Ich finde aber auch den Vergleich mit dem Beipackzettel nicht schlecht, in dem jede noch so unwahrscheinliche Nebenwirkung aufgelistet wird, um am Ende nicht zur Haftung herangezogen werden zu können.
Die Haftung des Außenministeriums ist zwar meist nur ideell (und nur in seltensten Fällen wie Lösegeldzahlungen o.ä. auch materiell), aber man merkt den Beiträgen des AA an, dass dort lokale Kenntnisse der Reisegebiete oft mit juristischem Sachverstand gepaart sind.
Also: Lesen und lernen, die Hinweise einzuschätzen.

P.S.: Die Sache mit dem Empfehlungsschreiben wusste ich nicht. Wertvoller Hinweis!