Schulkind auf Weltreise Rechtliche Regelung d. Schulpflicht

... und was Dir sonst noch als ortsübergreifendes Spezialthema einfällt, das nirgends sonst hinpasst.
Reisefieber
Kiebitz
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Schulkind auf Weltreise Rechtliche Regelung d. Schulpflicht

Ungelesener Beitrag von Reisefieber »

Hallo an alle Reisefans, :D
möchte mit Schulkind zu einer sechsmonatigen Asienreise aufbrechen.
:oops:
Unser Sohn würde dann in die 5.Klasse wechseln.Also 1^Monat noch in der 5.Klasse sein und im Oktober06möchten wir losfliegen( wir möchten auch die Heimat seines Vaters besuchen). :shock:
Meine Frage wäre ,wer hat Erfahrung mit den Schulbehörden?
Muß ich da einen Antrag auf Schulbefreiung stellen?Kann man mir auch die Befreiung nicht genehmigen?Was könnte ich als Begründung alles angeben ect. :lol:
Meine Meinung ist, das mein Sohn ja auch für das Leben lernt. Reisen bildet mehr als das Schulische.
:!: Über Eure Tipps wäre ich dankbar. :idea:

Grüße von Reisefieber :wink:
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Gast

Re: Mit Schulkind auf Langzeitreise/Weltreise

Ungelesener Beitrag von Gast »

Denk mal, daß Du da Probleme mit den Behörden kriegen wirst. Herrscht zumindest in D Schulpflicht.
In NL gibt es dagegen eine Schulbefreiung. Mußt aber dafür entsprechende Sachen mitnehmen, damit Du das Kind selber unterrichten kannst. Ansonsten geht da auch nix.
Gruß
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Gast

Re: Mit Schulkind auf Langzeitreise/Weltreise

Ungelesener Beitrag von Gast »

hallo reisefieber,
ich weiss von einem freund, der mit tochter einige monate weg war, dass er "nachweissen" mußte, dass er sie selbst unterrichtet. er setzte sich dann mit den lehrern zusammen und nahm den relavanten lehrstoff mit.
also dazu bereitschaft zeigen, ist sicher wichtig. dann würde ich mit der herkunft des vaters argumentieren (wurzeln kennenlernen etc). eine andere idee ist noch, mal zu schauen, ob euer kind von der reise wieder was in die schule zurückfliessen lassen kann.
mit "reisen bildet mehr als schule" würde ich persönlich nicht argumentieren, da es unnötig fronten schafft und auch eine verdeckte abwertung darin verstanden werden könnte.
hg andrea
viola
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Mit Schulkind auf Langzeitreise/Weltreise

Ungelesener Beitrag von viola »

Hallo Reisefieber!

Ich weiß nicht woher du bist, falls du aus Österreich bist, ist es ganz einfach sofern dein Kind in seinem "Vaterland" die Schule besucht, denn 1-2 semestrige Auslandsschulbesuche werden einfach annerkannt, da braucht man nur eine Schulbesuchsbestätigung. Weiters kann man sein Kind ganz normal von der Schule abmelden und wenn man zurück kommt wieder anmelden. Die rechtliche Situation und Vorgangsweise erfahrt man am einfachsten dei dem entsprechenden Ministerium oder der Schulbehörde. Bevor ich mit den Klassenlehrern reden würde, würde ich mich ganz neutral erst mal schlau machen wie es in deinem Bundesland ist. Meine Kids waren beide in der elften Schulstufe ein Semester auf Austausch, versäumt haben sie in Ihrer Schule zu Hause wirklich nichts.
Wichtiger als der Schulkram ist sicher dass dein Kind auch die Reise machen möchte, denn falls nicht könnte es kreuzunglücklich sein, seine Freunde vermissen und so. Ich hab schon traurige Kinder auf Weltreise gesehen, die haben mir leid getan, aber auch natürlich jede Menge lustige.

Liebe Grüße
Vivo
DonWilfredo
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Schulpflicht für Reisekinder

Ungelesener Beitrag von DonWilfredo »

Hallo, ich habe hier mal die rechtlichen Regelungen für Schulkinder in Deutschland zusammengefasst.
Wir waren mit unseren (Schul-)Kindern vier Jahre unterwegs.

Die rechtliche Grundlage der Schulpflicht sind die Schulgesetze der Länder.

