Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung - Unterschied?
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Info-Pool: VOR der Reise:
Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke!
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Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung - Unterschied?
Hallo zusammen,
habe etwas überrascht zum Thema nichts gefunden, deswegen dieser Thread. Kann mich mal bitte jemand aufklären worin genau der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Eigenkündigung des Arbeitsvertrags liegt? Bzw. was spricht dafür nicht zu kündigen, sondern solch einen Vertrag auszuhandeln?
Eine Sperrfrist vom Arbeitsamt wird ja auch bei beiden verhängt.
Es dankt und grüßt,
Christof
habe etwas überrascht zum Thema nichts gefunden, deswegen dieser Thread. Kann mich mal bitte jemand aufklären worin genau der Unterschied zwischen einem Aufhebungsvertrag und einer Eigenkündigung des Arbeitsvertrags liegt? Bzw. was spricht dafür nicht zu kündigen, sondern solch einen Vertrag auszuhandeln?
Eine Sperrfrist vom Arbeitsamt wird ja auch bei beiden verhängt.
Es dankt und grüßt,
Christof
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- Wohnort: Provinz Mukdahan, Thailand
Re: Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung
Aufhebungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Es sind sich beide über die Modalitäten einig und halten diese in der Vereinbarung fest. Das macht man z.B., wenn man die Kündigungsfrist nicht einhalten möchte und der Arbeitgeber auch damit einverstanden ist.
Eine Kündigung ist hingegen eine einseitige Willenserklärung. Sie erfolgt gemäß den arbeits- oder tarifvertraglichen Vereinbarungen und bedarf nicht der Zustimmung des Kündigungsempfängers.
Gruss
Caveman
Eine Kündigung ist hingegen eine einseitige Willenserklärung. Sie erfolgt gemäß den arbeits- oder tarifvertraglichen Vereinbarungen und bedarf nicht der Zustimmung des Kündigungsempfängers.
Gruss
Caveman
Re: Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung
Hi Christof,
es kommt auch immer auf die Situation des Unternehmens an: möchte eine Firma schnell und unkompliziert Leute loswerden, bietet es i.d.R. Aufhebungsverträge an. Lässt man sich als Arbeitnehmer darauf ein, verzichtet man dadurch auch auf sein Recht, nachher arbeitsrechtliche Schritte gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzuleiten. Gibt daher normalerweise auch eine Abfindung dazu.
Je nachdem, wie die Lage bei euch einzuschätzen ist, kannst du ja mal vorfühlen, ob ein solcher Aufhebungsvertrag für deinen Arbeitgeber in Frage kommt, kann ja sein. Sonst kannst ja immer noch kündigen...
In jedem Fall bist du dann drei Monate beim Arbeitsamt gesperrt (d.h. kein Alg.), es sei denn, dein Arbeitgeber hätte dir in jedem Fall sowieso gekündigt, ob Aufhebungsvertrag oder nicht.
Viele Grüße!
Tirili
es kommt auch immer auf die Situation des Unternehmens an: möchte eine Firma schnell und unkompliziert Leute loswerden, bietet es i.d.R. Aufhebungsverträge an. Lässt man sich als Arbeitnehmer darauf ein, verzichtet man dadurch auch auf sein Recht, nachher arbeitsrechtliche Schritte gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses einzuleiten. Gibt daher normalerweise auch eine Abfindung dazu.
Je nachdem, wie die Lage bei euch einzuschätzen ist, kannst du ja mal vorfühlen, ob ein solcher Aufhebungsvertrag für deinen Arbeitgeber in Frage kommt, kann ja sein. Sonst kannst ja immer noch kündigen...
In jedem Fall bist du dann drei Monate beim Arbeitsamt gesperrt (d.h. kein Alg.), es sei denn, dein Arbeitgeber hätte dir in jedem Fall sowieso gekündigt, ob Aufhebungsvertrag oder nicht.
Viele Grüße!
Tirili
Re: Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung
Hallo christof,
wie bereits geschrieben ist es ein rechticher unterschied was meiner meinung nach viel wichtiger ist, ist aber die wirkung am arbeitsmarkt.
wenn dir ein unternehmen kündigt und du dich wieder bewirbst, möchte dein neuer arbeitsgeber wissen warum du gekündigt worden bist.
beim abschluß eines aufhebungsvertrages hattest du ja noch ein wort mitzureden. da lassen sich deine beweggründe besser verkaufen. ich denke das ist wichtig, wenn du deine argumente für die reise ins spiel bringen willst.
außerdem! einen aufhebungsvertrag schließt man idr mit einer abfindung ab. wenn die firma einen mitarbeiter loswerden will sind sie oft bereit einen bestimmten betrag zu zahlen.
andere sache, beim aufhebungsvertrag bekommst du 3 monate kein arbeitslosengeld. deshalb Abfindung!
bei einer kündigung von der firma bekommst du direkt im anschluß geld. wenn du selber kündigst mußt du wieder 3 monate warten.
hoffe ich konnte ein bisschen helfen.
