Weltreise zwischen Abi und Studienbeginn

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spider
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Weltreise zwischen Abi und Studienbeginn

Ungelesener Beitrag von spider »

Hallo,
hab diesen Juni die Schule beendet und mich entschlossen eine Weltreise zu machen, bevor ich mit studieren beginne.
Aber das bringt gewisse Probleme mit sich:

-Da ich noch kein Student bin erhalten meine Eltern kein Kindergeld mehr

-Zur zeit bin ich etwas am jobben(Gelf für die Reise sammeln), jedoch kann ich keine Studienbescheinigung oder Schulbescheinigung vorlegen, was mich dazu verdonnert gewisse Abzüge zu zahlen, welche ich dann nicht beim Lohnsteuerjahresausgleich zurück erhalte da ich ja kein Student bin.

Meine Frage an euch:

Hat jemand von euch in der gleichen Situation also nach vollendeter Schule aber noch vorm Studieren eine WR gemacht.
Wie habt ihr diese Probleme gelöst?

danke schon mal für eure antworten
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phos4|markus
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Re: Weltreise zwischen Abi und Studienbeginn

Ungelesener Beitrag von phos4|markus »

Hi spider,

ich und mein Freund sind im Mai/Juni mit Zivildienst fertig gewesen und werden am 15. September unsere Reise starten. Da wir auch Probleme mit dem Geld hatten, werden wir erst 6 Wochen in Thailand verbringen (günstig) und dann ein Working Holiday in Neuseeland machen. Auf dem Rückweg gehts dann über Australien und Thailand nach Hause. Insgesamt werden wir wohl 1 Jahr unterwegs sein und Geld haben wir jetzt ungefähr 5000€ zusammen. Davon ist allerdings schon alles abgezogen wie z.B. Flug, Versicherungen, Ausrüstung etc.

Ich weiss nicht, kommst du aus Deutschland? Also in Deutschland ist es so, dass du bis zu 50 Tage so gut wie steuerfrei arbeiten darfst. Das nennt sich dann kurzfristige Beschäftigung. Sowas hab ich z.B. gemacht und hab im Garten-/Landschaftsbau in 50 Tagen ca. 3000 € verdient. Ich hatte n' Stundenlohn von 6,50 €, wobei 0,50 € an Steuern abzudrücken waren. Da es aber so wenig ist, was ich im Jahr verdient habe, ich schätze mal sowas nennt sich Freibetrag, werd ich am Ende des Jahres das Geld wahrscheinlich wieder kriegen.

Nach diesen 50 Tagen hab ich dann meinen 400€ Job angefangen, den ich bis jetzt noch mache. Vom Zivildienst hatte ich natürlich auch noch gut Geld und mein Kumpel hat meinen Vorteil, dass ich so einen Job gekriegt habe, durch vorher schon Angespartes ausgeglichen. Somit reisen wir zusammen jeder mit ca. 5000 € los :)

Wenn du Abi hast, würde ich mir vielleicht überlegen mich für irgendein Studium einzuschreiben, aber da mach dich am besten nochmal schlau ob sich sowas lohnt, auch wegen den drohenden Studiengebühren. Dazu gibts hier im Forum übrigens auch einen Thread.

Wenn du Fachabi hast, dann sieht die Sache schon wieder komplizierter aus, weil dass bei vielen Studiengängen an der Fh entweder auffällt oder du zum Einschreiben schon n' Praktikumsnachweis in dem Bereich haben musst. Ich hab die ganze Sache für mich auch abgehakt, weil ich auch den Termin zum Einschreiben verpasst habe. Ausserdem war mir das zu heikel mit den Studiengebühren, die ja nächst Jahr kommen sollen.

Liebe Grüße :)
Markus
spider
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Re: Weltreise zwischen Abi und Studienbeginn

Ungelesener Beitrag von spider »

hi danke erstmal für die schnelle antwort,
also ich hab "normales" abi und ja ich komm aus deutschland

ich dachte auch immer das ein gewisser betrag frei is, hab nur gerade ein verwirrendes gespräch gehabt mit meinem arbeitgeber

den gendanken mich einzuschreiben hab ich auch schon gehabt...
nur gibt das nicht probleme wenn ich nie in meinem studium erscheine...
weil hätte nur vorteile ich könnte mehr geld verdienen...
das sta around the world ticket is billiger als student
es gäbe noch kindergeld...

