Arbeitsamt & ALG für Grenzgänger D - Schweiz?

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kramex
WRF-Mitglied
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Arbeitsamt & ALG für Grenzgänger D - Schweiz?

Ungelesener Beitrag von kramex »

Hallo
Bei mir ist das sehr kopliziert aber vielleicht kann mir jemand helfen.
Ich habe bis Ende Oktober Jahre lang in Deutschland gearbeitet.
Arbeite jetzt seit Nov in der Schweiz
Ich bin allerdings Grenzgänger und zahle steuern in Deutschland.
Ich will in 2 Jahren auf Weltreise gehen und mich dann in Deutschland arbeitslos melden.

Kann ich mit ALG - Zahlungen von der Bundesanstalt für Arbeit rechnen?
Kätter2005
WRF-Mitglied
Beiträge: 16
Registriert: 30 Mai 05 21:31
Wohnort: Ravensburg

Arbeitsamt & ALG für Grenzgänger D - Schweiz?

Ungelesener Beitrag von Kätter2005 »

Hallo,

ich kann Dir ein paar Infos zum Thema Arbeitsamt geben:

1. Ganz wichtig ist, dass Du Dich sofort (innerhalb von 7 Tagen) arbeitssuchend meldest, sobald Du weißt, dass Dein Arbeitsverhältsnis endet.

2. Spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muß Du Dich persönlich arbeitslos melden und den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen.

3. Da es zwischen Deutschland und der Schweiz ein Abkommen bist, glaube ich, dass Du einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hast (bin mir dabei nicht ganz sicher, erkundige Dich daher lieber direkt bei der Agentur für Arbeit). Grundsätzlich besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man innerhalb der letzten 3 Jahre mindestens 1 Jahr sozialverischerungspflichtig (in Deutschland) gearbeitet hat.

4. Wenn Du ins Ausland fährst mußt Du Urlaub beantragt (der Arbeitsvermittler entscheidet, ob diesem, bis zu max. 3 Wochen, zugestimmt wird). Wenn Du länger verreist, mußt Du Dich abmelden, sonst machst Du Dich strafbar, weil Du der Arbeitsvermittlung nicht zur Verfügung stehst.

Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig helfen.

Grüßle
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