Urlaubsemester beantragen - welche Begründung?

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Tob
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Urlaubsemester beantragen - welche Begründung?

Ungelesener Beitrag von Tob »

Hallo,

ich werde im Oktober für einige Monate nach Neuseeland reisen und möchte dafür ein Urlaubssemester beantragen.
Wie habt ihr Studenten unter euch das denn gemacht, wenn ihr längere Zeit verreist seid?
Man benötigt doch eine "gute" Ausrede für die Abwesenheit, wie zb. Praktikum oder so. Ich habe auch schon an 2 Wochen Sprachschule gedacht.:lol:
Was meint ihr? Für Tips wäre ich euch sehr dankbar.

Viele Grüße und vielen Dank
Tobias
Nilz
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Re: Urlaubsemester beantragen - welche Begründung?

Ungelesener Beitrag von Nilz »

Im regelfall bekommt doch keiner mit, wenn du mal ein Semester nicht da bist....

Sonst einfach mal dei der Studienberatung fragen.
speedkid1
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Urlaubsemester beantragen - welche Begründung?

Ungelesener Beitrag von speedkid1 »

Hallo,

denke auch das es im Regelfall keiner mitbekommt ;-)..
An meiner Uni brauch men keinen speziellen Grund, man zahlt dadurch aber leider ein wenig mehr "Bearbeitungsgebuehr"..Naja aber man dadurch nen Semester gespart.

Gruesse Nico
Lingna
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Urlaubsemester beantragen - welche Begründung?

Ungelesener Beitrag von Lingna »

Hi,

als Grund sollte etwas "studientechnisches" dastehen: Prüfungsvorbereitung, Auslandsstudium o.Ä.
Weniger für die Uni (da interessierts meiner Erfahrung nach weniger, wird m.W. auch nicht kontrolliert) als für die Kindergeldstelle - die fordern sonst später das Geld für die Zeit zurück, in der man nicht mit seiner Ausbildung beschäftigt war.
Viele Grüße,
Katharina
Baity
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Urlaubsemester beantragen - welche Begründung?

Ungelesener Beitrag von Baity »

So einfach bekommt man bei uns an der Uni kein Urlaubssemester. Für Praktika klar, aber dann benötigt man auch eine Bescheinigung.
Für Urlaub gibt es keine Urlaubssemester (leider :wink: ).
Es ist ja auch nur interessant für das Studienguthaben, ansonsten interessiert es an der Uni keinen.
Ich habe auch schon überlegt ein Urlaubssemester zu beantragen, aber bei uns gibt es keine Möglichkeit, wenn man nicht wirklich was schriftlich vorlegen kann. Und das wird bei einer Urlaubsfahrt schwierig :D
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dietsmoke
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Urlaubsemester beantragen - welche Begründung?

Ungelesener Beitrag von dietsmoke »

Ich habe einfach Auslandpraktikum angegeben - falls dann doch mal jemand nachfragen sollte, kannst du ja sagen es hätte einfach nicht geklappt. Denke mal die können dir da keinen Strick draus drehen.
Schon doof, wenn man ein wenig flunkern muss, aber die Unis sind da manchmal echt etwas kompliziert weil das Ganze ja dann auch zu Lasten der Statistik zur Studiendauer geht.

Aber ehrlich gesagt sollte ein Urlaubssemester auch für Urlaub möglich sien, meint ihr nicht?
-----------------------
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MArtin
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Re: Urlaubsemester beantragen - welche Begründung?

Ungelesener Beitrag von MArtin »

Hallo :)
dietsmoke hat geschrieben:Aber ehrlich gesagt sollte ein Urlaubssemester auch für Urlaub möglich sien, meint ihr nicht?
Ich halte 6 Monate Reisen (in Neuseeland) eher für "Straßen-Uni" oder "Schule des Lebens", als für Urlaub.
Wissenszuwachs und Wachstum sind enorm - und können an keiner Uni gelehrt werden.

Viel Glück! :)
christian344
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Habe auch Probleme mit dem Urlaubssemester!

Ungelesener Beitrag von christian344 »

Tatsächlich ist es so das an vielen Uni`s eine Begründung verlangt wird, habe auch das Problem (eine PH Baden-Württemberg). Das ganze wird nun durch Studiengebühren, Regelstudienzeit etc. etwas brisanter.

Eine Lösung habe ich noch nicht, aber hatte bereits einige Gespräche im Studentensekretatriat. Vielleicht arbeiten, ein Praktikum? Es ist noch alles offen...
adri
Kiebitz
Beiträge: 8
Registriert: 12 Jan 06 15:58
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Urlaubsemester beantragen - welche Begründung?

Ungelesener Beitrag von adri »

hallo, ich schlage mich auch gerade mit diesem problem herum. es gäbe ja noch die möglichkeit, sich an einer uni irgendwo weltweit einzuschreiben und dann so tun, als ob man dort studieren würde. hat auch jemand mal im forum vorgeschlagen. ist natürlich nicht ganz astrein, aber die unis solche probleme machen, wäre es vielleiht ne lösung. man muss die immatrikulationsbescheinigung ja nicht direkt dazu verwenden, auslandsbafög zu beziehen... 8)
weiß da jemand, ob so ein vorgehen mit irgendwelchen gesetzten zusammenstößt :roll: ?
lg
adri
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