Die kann man i.d.R. über die Webseiten des jeweiligen Kultusministeriums des Landes runterladen. Die entsprechenden Regelungen des Hessischen Schulgesetzes habe ich in der Anlage beigefügt; die entsprechenden Passagen sind markiert.
Wir haben bislang nicht von Problemen bei der Befreiung von der Schulpflicht bzw. der Abmeldung von der Schule gehört.
Meist wird damit argumentiert, dass Kinder auf Langzeit-Segelyachten ohne Wohnsitz in Deutschland sind bzw. ihren ständigen Aufenthalt nicht in Deutschland haben und von daher in Deutschland auch gar nicht schulpflichtig sind.
Also werden sie lediglich von der Schule abgemeldet.
Da eine unter deutscher Flagge segelnde Yacht jedoch deutsches Territorium darstellt (also nicht Ausland ist), ist die deutsche Familie auf dieser Yacht im engeren Sinne auch nicht „ins Ausland verzogen“.
Da die Familie aber mehr als die Hälfte des Jahres nicht in Deutschland ist, hat sie auch ihren ständigen Aufenthalt nicht in Deutschland. Auch von daher ist die Erfüllung der Schulpflicht durch den Besuch einer öffentlichen Schule natürlich gar nicht möglich.

Wir finden es ganz hilfreich, auf jeden Fall mit der Schulleitung der zuständigen Schule Kontakt aufzunehmen und um Unterstützung zu bitten. Vielleicht ist eine informelle Regelung möglich.
Danach kann man sich ggf. an die Schulbehörde zu wenden. Die wird die Angelegenheit voraussichtlich rein von der schulrechtlichen Seite betrachten.
Wir lassen uns durch die bisherige Klasse / Schule betreuen. Auf diese Weise bekommen wir auch die Unterrichtsmaterialien und Klassenarbeiten. Der Kontakt zur betreuenden Schule wird per e-mail aufrechterhalten.
Wenn die Kinder weiterhin in ihrer bisherigen Schule angemeldet bleiben, hilft dies auch, die Zahlung des Kindergeldes zu sichern.
Hilfreich sind die Regelungen für den Unterricht beruflich reisender Eltern: www.schule-unterwegs.de und www.bildungsportal.nrw.de.
Diese Regelungen betreffen alle Bundesländer gemeinsam.
Eltern, die auf Langfahrt sind, können ggf. das Schreiben von Reiseberichten oder eines Buches oder berufsbedingte Studien/Weiterbildung als berufliche Tätigkeit definieren.
Auf jeden Fall macht es Sinn, ein „Klassenbuch“ über den Unterricht an Bord zu führen, um die spätere Eingliederung in die „normale“ Schule zu erleichtern.
Die Lehrpläne sind auch meist auf der Webseite des jeweiligen Kultusministeriums des Landes zu finden.

Zum Kindergeldbezug auf Langzeitreise:
Kindergeld ist eine Steuervergütung, die es nur für Kinder gibt, die im Inland oder in der EU leben.
Für im Ausland lebende Kinder gibt es Kindergeld nur ausnahmsweise und dann auch nur in geringerer Höhe. Kindergeld für im Ausland lebende Kinder wird von der Familienkasse des Arbeitsamtes festgelegt. In der Veränderungsmitteilung an die Familienkasse ist nur eine Zeile "... ist ins Ausland verzogen (Anschrift)" enthalten.
Also wenn die Familie einen Wohnsitz im Inland behält und weiterhin in Deutschland steuerpflichtig ist (und ggf. die Kinder durch die heimische Schule betreut werden) , dürfte es m.E. keine Probleme mit dem Bezug von Kindergeld während der Reise geben.
Informationen zum Kindergeld findet man unter www.bff-online.de (Bundesamt für Finanzen).
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26martini06
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Schulkind auf Weltreise Rechtliche Regelung d. Schulpflicht

Ungelesener Beitrag von 26martini06 »

In Österreich funktioniert es mit der Regelung der Schulpflicht für Schulkinder auf Reisen ganz einfach.

Man teilt dem zuständigen Stadtschulrat einfach mit, das man sein Kind zum häuslichen Unterricht abmeldet und muß dann einmal jährlich den Lernerfolg nachweisen. Die normalen Schulbücher bekommen wir zum Schulbeginn in der Prüfungsschule und den Rest machen wir selbst.

Das Internet ist voll mit Schulunterlagen und Übungsblättern und ein bisschen Fantasie haben wir auch noch...

