Chile: Autokauf möglich, z.B. in Santiago?

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Kathy2102
Kiebitz
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Chile: Autokauf möglich, z.B. in Santiago?

Ungelesener Beitrag von Kathy2102 »

Hallo WomIng,

vielen dank für deine schnelle Antwort und deinen Tip. Ich habe gerade eine Email an holidayrentals geschrieben und bin gespannt auf die Antwort.

VG nach A rgentinien, Kathy
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MArtin
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Chile: Autokauf möglich, z.B. in Santiago?

Ungelesener Beitrag von MArtin »

Kathy2102 hat geschrieben:... Wo genau können wir uns in Santiago de Chile nach solchen Fahrzeugen umsehen?
Auch jede Menge online-Angebote:
Auf http://www.worldtrip.de/Google-Laender/ ... tweit.html "Südamerika, Chile" wählen und nach "Santiago Casas Rodantes Usadas" suchen.
Für allgemeinere Ergebnisse nach "Santiago Autos usados" suchen.

LG
Miche
WRF-Mitglied
Beiträge: 18
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Chile: Autokauf möglich, z.B. in Santiago?

Ungelesener Beitrag von Miche »

Was mich noch interessiert wie lange es bei euch gedauert hat bis die Fahrzeugpapiere auf euren Namen von der Behörde umgeschrieben wurden. Habe gelesen das soll 1 Monat dauern und teilweise sogar 2 Monate. Stimmt das mit euren Erfahrungen überein? Auch wäre interessant ob ein Grenzübertritt Richtung Argentinien/Patagonien ohne die umgeschriebenen Papiere möglich ist?
Groschi
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Chile: Autokauf möglich, z.B. in Santiago?

Ungelesener Beitrag von Groschi »

Wenn Du den Kauf beim Rigistro Civil (http://www.registrocivil.cl/) abwickelst bekommst Du die Papiere sofort, wenn Du es bei einem Notar machst, z.B. an einem Nachmittag oder Samstag wenn das Rigistro Civil zu hat, dann bekommst Du Papiere per Post und das dauert tatsächlich ein paar Wochen. Daher der Tip an einem Vormittag ( 9 bis 14Uhr) Mo-Fr zum Amt zu gehen. Billiger ist es auch noch.
VORSICHT: seit über einem Jahr wird der "Padron" als einfacher DIN A4 Ausdruck ausgegeben, hier wollten uns die Argentinier im Dez. 12 nicht rüberlassen. Diesen solltest Du noch beglaubigen lassen.
Gruß aus Valparaíso,

Groschi
Miche
WRF-Mitglied
Beiträge: 18
Registriert: 27 Mär 13 18:22

Chile: Autokauf möglich, z.B. in Santiago?

Ungelesener Beitrag von Miche »

Hi Groschi,

vielen Dank für die sehr nützlichen Infos! :D
Noch 2 Fragen und zwar lt. deiner Aussage kann man mit einem nicht notariell beglaubigten Kaufvertrag ins Registo Civil spazieren und die ändern dann den Fahrzeugbrief (Padron?) auf meinen Namen um. 2. Frage wegen dem Grenzübertritt soll ich den Kaufvertrag oder den Padron doch vom Notar beglaubigen lassen oder kann diese Beglaubigung auch das Registo Civil vornehmen?

Mann das sind vielleicht spezifische Fragen aber da unser Spanisch dürftig ist, versuche ich schon vorab zu verstehen was da auf uns zukommt. Ehrlich gesagt macht der chilenische Autokauf auf mich aber einen unbürokratischen Eindruck für einen Ausländer ohne festen Wohnsitz im Land.
Groschi
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 29
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Wohnort: Valparaíso, Chile

Chile: Autokauf möglich, z.B. in Santiago?

