Arzt der mich krank schreibt in Asien?

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killerloop23
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Arzt der mich krank schreibt in Asien?

Ungelesener Beitrag von killerloop23 »

Hallo,

wie ihr am anderen Beitrag sehen koennt bin ich derzeit in Asien
unterwegs. Ich will meinen Job kuendigen muss aber trotz urlaubs-
und Ueberstundenkonsumation noch 1 Woche ueberbruecken.

Kann mir jemand sagen, ob es ein Problem gibt, hier (Singapur,
Malaysia, Thailand) einen Arzt zu finden, der einen krank schreibt?
Sonst muesst ich extra nochmla fuer eine Woche nach Europa zurueck, das waer ziemlich doof!

Und was sagt man dem Arzt? Die Wahrheit? Wie heisst das eigentlich auf Englisch, wenn man eine Krankschreibung fuer den Arzt zu Hause braucht?

Fuer Tipps bin ich echt dankbar!

Liebe gruesse
Killerloop23
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Caveman
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Arzt der mich krank schreibt in Asien?

Ungelesener Beitrag von Caveman »

Du willst hier Tipps haben, wie du deinen Arbeitgeber am besten betrügen kannst? Ich hoffe doch sehr, dass da nix kommt!

BTW: Du schreibst, du willst erst noch kündigen und die Zeit bis zum Ende der Kündigungsfrist sei bis auf eine Woche durch Urlaubsansprüche und Überstundenabbau gedeckt. Hast du den Urlaub denn überhaupt schon beantragt und wurde er auch genehmigt? Zum Überstundenabbau gibt es ja auch die verschiedensten betrieblichen und tarifvertraglichen Regelungen. Auch die müssen natürlich eingehalten werden. Ich hoffe, das ist bereits mit deinem Arbeitgeber geklärt. Wenn nämlich nicht, kannst du dich bei eigenmächtigem Urlaubsantritt oder Überstundenabbau unter Umständen gegenüber dem Arbeitgeber schadenersatzpflichtig machen. Ist zwar für den AG keine leichte Nummer, aber wenn er wirklich einen durch deinen Vertragsbruch entstandenen Schaden nachweisen kann, könnte das für dich ganz schön teuer werden.

Ruf deinen Arbeitgeber an und bitte um einen Aufhebungsvertrag. Ist er damit einverstanden (muss er aber nicht), dann kommst du auch schon früher raus. Wahrscheinlich wirst du ihm für sein Entgegenkommen aber auch etwas anbieten müssen. Gern genommen wird in solchen Fällen oft der Verzicht auf den Überstundenausgleich oder einen Teil davon.

Gruss
Caveman
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MArtin
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Arztbesuch und Krankschreibung in Asien

Ungelesener Beitrag von MArtin »

Hallo Killerloop,

da scheinst Du Deine diversen Reisepläne von früher ja gründlich über den Haufen zu werfen! :)

Wenn Du Dich krank fühlst, z.B. Durchfall oder Rückenschmerzen vom Rucksack Schleppen hast, kannst Du (überall auf der Welt) zu einem Arzt gehen, seinen Rat einholen - und ihn um ein (englisches) Attest bitten.
Wenn Du kein Vertrauen in den Arzt haben solltest, kannst Du jederzeit auch die Zweitmeinung eines Kollegen einholen.

Das würde Dich im benachbarten Thailand weniger kosten als in Singapur.

Die erforderlichen englischen Ausdrücke recherchierst Du leicht über www.leo.org , da brauchst Du nur nur das gewünschte deutsche Wort eingeben und bekommst die englische Übersetzung geliefert.
Der Link zu leo ist Teil der Weltreise-Links , wo Du auch "Gesundheitslinks" findest, z.B. zu deutsch sprechenden Ärzten in Deiner Nähe.

Wenn Du Dich aber körperlich und seelisch fit fühlst und mit gesunder (deutscher?) Gesinnung gesegnet bist, tritt automatisch Antwort 1 - und ein kleiner verlängerter Wochenendausflug nach Europa in Kraft. :roll:

Liebe Grüße :)
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Caveman
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Re: Arztbesuch und Krankschreibung in Asien

Ungelesener Beitrag von Caveman »

MArtin hat geschrieben: Wenn Du Dich krank fühlst, z.B. Durchfall oder Rückenschmerzen vom Rucksack Schleppen hast, kannst Du (überall auf der Welt) zu einem Arzt gehen, seinen Rat einholen
Martin, soweit ich weiß, bist du selbst Arzt. Oder habe ich da was durcheinander gebracht?