LG Martin




[Anm. Astrid: Infos aus Info aus Vorstellungsbereich abgesplittet]
zanzibar
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Schulkind auf Weltreise Rechtliche Regelung d. Schulpflicht

Ungelesener Beitrag von zanzibar »

Hallo,
auch wir befinden uns für 1 Jahr mit schulpflichtigen Kindern (7 Jahre und 10 Jahre) im Ausland und deshalb komme ich der Bitte von Astrid gerne nach, etwas von unseren Erfahrungen mit der "Schulabmeldung" zu berichten.
Wir kommen aus Osnabrück in Niedersachsen.
Don Wilfredo hat am 02. Mai 2008 im Prinzip schon das Wichtigste gesagt: Schulpflicht ist Ländersache; es gibt in Deutschland keine einheitliche Regelung. Man sollte sich beim zuständigen Kultusministerium erkundigen.
Genau wie er haben wir mit der Klassenlehrerin unserer jüngeren Tochter (7 Jahre) gesprochen und einen formlosen Antrag auf Befreiung für das 2. Schuljahr an die Schule gestellt. Die Klassenlehrerin hat uns freundlicherweise vor der Abreise die Unterrichtsinhalte in den Fächern, Lesen, Schreiben und Rechnen genannt. Per email tauschen wir uns über den Unterrichtsfortschritt aus, bzw. bekommen von Zeit zu Zeit Arbeitsblätter gesandt. Die übrigen Fächer wie Sachkunde, Musik, Kunst, usw. kann man während des Auslandaufenthaltes durch andere Aktivitäten kompensieren, bzw. auch selbst unterrichten.
Unsere ältere Tochter wäre jetzt in der 5. Klasse. Wir haben uns entschlossen sie erst im nächsten Jahr in die 5. Klasse zu schicken. Die "abgebende" Grundschule muss auf die Anmeldebestätigung der weiterführenden Schule bestehen. Wir sind zur weiterführenden Schule gegangen, haben unsere Tochter für das kommende Schuljahr 2011/2012 vormerken lassen (anmelden ging natürlich nicht, weil der Anmeldetermin für das nächste Schuljahr erst im April 2011 ist) und dies der Grundschule schriftlich mitgeteilt. Auf Bitten der Rektorin habe ich noch den Justitiar der Schulbehörde angerufen und bekam eine ganz tolle Antwort: "Personen, die schulpflichtig sind und die in Niedersachsen länger als 5 Tage gemeldet sind, müssen in Niedersachsen zur Schule gehen". Ich fragte dann noch, wie es denn in unserem Fall sei, die wir zwar noch in Niedersachsen gemeldet sind, aber für 1 Jahr nicht zu Hause sind. Daraufhin seine Antwort: "Das habe ich Ihnen doch eben beantwortet". Übersetzt bedeutet dies, dass die Schule aktiv werden muss, wenn ein Kind nicht zur Schule kommt. Wenn keine Reaktion der Eltern erfolgt, informiert die Schulbehörde die Polizei... und die steht dann in unserem Fall vor einer leeren Wohnung.
Also: Zusammengefasst ist es das Beste, die Schulen zu informieren und eine Absprache zu treffen. Eine Absage kann es nicht geben. Denkt zum Beispiel an Manager oder Diplomaten, die ins Ausland gehen. Die müssen auch nicht nachweisen, dass ihre Kinder unterrichtet werden !
Ich hoffe ausreichend Antwort gegeben zu haben !
Grüße von Thomas
DonWilfredo
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Beiträge: 19
Registriert: 25 Apr 08 13:39
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Schulkind auf Weltreise Rechtliche Regelung d. Schulpflicht

Ungelesener Beitrag von DonWilfredo »

Hallo,
ich kann alles hier in den letzten Beiträgen gesagte nur bestätigen. Das Thema Schulpflicht sollte niemanden davon abhalten, mit seinen Kindern auf längere Reisen zu gehen. Auch wenn man längere Zeit unterwegs war: es gibt für alle weiterführenden Schulformen Externenprüfungen, so dass auch ältere Kinder z.B. die Zulassung zur Realschule oder die Zulassung zur gymnasialen Oberstufe bekommen können. Auf diese Externenprüfungen kann man sich entsprechend vorbereiten.
Auf ein Problem will ich noch hinweisen, mit dem wir konfrontiert wurden: ein Lehrer bzw. eine Lehrerin kann u.U. der Überzeugung sein, dass ein Kind, dass längere Zeit die öffentliche Schule nicht besucht hat, einfach nicht gut Mathe, Englisch, Deutsch etc. können kann. Dann führt das u.U. dazu, dass Lehrer/-innen ein solches Kind besonders auf dem Kieker haben, um nachzuweisen, dass es "schlecht" ist. Da hilft nur, nach der Rückkehr so früh wie möglich das Gespräch (und das Verständnis) des entsprechenden Lehrers zu suchen.
Liebe Grüße in die Runde
und alles Gute!! 8)
Semmel
WRF-Mitglied
Beiträge: 17
Registriert: 09 Jun 12 17:12

Schulkind auf Weltreise Rechtliche Regelung d. Schulpflicht

Ungelesener Beitrag von Semmel »

Schreib einfach mal ne Mail an das Kultusministerium. Die bewilligen eigentlich ganz gerne etwas. Vernünftiger Brief müsste es schon sein ;)
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