ALG I nach Langzeitreise

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heinz1950
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ALG I nach Langzeitreise

Ungelesener Beitrag von heinz1950 »

Hallo allerseits,
ich bin schon seit ewigen Zeiten im Berufsleben und habe bisher 37 Beitragsjahre lang in die Sozialkassen eingezahlt. Nun möchte ich Deutschland mal für -sagen wir mal- ein Jahr den Rücken kehren und durch die Welt reisen.

Frage: Wenn ich meinen Job kündige und mich erst nach 12 Monaten oder so bei der BA arbeitslos/arbeitssuchend melde, habe ich dann noch Anspruch ab ALG I oder verfällt der irgendwann?

Zur Klarstellung: Ich will mich nicht in einem sozialen Netz ausruhen. Vielmehr will ich möglichst aus eigener Kraft wieder einen Job finden. Aber wenn das nicht klappen sollte, könnte ich dann noch auf ALG I zurückgreifen? Wie gesagt, ich habe jahrzehntelang eingezahlt!.

Heinz
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Matthes
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ALG I nach Langzeitreise

Ungelesener Beitrag von Matthes »

Wenn Du kündigst, dann musst Du Dich sofort arbeitslos melden zu dem betreffenden Zeitpunkt.
Wenn Du dann auf Reise gehst, verzichtest Du einfach auf die Zuwendung (ALG 1).
Bei Eigenkündigung bekommst Du eh eine Sperrfrist von 3 Monaten.

Schau mal in die Suche, hier gibt es schon einen großen Beitrag zum Thema Arbeitsamt und arbeitslos.
bye, Matthes :wink:
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heinz1950
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ALG I nach Langzeitreise

Ungelesener Beitrag von heinz1950 »

Hallo Matthes,
die Suchfunktion ist gut und schön, aber die dortigen Beiträge zum Thema "ALG 1 nach Langzeitreise" sind in der Regel schon recht alt und folglich mit Vorsicht zu geniessen. Gerade in diesem Bereich hat sich im Jahre 2006 einiges getan und jetzt (November 2006) tut sich wieder was (Stichwort "Rüttgers und CDU-Parteitag").

Mal schauen, was dabei rauskommt.

Wenn es bei Euch da draußen jemanden gibt, der aktuelle Erfahrungen gesammelt hat, soll er sich bitte melden!

Heinz
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MArtin
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ALG I nach Langzeitreise

Ungelesener Beitrag von MArtin »

Hallo :)
heinz1950 hat geschrieben:... die Suchfunktion ist gut und schön...
Da haste wahr! :)

Matthes hat auch Recht - eigentlich sind alle nötigen aktuellen Infos in vertief- und suchbaren einzelthematischen Foren vorhanden:

Dass es weder erlaubt noch günstig ist, sich "erst nach 12 Monaten oder so" arbeitslos zu melden, steht beispielsweise in
"arbeitslos melden - wann?,
ein Beitrag, der trotz seines Alters nichts an Aktualität eingebüßt hat.

In einer Fleißnacht habe ich für Dich nochmal die wichtigsten findbaren Antworten für Deine Frage im Sticky
"Arbeitslosengeld-Ansprüche für die Zeit nach der Langzeitreise sichern"
zusammen gefasst. :)

Aber auf eine Frage, die Dich evtl. auch interessieren könnte, gab's bislang tatsächlich noch keine Antwort!
Astrid hat sie jetzt einzelthematisch-updatebar gestellt - und, derzeit aktuell, beantwortet:
"Arbeitslosengeld ALG I - wie lange bekommt man es?"
Vielleicht erinnerst Du Dich dran und aktualisierst sie, wenn sich da mal was ändern sollte. :?:

Zum genauen Ablauf bei der Arbeitslosenmeldung siehe
"Sorry, was muß man beim Arbeitsamt machen?"

