mal wieder ich...
Ich habe mich eigentlich schon für die GAR1 Victoria entschieden. Jetzt lese ich unter der 'Rückführung':
"Bei einer ärzlich angeordneten Rückführung aus dem Ausland werden die Mehrkosten des Rücktransports der versichterten Person - das sind die Kosten, die durch den Eintritt des Versicherungsfalles für die Rückkehr nach Deutschland zusätzlich entstehen - ersetzt, wenn die verursachten Mehrkosten sowie die medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden. ......
Die Aufwendungen werden zu 100% ersetzt, wenn vor Durchführung der Rückführung beim Versicherer bzw. dessen Notruf-Service eine Leistungszusage eingeholt wird. Sofern vor Durchführung der Rückführung keine Leistungszusage eingeholt wird, werden die nachgewiesenen Mehrkosten der Rückführung zu 80 % ersetzt."
dazu zwei Fragen: das mit den mehrkosten verstehe ich noch immer nicht recht

Und zum zweiten: wie soll ich denn, wenn ich ernsthaft krank bin, noch den Versicherer anrufen - ich meine jetzt, wenn ich wirklich krankenhausreif bin und zu nicht mehr viel in der Lage....soweit wird es eh nicht kommen, aber seltsam finde ich die Konditionen an diesem Punkt schon.
Ich denke, ich werde mich dennoch bei der Versicherung anmelden. Was muss man denn dem Arzt im AUsland sagen, was er ausfüllen muss, wenn manbei ihm war? Reichen da Quittungen? Ich denke ja nicht, dass die Ärzte in CHina so gut Deutsch sprechen

LG Sabine