gruß
jens
wie bereits geschrieben ist es ein rechticher unterschied was meiner meinung nach viel wichtiger ist, ist aber die wirkung am arbeitsmarkt.
wenn dir ein unternehmen kündigt und du dich wieder bewirbst, möchte dein neuer arbeitsgeber wissen warum du gekündigt worden bist.
beim abschluß eines aufhebungsvertrages hattest du ja noch ein wort mitzureden. da lassen sich deine beweggründe besser verkaufen. ich denke das ist wichtig, wenn du deine argumente für die reise ins spiel bringen willst.
außerdem! einen aufhebungsvertrag schließt man idr mit einer abfindung ab. wenn die firma einen mitarbeiter loswerden will sind sie oft bereit einen bestimmten betrag zu zahlen.
andere sache, beim aufhebungsvertrag bekommst du 3 monate kein arbeitslosengeld. deshalb Abfindung!
bei einer kündigung von der firma bekommst du direkt im anschluß geld. wenn du selber kündigst mußt du wieder 3 monate warten.
hoffe ich konnte ein bisschen helfen.
gruß
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- Caveman
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Re: Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung
Noch eine Anmerkung zur Abfindung:
Hier wird ja von einem Aufhebungsvertrag als Alternative zur EIGENkündigung gesprochen. Da ist eine Abfindung natürlich höchst unwahrscheinlich. Im Gegenteil, man wird dem Arbeitgeber wohl selbst irgend etwas anbieten müssen, damit dieser sich überhaupt auf einen Aufhebungsvertrag einlässt. Oft wird da z.B. ein Verzicht auf die Vergütung von bereits geleisteten Überstunden genommen. Wenn der einzelvertraglich vereinbarte Jahresurlaub über dem gesetzlichen liegt, kann auch über Verzicht auf den über dem gesetzlichen Anspruch liegenden Teil des noch ausstehenden Urlaubs gesprochen werden. Der Möglichkeiten gibt es da einige.
Gruss
Caveman
Hier wird ja von einem Aufhebungsvertrag als Alternative zur EIGENkündigung gesprochen. Da ist eine Abfindung natürlich höchst unwahrscheinlich. Im Gegenteil, man wird dem Arbeitgeber wohl selbst irgend etwas anbieten müssen, damit dieser sich überhaupt auf einen Aufhebungsvertrag einlässt. Oft wird da z.B. ein Verzicht auf die Vergütung von bereits geleisteten Überstunden genommen. Wenn der einzelvertraglich vereinbarte Jahresurlaub über dem gesetzlichen liegt, kann auch über Verzicht auf den über dem gesetzlichen Anspruch liegenden Teil des noch ausstehenden Urlaubs gesprochen werden. Der Möglichkeiten gibt es da einige.
Gruss
Caveman
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Re: Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung
Hallo zusammen,
danke für die ausführlichen Erklärungen. Eine Abfindung kann ich bei meinem Arbeitgeber nicht erwarten, ich befürchte vielmehr, dass ich durch den Aufhebungsvertrag den Anspruch auf Betriebsrente verliere. Tendiere demnach deutlich Richtung Eigenkündigung. Bei einer späteren Bewerbung, kann ich ja dann durchaus einen Grund nennen: Weltreise!
Gruß
Christof
danke für die ausführlichen Erklärungen. Eine Abfindung kann ich bei meinem Arbeitgeber nicht erwarten, ich befürchte vielmehr, dass ich durch den Aufhebungsvertrag den Anspruch auf Betriebsrente verliere. Tendiere demnach deutlich Richtung Eigenkündigung. Bei einer späteren Bewerbung, kann ich ja dann durchaus einen Grund nennen: Weltreise!
Gruß
Christof
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Re: Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung
Hallo
@Cristof Hast Du schon an unezahlten Urlaub gedacht. Ich weiß ja nicht, ob Dein Arbeitgeber das zulässt oder die Dauer der Weltreise feststeht.
Ich weiß nicht ob es für euch eine Alternative zur Kündigung ist. Ich kann nur mich sprechen So rosig ist die Situation auf den Arbeitsmarkt ja auch nicht . Deswegen wäre es für mich in so eine Fall eine Alternative.
Anne
@Cristof Hast Du schon an unezahlten Urlaub gedacht. Ich weiß ja nicht, ob Dein Arbeitgeber das zulässt oder die Dauer der Weltreise feststeht.
Ich weiß nicht ob es für euch eine Alternative zur Kündigung ist. Ich kann nur mich sprechen So rosig ist die Situation auf den Arbeitsmarkt ja auch nicht . Deswegen wäre es für mich in so eine Fall eine Alternative.
Anne
Anne
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Re: Aufhebungsvertrag oder Eigenkündigung
Hallo Anne,
danke für den Tipp, aber bei das kommt bei uns nicht in frage, denn bei uns wirds was längeres...
Gruß
Christof
danke für den Tipp, aber bei das kommt bei uns nicht in frage, denn bei uns wirds was längeres...
Gruß
Christof
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