Ich hoffe dann aber, dass du nicht zu den schwarzen Schafen deines Berufsstandes zählst, die einem offensichtlich arbeitsunwilligen Gesunden Magen- oder Darmprobleme empfehlen.

In Killerloops Beitrag sehe ich jedenfalls nichts, was auch nur ansatzweise gesundheitliche Probleme vermuten lässt. Vielmehr sagt er klipp und klar, dass seine Kündigungszeit zu lang ist und er nen Tipp braucht, wie er sich um seine arbeitsvertraglichen Pflichten drücken kann.

Du leistest mit deinem Beitrag somit Beihilfe zum Betrug. Ist es wirklich in deinem Sinne, wenn dieses Forum zum Austausch von Ratschlägen zu strafbaren Handlungen missbraucht wird?

Gruss
Caveman
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MArtin
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Re: Arztbesuch und Krankschreibung in Asien

Ungelesener Beitrag von MArtin »

Hi :)
Caveman hat geschrieben:
MArtin hat geschrieben: Wenn Du Dich krank fühlst, z.B. Durchfall oder Rückenschmerzen vom Rucksack Schleppen hast, kannst Du (überall auf der Welt) zu einem Arzt gehen, seinen Rat einholen
Liebe Grüße 8)
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Caveman
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Arzt der mich krank schreibt in Asien?

Ungelesener Beitrag von Caveman »

Komm Martin, er hat mit keinem Wort geschrieben, dass er sich in irgendeiner Weise krank fühlt. Er schrieb das er seinen Arbeitgeber betrügen will. Und dies vermutlich um einige hundert Euro.

Und dann kommst du und baust ihm nicht nur eine in diesem Fall offensichtlich völlig unpassende Eselsbrücke, du leistest auch noch konkrete Hilfestellung (mit den Links). Als Admin und als Arzt (oder doch nicht Arzt?) unterstützt du hier ganz offen einen ganz eindeutigen Betrug!

Wirft kein gutes Licht auf deine Forumsethik und, falls du wirklich Arzt sein solltest, auf deine Berufsethik. Ich bin erschrocken über deine Kaltschnäuzigkeit!

Gruss
Caveman
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Gast

Re: Arzt der mich krank schreibt in Asien?

Ungelesener Beitrag von Gast »

Hallo Caveman,

mach mal bitte kein Fass auf- du kennst den Hintergrund nicht. Ich kann auch gerne zurueck gehen und meinen Chef anzeigen wegen sexueller Belasetigung- genau das hat er naemlich getan. Ich denke mit einer Krankmeldung asind beide Seiten mehr als zufrieden.

Ich brauch nur was fuer Arbeiterkammer und Krankenkasse.

Lieben Dank, MArtin- wie immer sind Deine Tipps super- und sobald ich wieder in Europa bin,s chreibe ich dir, warum sich meie Plaene so geaendert haben!

Liebe gruesse
Sandra
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Caveman
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Arzt der mich krank schreibt in Asien?

Ungelesener Beitrag von Caveman »

Sandra, die von dir genannten Hintergründe sind hier völlig unerheblich. Bei sexueller Belästigung durch Vorgesetzte ist die Staatsanwaltschaft zuständig, nicht irgendein Arzt in Singapur oder Thailand. Und wenn, wie du vermutest, der von dir beabsichtigte Weg tatsächlich auch im Interesse deines Arbeitgebers sein sollte, dann gibt es da viel sauberere und vor allem legale Wege. Zu der Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages hatte ich ja früher schon etwas geschrieben. Ebenso könnte dich dein Arbeitgeber auch bis zum Ende der Kündigungsfrist unwiderruflich bezahlt frei stellen. Wenn er also die Lohnfortzahlung bei vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit für eine gute Lösung hält, warum dann nicht auch die bezahlte Freistellung? Kostet ihn ja auch nicht mehr und ist für dich wesentlich ungefährlicher, weil halt völlig legal. Anscheinend bist du dir der mit deinem Vorhaben verbundenen Risiken nicht bewusst.

Du schreibst da nämlich auch, dass du „nur“ etwas für die „Arbeiterkammer“ und die Krankenkasse brauchst. Ich vermute mal, mit Arbeiterkammer ist hier die Behörde gemeint, die früher als Arbeitsamt bezeichnet wurde. Sollte es sich hier um eine beabsichtigte Erschleichung von Leistungen oder Leistungsgrundlagen handeln, dann musst du mit hoher Wahrscheinlichkeit damit rechnen , dass das mächtig in die Hose gehen wird. Die sind da nämlich auch nicht dumm und werden bei einer Krankmeldung, die so wunderbar ans Ende der Kündigungsfrist passt, ganz schnell sehr hellhörig. Erst recht, wenn diese aus dem Ausland kommt.