kann man scih so einfach in ein studiengang einschreiben und dann dort nicht erscheinen?

kannst du mir den link zu dem von dir angesprochenen thread geben?
danke

gruß spider
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Der_Felix
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Re: Weltreise zwischen Abi und Studienbeginn

Ungelesener Beitrag von Der_Felix »

Hallo Spider + willkommen im WRF!
spider hat geschrieben:ich dachte auch immer das ein gewisser betrag frei is
Das mit den 50 Tagen stimmt, allerdings müsste Dein Arbeitgeber, wählt Ihr diese Lösung, Dir im Anschluss einen unbefristeten Vertrag anbieten, wenn Du weiter bei ihm arbeiten willst (zumindest formell).

Aufpassen musst Du allerdings, dass Du im laufenden Jahr nicht über gewisse Grenzen kommst, z.B. müssen Deine Eltern wahrscheinlich das biser in diesem Jahr erhaltene Kindergeld zurückzahlen, wenn Du zu viel verdienst (die Grenze liegt bei etwas über 7000 Euro).
Genauso darfst Du, glaube ich, mit Deinem Gesamt-Einkommen nicht über dem Sozialhilfesatz liegen, wenn Du nicht auch bei der 50-Tage-Einstellung Abgaben zahlen willst (ich schreibe das, weil es ja sein kann, dass Du in diesem Jahr schon einmal gearbeitet und Geld verdient hast).
spider hat geschrieben:nur gibt das nicht probleme wenn ich nie in meinem studium erscheine...

Was das Studieren angeht, wäre nur abzuklären, in wie weit Du eventuell Studiengebühren zahlen musst. Auftauchen an der Uni musst Du im Prinzip nie.

Gruß + viel Spaß!

Felix
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spider
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Re: Weltreise zwischen Abi und Studienbeginn

Ungelesener Beitrag von spider »

Der_Felix hat geschrieben:Hallo Spider + willkommen im WRF!
danke :D

habe soeben mit der planung meiner wr begonnen werd also noch öfters hier sein, sehr intressant und nützlich die page

also ich bin heute auch aus allen wolken geflogen, als ich das von meinem arbeitgeber hörte... mit den steuern hab nun aber wie von dir auch von anderen gehört von den 50 tagen weil so hat ich das auch im kopf.

die variante mit dem einschreiben in einen studiengang sollte man sich schon überlegen... sofern man keine sgebühren zahlen muss.

ausserdem ziehe ich ein STA ATW-ticket in erwägung, was für studenten auch viel billiger ist - eigentlich hat man als student nur vorteile, sicher doch auch auf den reisen in hostels, oder?
gruß spider
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phos4|markus
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Re: Weltreise zwischen Abi und Studienbeginn

Ungelesener Beitrag von phos4|markus »

Hi Spider,

benutz doch mal die Suche und gib Kindergeld und Studium ein, da wirst du sofort fündig ;)

Grüße
Markus
Brainticket
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Ungelesener Beitrag von Brainticket »

Für das günstigere RTW Ticket von Sta Travel musst du glaub ich nicht unbedingt Student sein, sondern nur unter 26(?) Jahre alt sein.
Ich hab ebenso wie du dieses Jahr mein Abi gemacht, und fliege nun in 3 wochen los, allerdings nicht um die welt, und auch kein ganzes Jahr lang, sondern für 6 Monate nach Südostasien.

Mit dem Kindergeld hab ich das jetzt so gemacht, das ich mich für einen unereichbaren Studiengang (Medizin) bei der ZVS beworben habe. Wie erwartet kam vor ner Woche die Absage von der ZVS, diese Absage schick ich dann an die Familienkasse, um denen quasi so zu bescheinigen, das ich mich um einen Ausbildungsplatz/Studienplatz bemühe, aber eben leider keinen kriege. Nach dem was ich im Internet gelesen und recherchiert habe reicht das aus um weiterhin Kindergeld zu beziehen. Eine ofizielle Bestätigung von der Agentur für Arbeit hab ich allerdings nicht. Hab zig mal versucht da jemanden zu ereichen, allerdings war die geniale Reform vom Arbeitsamt zur Agentur für Arbeit scheinbar ein gewaltiger Rückschritt, jedenfalls hab ich nie jemanden erreicht, und wenn, dann wusste diese Person über nichts bescheid.
Nunja, ich hoffe jetzt mal dass, das so klappt.