Zum Thema Sperrfrist, die z.B. im Falle Deiner Eigenkündigung oder eines Aufhebungsvertrages anfiele, findest Du über die Suche eine ganze Reihe von Einzelthemen.
Wenn Du weitere Fragen zu den Einzelthemen hast oder befürchtest, dass eines veraltet ist, frag einfach innerhalb des jeweiligen Strangs nach - dort hören ja auch schon die Spezialisten für Dein Thema mit :!:

Es macht insgesamt wenig Sinn, von alther Gültiges nur wegen einer (dafür irrelevanten) Friständerung nicht mehr zu lesen.
Die Alternative, den originalen Gesetzestext des
3. Buches des Sozialgesetzbuchs (SGB III)
würdest Du Dir sicher noch weniger antun wollen ;) (und als individueller Beantwortungs-Service ist das WRF enfach nicht konzipiert. :cry: )

Ich hoffe, das über-beantwortet Deine Frage. 8)
heinz1950 hat geschrieben:... und jetzt (November 2006) tut sich wieder was...
Genau. - Was geschähe, wenn Heinz1951 nach Nov. 06 befände, dass nun alles Vorheriges veraltet wäre - und würde Deine Frage einfach erneut stellen?
Dann könnte man mit jeder kleinen Gesetzesneufassung die WRF-Suche und das hier auf den Müll kippen. :oops:
heinz1950 hat geschrieben:Wenn es bei Euch da draußen jemanden gibt, der aktuelle Erfahrungen gesammelt hat, soll er sich bitte melden!
Ja! :D
Gerne, aber bitte in den aktualisierbaren einzelthematischen Beiträgen und nicht in diesem breitthematischen, doch redundanten Doppelposting, dessen Entwicklung zum nicht-aktualisierbaren Info-Grab sonst vorprogrammiert wäre. Deshalb sperre ich es.


Nichts für Ungut - hoffe, das hilft uns allen,

liebe Grüße! :)


P.S.
Veraltete, nicht mehr stimmende Beiträge zu einem Thema existieren nur so lange, bis sie von einem Moderator, besser noch von einem kooperativen WRFler entdeckt - und aktualisiert, bzw. gelöscht werden.
LG
weltenbummler2007
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ALG I nach Langzeitreise

Ungelesener Beitrag von weltenbummler2007 »

Hallo zusammen!

Heute habe ich meinen Job gekündigt. Ich bin echt froh, dass ich das endlich hinter mir habe. Das war für mich der unangenehmste Teil der "Vorbereitung". Ich hab schon viel im Forum zum Thema ALG gelesen und Martin hat das Wichtigste ja auch noch mal kurz und knapp zusammen gefasst. Ein Punkt ist mir aber immer noch nicht ganz klar.
Martin:
Während Deiner Langzeitreise selbst stehst Du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung, darfst also kein Arbeitslosengeld beziehen.
Wenn Du jedoch vor Deiner Reise arbeitslos gemeldet warst, mindestens einen Tag ALG I bezogen hast und Dich für Deine Weltreise beim der Bundesagentur für Arbeit abmeldest, dann sicherst Du Dir damit Deine Ansprüche an das Arbeitsamt für eine bestimmte Zeit (Ausdehnung der Rahmenfrist).
Wie genau ist das mit dem einem Tag ALG I Bezug gemeint? Muss ich einen Tag arbeitslos gemeldet sein, egal ob gesperrt oder nicht? Oder ist damit gemeint, dass ich wirklich einen Tag ALG I bekomme?

Kurz zu meiner Situation: Ich habe meinen Arbeitsvertrag zum 31.03.07 gekündigt und am 17.04.07 geht's für genau 1 Jahr auf Weltreise. Das heißt wenn ich wieder komme, fehlen mir genau 17 Tage um innerhalb der letzen 2 Jahre 12 Monate beschäftigt gewesen zu sein. Da ich ja selber gekündigt habe, werde ich erst mal für drei Monate gesperrt. Das heißt zu dem Zeitpunkt zu dem ich Anspruch auf ALG hätte bin ich ja schon im Ausland und habe dadurch dann praktisch keinen Anspruch auf ALG (habt ihr das jetzt verstanden?? :roll:) Also meine eigentliche Frage: Wie komme ich zu meinem "einem Tag ALG 1" in der Sperrzeit, um mir spätere Ansprüche zu sichern???