Beim Arbeitsamt musst du damit rechnen, dass man dich dann sehr schnell zu einem klärenden Gespräch einbestellen wird, natürlich mit entsprechenden Konsequenzen bei Nichterscheinen. Die Krankenkasse wird die Bescheinigung des ausländischen Arztes vermutlich auch nicht so ohne weiteres akzeptieren und eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst anordnen. Dazu müsstest du dann ziemlich kurzfristig dort antanzen. Nach Deutschland wirst du also höchstwahrscheinlich ohnehin müssen. Ich denke auch, dass es kaum eine Krankheit gibt, die nach so kurzer Zeit überhaupt keine bei einer entsprechenden Untersuchung feststellbare Spuren hinterlässt. Die Krankheitsbehauptung wird also mit hoher Wahrscheinlichkeit vom MD widerlegt werden können. Damit würdest dann aber du zu einem Fall für den Staatsanwalt. Aber vielleicht hat Martin ja auch einen Tipp für dich, welche Krankheit man in einem solchen Fall am besten vortäuschen kann, damit der MD die Behauptung eben nicht widerlegen kann.

Kommen wir zu Arbeitgeber. Sollte der nämlich entgegen deiner Einschätzung gar nicht so glücklich über den von dir beabsichtigten Weg sein, dann hat er durchaus einige Möglichkeiten, dir das Leben schwer und wahrscheinlich auch etwa teurer zu machen. Am einfachsten geht das mit der Krankmeldung. Die erkennt er einfach nicht an und verweigert somit auch die Entgeltfortzahlung für den betreffenden Zeitraum. Entgegen landläufiger Meinung kann eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei begründeten Zweifeln nämlich sehr wohl angezweifelt werden. Dann können durchaus weitere Nachweise der Arbeitsunfähigkeit verlangt werden. Am besten ist da immer eine Bestätigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen geeignet. Die kann dann wirklich kaum noch angezweifelt werden, aber dazu muss eine solche Bestätigung erst einmal erfolgen. Letztendlich entscheidet dann ein Richter, ob die vorgelegten Nachweise ausreichend sind oder nicht. Handelt es sich hierbei lediglich um eine Bestätigung eines ausländischen Arztes und betrifft der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit dann auch noch genau das Ende der Kündigungsfrist, ist zu vermuten, dass dies dem Richter nicht reichen wird. Wenn doch, dann hast du Glück gehabt. Doch dazu musst du ja sowieso erst einmal gegen den Arbeitgeber auf Entgeltfortzahlung klagen. Die gesetzliche Verjährungsfrist liegt hierfür lwohl bei 3 Jahren, doch sehen die meisten Tarifverträge und wohl auch viele Einzelverträge wesentlich kürzere Ausschlussfristen vor, nicht selten nur 3 Monate. Innerhalb dieser Fristen muss dann auch die Klage erhoben werden, danach gelten die Ansprüche als verjährt. Schau also genau in deinem Arbeits- und ggf. Tarifvertrag nach, was dort zu den Ausschlussfristen geregelt ist.

So, jetzt zum Urlaub. Ich gehe mal davon aus, dass dieser bereits vom Arbeitgeber genehmigt wurde und du diesen nicht eigenmächtig antreten wirst. Ich gehe weiter davon aus, dass es sich hier um in der Zukunft liegenden Resturlaub handelt, also nicht um den, in dem du dich zur Zeit befindest. Ist er bereits genehmigt, dann kann der Arbeitgeber diese Genehmigung nur sehr schwer wieder zurück nehmen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist dies aber durchaus möglich. Er könnte dir den Urlaub also streichen. Dann könntest du ihn zwar mit hoher Wahrscheinlichkeit mittels einer Einstweiligen Verfügung gerichtlich durchsetzen, doch müsstest du dies natürlich bei dem zuständigen Arbeitsgericht in Deutschland tun. Tust du dies nicht und trittst den Urlaub dennoch an, dann handelt es sich nicht mehr um Urlaub, sondern um ein unerlaubtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber kann auch hier die Entgeltfortzahlung einstellen, wird damit aber beim Arbeitsgericht mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Nase fallen. Doch auch hierfür müsstest du unter Beachtung der Ausschlussfristen erst einmal beim zuständigen deutschen Arbeitsgericht Klage erheben. Tust du das, dann zahlt er einfach kurz vor dem Termin und die Sache ist für ihn erledigt. Die ihm dadurch entstandenen Kosten sind recht gering und dürften einem rachsüchtigen Arbeitgeber sicher den Spaß wert sein. Klagst du aber nicht, dann ist die Kohle weg.

