Hallo,
ich plane eine dreimonatige Auszeit und will durch Australien reisen. Zwei Monate davon decke ich durch regulären Urlaub ab, einen Monat möchte ich unbezahlten Urlaub nehmen. d.h. mein Arbeitsverhältnis soll bestehen bleiben. Dazu muss ich eine Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber abschließen. Hat jemand Erfahrungen mit einer solchen Vereinbarung und kann mir Tipps geben, was dort unbedingt festgehalten werden muss bzw. was nicht drin stehen sollte?
Unbezahlter Urlaub - was beachten?
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Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke!
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Danke!
Re: Unbezahlter Urlaub - was beachten?
Das hängt sicherlich auch von der Firma ab. Manche Firmen zahlen Dein Gehalt teilweise weiter und ziehen Dir später, wenn Du wieder arbeitest, diesen "Quasi-Vorschuß" wieder ab. In anderen Fällen nimmst Du einfach unbezahlten Urlaub und hast in dieser Zeit keine Gehaltszahlung. Da Du ja trotzdem weiter beschäftigt bist, laufen Krankenversicherung etc. weiter.
Ich glaube kaum, dass ein Monat unbezahlten Urlaub zu nehmen eine große Sache ist und man auf irgendwelche Pferdefüße achten muß. Allerdings kenne ich mich mit diesem Thema auch nur begrenzt aus. Das habe ich im Internet gefunden:
"Wenn ein Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub nimmt, endet die entgeltliche Beschäftigung. Sein Versicherungsschutz bleibt noch für längstens einen Monat fortbestehen. Dauert der unbezahlte Urlaub nicht länger, so wird die Mitgliedschaft ununterbrochen weitergeführt (§ 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Eine Abmeldung ist nicht erforderlich. Wenn dagegen die Monatsfrist überschritten wird, endet die Mitgliedschaft und der Arbeitnehmer muß mit dem letzten Tag dieser Frist abgemeldet werden. Nimmt der Arbeitnehmer seine Arbeit später wieder auf, wird er vom Betrieb neu angemeldet. Für den Versicherungsschutz spielt es übrigens keine Rolle, ob der unbezahlte Urlaub befristet ist oder nicht. Die Mitgliedschaft bleibt auch dann für einen Monat erhalten, wenn der unbezahlte Urlaub von vornherein für einen längeren Zeitraum vereinbart wird. Da kein Arbeitsentgelt anfällt, werden für die Zeit des unbezahlten Urlaubes auch keine Beiträge erhoben. Sofern jedoch eine Sonderzuwendung gezahlt wird, ist diese auch beitragspflichtig. Ebenso wird der unbezahlte Urlaub bis zu einem Monat für die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenze bzw. anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze als beitragspflichtige Zeit angerechnet."
Happy Trails,
Ralph
Ich glaube kaum, dass ein Monat unbezahlten Urlaub zu nehmen eine große Sache ist und man auf irgendwelche Pferdefüße achten muß. Allerdings kenne ich mich mit diesem Thema auch nur begrenzt aus. Das habe ich im Internet gefunden:
"Wenn ein Arbeitnehmer unbezahlten Urlaub nimmt, endet die entgeltliche Beschäftigung. Sein Versicherungsschutz bleibt noch für längstens einen Monat fortbestehen. Dauert der unbezahlte Urlaub nicht länger, so wird die Mitgliedschaft ununterbrochen weitergeführt (§ 192 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Eine Abmeldung ist nicht erforderlich. Wenn dagegen die Monatsfrist überschritten wird, endet die Mitgliedschaft und der Arbeitnehmer muß mit dem letzten Tag dieser Frist abgemeldet werden. Nimmt der Arbeitnehmer seine Arbeit später wieder auf, wird er vom Betrieb neu angemeldet. Für den Versicherungsschutz spielt es übrigens keine Rolle, ob der unbezahlte Urlaub befristet ist oder nicht. Die Mitgliedschaft bleibt auch dann für einen Monat erhalten, wenn der unbezahlte Urlaub von vornherein für einen längeren Zeitraum vereinbart wird. Da kein Arbeitsentgelt anfällt, werden für die Zeit des unbezahlten Urlaubes auch keine Beiträge erhoben. Sofern jedoch eine Sonderzuwendung gezahlt wird, ist diese auch beitragspflichtig. Ebenso wird der unbezahlte Urlaub bis zu einem Monat für die Ermittlung der Beitragsbemessungsgrenze bzw. anteiligen Jahres-Beitragsbemessungsgrenze als beitragspflichtige Zeit angerechnet."
Happy Trails,
Ralph
Re: Unbezahlter Urlaub - was beachten?
Hallo Sabine ,
themenverwandt zu einem Teil Deiner Frage:
Vielleicht findest Du in ihr noch eine Anregung bzw. kannst und magst sie schon aus eigener Erfahrung ergänzen?
Liebe Grüße
themenverwandt zu einem Teil Deiner Frage:
existiert auch eine ergänzungswürdige Gedankensammlung Argumentationshilfe Sabbatical .xsabinex hat geschrieben:... Dazu muss ich eine Vereinbarung mit meinem Arbeitgeber abschließen... hat jemand Erfahrungen...
Vielleicht findest Du in ihr noch eine Anregung bzw. kannst und magst sie schon aus eigener Erfahrung ergänzen?
Liebe Grüße
MArtin
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