Ungelesener Beitrag von Groschi »

Miche hat geschrieben:Hi Groschi,

vielen Dank für die sehr nützlichen Infos! :D
Noch 2 Fragen und zwar lt. deiner Aussage kann man mit einem nicht notariell beglaubigten Kaufvertrag ins Registo Civil spazieren und die ändern dann den Fahrzeugbrief (Padron?) auf meinen Namen um. 2. Frage wegen dem Grenzübertritt soll ich den Kaufvertrag oder den Padron doch vom Notar beglaubigen lassen oder kann diese Beglaubigung auch das Registo Civil vornehmen?

Mann das sind vielleicht spezifische Fragen aber da unser Spanisch dürftig ist, versuche ich schon vorab zu verstehen was da auf uns zukommt. Ehrlich gesagt macht der chilenische Autokauf auf mich aber einen unbürokratischen Eindruck für einen Ausländer ohne festen Wohnsitz im Land.
Hallo,
in beiden Fällen, egal ob Registro Civil oder Notaria muss der Verkäufer mit seinem Perso anwesend sein.
Wenn Du den Kaufvertrag in der Notaria machst macht diese die Abwickung mit dem Registro Civil für Dich, daurm ist es ja auch teurer.
Wir haben mit dem Mensch vom Argentinischen Zoll ne Zeit gestritten und er hat uns am Ende durchgelassen, er wollte uns erst zur chilenischen Seite des Zolls zurück schiken und die können die Padron wohl auch beglaubigen, der Notar natürlich auch, aber der will dann sicher CLP 2000 oder so dafür.
Ob das Registro Civil es macht, keine Ahnung, die werden sicher sagen, dass das der ofizielle Padron ist und gut so, aber denen ist ja auch egal ob Dich der Argentiner rein lässt.
Also ganz wichtig, kein Auto mit irgendwelchen Papieren gegen Geld tauschen, der Verkäufer muss mitgehen sonst hast du nachher nichts in Deinem Namen in der Hand und kommst über keine Grenze und kannst ihn auch nicht wieder verkaufen.

Groschi


[s.a. verwandtes Thema: Chile: in Chile gekauftes Auto ausführbar?]
Miche
WRF-Mitglied
Beiträge: 18
Registriert: 27 Mär 13 18:22

Chile: Autokauf möglich, z.B. in Santiago?

Ungelesener Beitrag von Miche »

Hola Groschi!
Deine Infos haben alle gestimmt, nur muss ich eine Sache noch ergänzen und zwar benötigt das Registro Civil mind. 20 Tage um die RUT vom SII in ihrem System zu haben. Was bei uns natürlich nicht der Fall war, sodass wir doch den Umweg über den Notar machen mussten.
Groschi
Aktives WRF-Mitglied
Beiträge: 29
Registriert: 22 Feb 11 0:21
Wohnort: Valparaíso, Chile

Chile: Autokauf möglich, z.B. in Santiago?

Ungelesener Beitrag von Groschi »

Hallo,
habe im Dez. auch noch so eine Erfahrung gemacht.
Habe von einem Touristen ein chilenisches Motorrad gekauft und nach 1.5 Stunden im Registro Civil in der Schlage wurde mir dann gesagt, dass die Abwicklung nur beim Notar sein kann, er hat das dann zwar netterweise doch versucht, aber das System hat die touristen RUT (andere Zahlenkombination wie die eines Chilenen oder eines Ausländers mit residencia) nicht geschluckt.

GANZ WICHTIG NOCH:
Wer innerhalb der Zeit, die der neue/eigene Padron noch nicht in der Post ist, über die Grenze will, MUSS gleichzeitig beim Notar noch zusätzlich einen PODER (Vollmacht) machen lassen.
Man reist dann mit dem Padron des Vorbesitzer und seiner Erlaubnis aus.
Bei mir kam der neue Padron in meinem Namen vom Motorrad erst nach 4 Wochen in der Post an.

Also beim Notar Kaufvertrag und gleichzeitig eine Vollmacht des Verkäufers mit dem Fahrzeug die Grenze überschreiten zu dürfen.
Die Vollmacht kostet keine €5,--

Gruß,

Groschi
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