Weltreise zwischen Abi und Studienbeginn

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Der_Felix
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Weltreise zwischen Abi und Studienbeginn

Ungelesener Beitrag von Der_Felix »

Hallo!

Um Begriffsverwirrungen vorzubeugen: "arbeitssuchend" bedeutet zunächst einmal, dass man dem Arbeitsmarkt theoretisch zur Verfügung steht. Soll heißen, dass man im Prinzip von heute auf morgen einen Job antreten könnte. Man verpflichtet sich zudem dazu, die Arbeitssuche selber aktiv anzugehen, teilweise wird dafür sogar eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitssuchendem und Arbeitsagentur geschlossen.

In diversen Broschüren weist die Arbeitsagentur zudem darauf hin, dass man als Arbeitssuchender für die Agentur für Arbeit werktäglich erreichbar sein muss. Das heißt praktisch nicht viel mehr, als das man einmal am Tag in seinen Briefkasten gucken muss. Im Grunde genommen kann man aber jeden Tag für ein Beratungsgespräch o.ä. in die jeweilige Agentur für Arbeit bestellt werden. Einfach für sieben Monate oder auch nur für eine Woche verreisen geht eigentlich nicht ohne weiteres (allerdings kann man auch als Arbeitssuchender "Urlaub" nehmen). Mit dem Argument, "ich könnte mir ja auch von Südostasien aus einen Job suchen" wird man da nicht weit kommen. Zumal sich die Arbeitsagentur ja ab dem Moment, wo man sich als arbeitssuchend registriert, bemüht, eine adequate Stelle zu finden (natürlich ebenfalls - theoretisch).

Soweit die Theorie, die natürlich vor allem für diejenigen relevant ist, die irgendeine Form von Leistungen von der Agentur beziehen, sei es Arbeitslosengeld II o.ä., dass gekürzt werden kann, wenn man sich nicht hinreichend um Beschäftigung bemüht oder eben Angebote ablehnt, die einem die Arbeitsagentur "besorgt" (nornmalerweise handelt es sich hierbei nur um Vorschläge für Stellen, die die Arbeitsagentur postalisch unterbreitet und auf die man sich bewerben kann).

Theoretisch gelten die oben genannten Regeln aber natürlich auch für jemanden, der außer der Vermittlungsbemühungen auf keine Leistungen zurückgreift. Nur sind hier natürlich die Sanktionierungsmöglichkeiten der Arbeitsagentur begrenzt, und vermutlich wird man sich hier auch nicht die Mühe machen, jemanden zu sanktionieren, der ohnehin nur als beinahe kostenneutrale Karteileiche existiert.

Die moralische Seite des Ganzen ist natürlich eine andere. So ganz astrein finde ich es nämlich da nicht, sich als arbeitssuchend registrieren zu lassen, ohne es wirklich zu sein, um einen Kindergeldanspruch geltend zu machen, dessen Voraussetzungen ja so eigentlich nicht mehr gegeben sind.
Allerdings gibt es da auch eine ganze Reihe anderer Regelungen, die ich ebenfalls nicht ganz OK finde und die mit der gängigen Gesetzeslage völlig konform gehen oder sogar unterstützt werden.

Sonnigen Gruß!

Der Felix
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michi
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Weltreise zwischen Abi und Studienbeginn

Ungelesener Beitrag von michi »

ja gut, du hast schon recht, moralisch gesehen stinkt die sache schon ein bisschen. trotzdem haben mir die vom arbeitsamt in der zeit kein einziges angebot gemacht. wobei ich auch am anfang gefragt wurde ob ich das überhaupt möchte, und ich hab natürlich nein gesagt.
ich wurde auch nie darauf hingewiesen, dass ich werktags erreichbar sein muss.
insofern hatte ich auch kein schlechtes gewissen, denn ich hab dem arbeitsamt ja kaum umstände bereitet. und wenn man für wartesemester kindergeld bekommt, weil man sich für ein studium beworben hat, das man gar nicht machen will, ist das ja genau der gleiche betrug.
ausserdem finde ich die beiden möglichkeiten moralisch um einiges besser als sich für ein studium einzuschreiben und nicht hinzugehen..
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