Gruß Brainticket
Nilz
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Ungelesener Beitrag von Nilz »

Das mit dem Einschreiben funktioniert, allerdings solltest du dabei überlegen, dass für den Fall, dass du BAFöG beantragen willst, wenn du wieder hier bist, gewisse regeln einhalten musst (Leistungsnachweise, nur einmal den STudiengang wechseln etc).

An der Uni interessiert es in den meisten STudiengängen niemanden, ob du da erscheinst oder nicht.

Manche Unis haben allerdings spezielle Semsterrückmelderegelungen, wo halbjährlich eine Unterschrift gefordert ist, das lässt sich aber ja auch auf dem Postwege einrichten.

Die Kindergeldstelle will dann auch Immatrikulationsbescheinigungen sehen, die entweder in der Uni abgeholt werden müssen oder nach hause geschickt werden.
da müsste man sich vorher dann auch bei Studenten der betreffenden Uni einfach mal schlau machen.

Ansonsten kann ich dir nur empfeheln, dich für etwas einzuschreiben, von dem es nicht ganz so unwahrscheinlich ist, dass du es bei einer eventuellen Rückkehr tatsächlich studieren möchtest, um ggf. einem Wechsel vorzubeugen.


Die Verdienstgrenze für das Kindergeld liegt bei jährlich

EUR 7680,-

dazu kommt noch ein Werbungskostenfreibetrag von

EUR 920,-

so dass du effektiv in einem Kalenderjahr nicht mehr als

EUR 8600,-

BRUTTO verdienen darfst.

Und zwar auch nicht einen cent mehr! Da sind die knallhart.


Die zeit zwischen Zivildienst und STudium müsste unschädlich sein, allerdings zählt der Sold glaube ich als EInkommen, müsstes du ab dem 1.1. abziehen von den 8600,-.

Das mit dem unbefristeten Vertrag habe ich noch nie gehört bei der kurzfr. Beschäftigung, und ich glaube es auch nicht. Aber ist ja eh hinfällig, wenn der AG weiß, dass du danach abhaust.
das coole an der 50 Tage-regel ist, dass du keine Sozialabgaben zahlen musst. lediglich ca 10% Lohnsteuer, die du, wenn du unter der KiGe-Grenze bleibst, auch mit der Steuererklärung nächstes Jahr wiederbekommst.

Erfordert allerdings auch wiederne unterschrift, ohne Unterstützung aus D (Dokumente schicken) gehts also nicht...



Hoffe, dir geholfen zu haben, bei nachfragen hier ode PM, dann telefonieren wir mal.

MfG

Nils
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Der_Felix
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Ungelesener Beitrag von Der_Felix »

Nilz hat geschrieben:Das mit dem unbefristeten Vertrag habe ich noch nie gehört bei der kurzfr. Beschäftigung, und ich glaube es auch nicht. Aber ist ja eh hinfällig, wenn der AG weiß, dass du danach abhaust.
Wie gesagt, garantieren würde ich dafür nicht, ich glaube, seit dem 1.1.2001 ist die Rechtslage so, dass ein Arbeitgeber befristete Verträge nur anbieten darf, wenn es sich um eine Neueinstellung handelt oder "zwingende, sachliche Gründe vorliegen".
Besteht also bereits ein befristetes Arbeitsverhältnis, darf er nach Ablauf der Frist also nicht ohne weiteres wieder ein befristetes Arbeitsverhältnis anbieten. So soll verhindert werden, dass Arbeitgeber dauerhaft über befristete Arbeitsverhältnisse den Kündigungsschutz umgehen, das Ganze greift aber soweit ich informiert bin auch schon bei geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen.

Ich habe das deshalb geschrieben, weil ich beim jobben für meine Weltreise ebenfalls zunächst über diese 50-Tage-Regelung eingestellt wurde, anschließend aber noch länger bei dem Betrieb gearbeitet habe (das Geld hat noch nicht gereicht).
Das muss man dann eben mit dem Arbeitsgeber absprechen, und es sollte normalerweise auch kein Problem sein. Ist halt nicht falsch, wenn man es weiß.

Gelesen hab ich das Ganze übrigens in einem IHK-Merkblatt/Newsletter (glaube ich zumindest), das mir im Internet untergekommen ist (ich weiß natürlich nicht mehr wo genau :oops:), als ich mich selber dazu schlau machen musste. Habs aber nicht mehr 100%ig im Kopf und lasse mich gerne korrigieren ;-)
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