Einfacher ist es mit dem Überstundenabbau. Hier bieten die allermeisten arbeits- und tarifvertraglichen Regelungen durchaus die Möglichkeit, einen bereits genehmigten Freizeitausgleich auch kurzfristig zu unterbrechen und den Arbeitnehmer wieder an den Arbeitsplatz zu bestellen. Folgt dieser dann der Aufforderung zur Arbeitsaufnahme nicht, kann auch hier die Lohnzahlung eingestellt werden. Bei entsprechend lautenden Vereinbarungen sind die Erfolgsaussichten für den Arbeitnehmer im Klagefall unter Umständen sehr gering. Ebenso können Überstunden oft sehr leicht verfallen. Sollte sich dem Arbeitgeber hier eine tarif- oder arbeitsvertragliche Möglichkeit auftun, dann wird er die auch nutzen. Sein Risiko dürfte dann sehr gering sein. Und außerdem müsstest du ja auch erst einmal unter Beachtung eventueller Ausschlussfristen Klage erheben.

Thema Schadenersatz. Das ist zugegebener Maßen eine wirklich schwierige Nummer. Die Messlatte, ab der ein Richter hier tatsächlich Ersatzansprüche anerkennen wird, liegt unwahrscheinlich hoch. Das ändert aber nichts an dem Grundsatz, dass durch vertragswidriges Verhalten (vorgetäuschte oder nicht zweifelsfrei nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit, eigenmächtiger Urlaubsantritt, Arbeitsverweigerung) entstandene nachweisbare Schäden vom Verursacher zu ersetzen sind. Allerdings wird sich der Arbeitgeber höchstwahrscheinlich mit dem Schadensnachweis sehr schwer tun. Ist aber erst einmal zweitrangig. Schließlich kann er ja erst einmal einfach behaupten, es sei ihm ein Schaden entstanden und diesen mit dem verbleibenden Teil der noch ausstehenden Gehälter verrechnen. Soll der Arbeitnehmer doch klagen. Kurz vor dem Termin werden dann die Ersatzansprüche zurück genommen und der betreffende Gehaltsanteil wird gezahlt. Auch hier sind die Kosten für den Arbeitgeber überschaubar und auch hier muss der Arbeitnehmer erst einmal Klage erheben.

Es gibt auch noch ein paar weitere Punkte, mit denen dir ein rachsüchtiger Arbeitgeber deine Zukunft versauen kann. Willst du irgendwann mal wieder eine neue Stelle annehmen? Dann brauchst du ja auch ein Zeugnis vom jetzigen Arbeitgeber. Wie wird dies ein sich geprellt fühlender Arbeitgeber wohl formulieren? Sicher nicht in deinem Sinne!

Was wird er wohl sagen, wenn ihn ein zukünftiger potentieller Arbeitgeber anruft und um dich betreffende Auskünfte bittet? Wird dich ein neuer Arbeitgeber wirklich einstellen, wenn er erfährt, dass du es mit vertraglich vereinbarten Pflichten nicht so genau nimmst? Ich will es dir wünschen, kann es mir aber nicht so recht vorstellen.

Sandra, du solltest dir wirklich überlegen, ob du das tasächlich so durchziehen willst. Auf den ersten Blick sieht das ja sicher ganz verlockend aus. Bedenke aber bitte auch die Risiken und wahrscheinlichen Konsequenzen. Ist es das wirklich wert?

Gruss
Caveman
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MArtin
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Re: Arztbesuch und Krankschreibung in Asien

Ungelesener Beitrag von MArtin »

Caveman hat geschrieben:Du leistest mit deinem Beitrag somit Beihilfe zum Betrug. Ist es wirklich in deinem Sinne, wenn dieses Forum zum Austausch von Ratschlägen zu strafbaren Handlungen missbraucht wird?
Nun lass mal die Kirche im Dorf, Caveman. :lol:
Killerloop hat nach einer Möglichkeit gefragt in Asien an einen Arzt zu kommen, und ich habe ihr die notwendigen Tipps dazu gegeben.
Was der Kollege daraus macht, überlasse ich ihm - und das solltest Du vielleicht auch tun.
Es ist für das Thema unerheblich, was Du oder ich sehen - oder auch nicht.

Liebe Grüße :)
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