"Wehrüberwachung" bei längerem Auslandsaufenthalt?

Von der Reise-Idee zur Entscheidung. Vom Traum zur Trip-Planung. Vom Chaos zur Reiseorganisation und von der Reisebuchung über Airport-Check-In bis zum Abflug in den Urlaub:
Einzelthematische Sachfragen zu Reisezeit, Bürokratie zu Visa, ArbeitsAgentur, Reiseversicherungen (Nicht: Auslandskrankenversicherung, s.u.), besondere Umstände beim Reisen, Grobplanung... (Nicht: Flugtickets, Schifftransport, s.u.)
Forumsregeln
Info-Pool: VOR der Reise:
Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke! :)
christian344
WRF-Mitglied
Beiträge: 24
Registriert: 30 Okt 05 12:09

"Wehrüberwachung" bei längerem Auslandsaufenthalt?

Ungelesener Beitrag von christian344 »

Ich habe noch eine Frage:

In einer Reisecheckliste habe ich gelesen das ehemalige Wehrdienstleistende und Zivis bis zum 32 Lebensjahr der sogenannten "Wehrüberwachung" unterstehen.

Bei längeren Auslandsaufenthalten (ab 8 Wochen) müsste man sich das vom Kreiswehrersatzamt bestätigen lassen. Ein Anruf bei meinem KWEA hat dies bewahrheitet.

Hat jemand schon Erfahrungen mit der Genehmigung beim KWEA gemacht? Oder ist es besser keine schlafenden Hunde zu wecken?
Benutzeravatar
Rainer Backpack
Mitglied im WRF
Beiträge: 560
Registriert: 08 Feb 05 11:24
Wohnort: Saskatoon,Saskatchewan/Canada

"Wehrüberwachung" bei längerem Auslandsaufenthalt?

Ungelesener Beitrag von Rainer Backpack »

Hallo Christian,
Ich glaube ich kann dir bei deiner frage behilflich sein. Da ich selber eine Zeit bei der Bundeswehr war und als Resservist der Mobilen Truppen ab gegangen bin. Hatte ich mir damals auch solche fragen gestellt.
Das ist aber eigentlich kein Problem, du kannst denen schriftlich mitteilen das du in einer bestimmten Zeit und von einer dauer von soundsoviel wochen eben nicht zur verfuegung stehst, das ist vor allem wichtig wenn du eben Resi. bist. Wenn du nicht gerade in solche Laender fliegst wie Afganisthan oder Pakistan, oder manche anderen Islamischen Laendern die im moment etwas mehr unter beobachtung stehen. Da geht es vor allem um die Geheimhaltung fuer Soldaten die eben waehrend ihrer dienstzeit in einem Sicherheits bereich dienst getan haben oder selber einen Sicherheitsgrad hatten. Als Zivi wird das sowieso kein Problem sein.
Ich gleube das es denen aber eigentlich auch darum geht dich dann eben nicht fuer eine Uebung einzuladen. Andererseits wenn du das nicht machst kann dir auch keiner ans bein pinkeln.
Hasta luego
Rainer Backpack
  • Ähnliche Themen -> Suchen & dort Nachfragen wenn passend
    Antworten
    Zugriffe
    Letzter Beitrag

Zurück zu „Reiseplanung & Reisevorbereitung von Langzeit-, Welt- u.a. Individualreisen - Info-Pool“