Früher konnte man - neben dieser Anwartschaft, die wirklich Sinn macht - auch eine richtige Stillegung beantragen. War quasi das Gleiche, wie die Anwartschaft, nur dass man keinen Pflichtbeitrag/Minimumbeitrag zahlen musste. Erkundige dich da mal bei deiner KV, wie die das handhaben... Kann aber auch gut sein, dass das in der heutigen Zeit (bei den leeren Kassen

) nicht mehr möglich ist!
Viele Grüsse
Sabine