass man bei krankheitsbedingten Deutschlandaufenthalte versichert ist, oder??? :roll:
Lieben Gruß
julchen
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Silbersee
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Re: Versicherungslücke nach Rücktransport?

Ungelesener Beitrag von Silbersee »

Hallo Julchen,


Also bei Protrip steht: "Versicherungsschutz in Deutschland bei Unterbrechung des Auslandsaufenthaltes"
(Quelle: http://www.protrip.de/allg_info/index.html)
Das heißt doch, dass man bei krankheitsbedingten Deutschlandaufenthalte versichert ist, oder???
Nein, es bedeutet nicht, dass du versichert bist, wenn du krank heim fliegst, sondern du darfst deine Reise für 4 (?) Wochen unterbrechen (die genause Zeitdauer weiß ich nicht mehr) und bist dann in D versichert. Wenn du bsp. GESUND!!!! heim fliegst, weil eine Hochzeit zu hause ist oder Sterbefall oder was auch immer. Kann ja immer mal sein, dass man die Reise unterbrechen muss. Und dann bist du in diesem begrenzten Zeitrahmen auch in D versichert. Die Idee also ist, dass du im Rahmen deiner Reise auch in deinem Heimatland stop machen kannst, aber die Versicherung greift nicht, wenn du aus krankheitsgründen nach D transportiert wirst.
Hoffe, das war jetzt deutlich :roll: .

LG Sabine
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chris79
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Re: Versicherungslücke nach Rücktransport?

Ungelesener Beitrag von chris79 »

Hi Mädels,
danke für eure infos! so wie ich das sehe ist die sache ziemlich kacke.
Anwartschaft geht nur wenn de beruflich im ausland bist und den einzigen vorteil den du davon hast ist: wenn de gesund zurückkommst nimmt dich deine kasse wieder. aber ganz ehrlich, wenn ich gesund zurück komm, dann meld ich mich brav arbeitslos und dann muß mich mind. die AOK wieder nehmen, oder? also was hab ich von der anwartschaft? mal abgesehen davon das ich nicht beruflich ins ausland gehe...

mir ist folgender gedanke gekommen (vielleicht müßte ich dazu den Titel ändern) ich versichere mich einfach nur in deutschland (bis zu nem gewissen alter kann man das glaub noch über familie laufen lassen) und fahr ohne auslandsversicherung... klingt im ersten moment suuper riskant, aber wenn ich krank werden sollte geh ich in die apotheke (sowie hier auch) bei schlimmeren dingen geh ich zum doc, aber was wird das kosten im ausland? 50 euro für die behandlung??? solang ich nicht nach usa geh könnten sich die artzt kosten relativ niedrig halten und falls ich n unfall hab: bein oder arm gebrochen sollt ich die reise eh abbrechen, denn das wir schwierig krücken und rucksack.......

interesant wär zu wissen wann es ein artzt nötig hält dich nach hause zu schicken, denn nur dann wird dir ja der rücktransport bezahlt...

was sagt ihr denn dazu?

ach und sabine: klar meld ich mich arbeitslos, aber ich muß mich halt auch abmelden, sagen das ich 1 jahr fort bin und dann greift der staat nichtmehr :-(

bin gespannt auf eure reaktion!
liebe grüße
Chris
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Silbersee
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Re: Versicherungslücke nach Rücktransport?

Ungelesener Beitrag von Silbersee »

Hi Chris79,

so eine Art Anwartschaft kannst du auch machen, ohne berufl. ins Ausland zu gehen (s. mein obiger Post!!!).
danke für eure infos! so wie ich das sehe ist die sache ziemlich kacke.
Ja, ist sie! *zustimm*
dann meld ich mich brav arbeitslos und dann muß mich mind. die AOK wieder nehmen, oder?
Wenn du die Möglichkeit hast, dich arbeitslos zu melden, ja, dann ist dem so. Dann muss die GKV dich wieder nehmen.
ich versichere mich einfach nur in deutschland (bis zu nem gewissen alter kann man das glaub noch über familie laufen lassen)
sofern du noch keine 25 Jahre alt bist, kannst du in der Familienversciehrung sein. Ab 25 fliegst du da raus und musst dich selbst versichern. Zudem hast du doch eine Ausbildung, oder? Soweit ich weiß, kommt die Versicherung über deine Eltern dann eh nicht mehr in Frage.
und fahr ohne auslandsversicherung... klingt im ersten moment suuper riskant,
...allerdings und das würde ich dir am wenigsten empfehlen! Dann schon eher die in D kündigen, denn die greift ja nur, wenn du einen Unfall hast und zurück transportiert werden muss. Sorry, aber den Gedanken kann ich jetzt echt nicht nachvollziehen! Mag ja sein, dass die einzelnen Behandlungen nicht so teuer sind wie in D (wobei ich deine Länder jetzt auch nicht kenne), aber wenn du dort mal im Krankenhaus landest, wird das sicherlich auch nicht billig. Und ohne Auslandskv hast du auch keinen Rücktransport - den musst du dir dann selbst organisieren. Der Rücktransport wird nicht von der KV in deutschland gezahlt, sondern von deiner Auslandskv!!!
was sagt ihr denn dazu?
Ich finde es keine gute Idee. Dann doch lieber die im Inland kündigen, in die du doch danach ohnehin wieder rein kommst. Dann hast du nur das Risiko, dass du bei Rücktransport auf deutschen Boden nicht versichert bist. Fände ich persönlich jetzt sicherer, aber letztlich musst du entscheiden, womit du dich am wohlsten fühlst!

VOr allen Dingen informiere dich mit der Familienversciherung, denn ich meine, dass du da nicht mehr rein kannst nach einer Ausbildung und ab 25 sowieso nicht. Dann bliebe dir vermutlich auch nur die freiwillige....

Hoffe, ich konnte dir ein wenig helfen,

LG Sabine
Man kam zum Stück, ich musst den Narren spielen.
andrea58
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Re: Versicherungslücke nach Rücktransport?

Ungelesener Beitrag von andrea58 »

hallo chris,
wenn du dich bei heimkehr beim aa meldest, kannst du wählen, in welche kk (gesetzliche)du willst.
und wenn du bei deiner idee bleibst, keine auslands-kk abzuschliessen (was ich durchaus nachvollziehen kann), dann läßt sich die lücke mit dem rücktransport mit einer billigen (30,-euro pro jahr?) mitgliedschaft bei der deutschen flugrettung schliessen. http://www.drf.de/index.htm
lieben gruß andrea

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