Ich will mich auf jeden Fall in den nächsten Tagen bei der Arbeitsagentur melden und meine Weltreise auch nicht verheimlichen. Bin aber gerade etwas unsicher wie ich das ganze am besten angehen soll.

Ich hoffe jemand kann mir hierbei weiterhelfen.

Viele Grüße

Silvi
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ALG I nach Langzeitreise

Ungelesener Beitrag von Matthes »

Hi Silvi.

Willkommen im Club. ;-)
Habe auch zum 31.03.2007 gekündigt und wir starten am 14.04.
Ich habe dem AA zwar noch nichts von meiner Reise erzählt, da wir zwischenzeitlich eh noch umziehen werden und ich das dann eben dem AA in meiner neuen (alten) Heimat erzähle.
Aber generell gehe ich davon aus, dass der Bewilligungsbescheid reicht und den bekommst Du am Anfang Deiner Arbeitslosigkeit. Egal ob Sperrfrist oder nicht. (Denke ich jedenfalls mal).

Ist zwar eine andere Frage, gehört aber auch in die Kategorie "ALG1 nach der Reise":
Wielange hat man denn noch Anspruch, wenn man befristet keine Leistungen beziehen möchte?
Weiß das jemand?
bye, Matthes :wink:
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ALG I nach Langzeitreise

Ungelesener Beitrag von MArtin »

Hallo Silvi & MAtthes, :)
weltenbummler2007 hat geschrieben:... Muss ich einen Tag arbeitslos gemeldet sein, egal ob gesperrt oder nicht?...
Ja, so ist es. Bereits unterwegs kannst Du ja nicht mehr...
Aber ein Besuch bei der Agentur für Arbeit lohnt sich dennoch für eine entsprechende Bestätigung.
Matthes hat geschrieben:Wielange hat man denn noch Anspruch, wenn man befristet keine Leistungen beziehen möchte?
Wie lange die Rahmenfrist aktuell ohne Leistungsbeziehung maximal ausdehnbar ist, haben wir lange efolglos gesucht. Früher waren es wohl 4 Jahre, inzwischen wohl geschätzte 3. Wäre auch dankbar für Handfestes, aber so etwa ist die Dimension...

Liebe Grüße :)
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Ungelesener Beitrag von Matthes »

MArtin hat geschrieben:Wie lange die Rahmenfrist aktuell ohne Leistungsbeziehung maximal ausdehnbar ist, haben wir lange efolglos gesucht. Früher waren es wohl 4 Jahre, inzwischen wohl geschätzte 3. Wäre auch dankbar für Handfestes, aber so etwa ist die Dimension...

Liebe Grüße :)
Also zum einen beruhigt es mich ja, dass ich nicht ganz alleine als "unwissend" diesbezüglich dastehe. :D

Wenn Du noch ein paar Wochen warten kannst, dann kann ich sicher etwas dazu sagen.
Ich werde einfach danach fragen, wenn ich mich abmelde, "um im Ausland auf Jobsuche zu gehen".
Immerhin müssen sie mir ja dann sagen können, wann ich spätestens zurück sein muss, um meinen Anspruch nicht zu verlieren, falls ich nicht übermäßig erfolgreich in meinen Bemühungen bin. :wink:
bye, Matthes :wink:
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ALG I nach Langzeitreise

Ungelesener Beitrag von Matthes »

So, da dieses Thema ja wahrscheinlich nie an Aktualität verlieren wird, hier nun mal meine brandaktuellen Erfahrungen:

Bei uns war es sehr einfach.
Arbeitslosmeldung sofort nach Kündigung.
Antragsabgabe ca. 3-4 Wochen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit.
Heute hatte ich das Vermittlungsgespräch und habe da gleich gesagt, dass ich ab 14.April im Ausland bin.
Mein Berater war ein junger Mann und vielleicht war das auch ein Vorteil.
Er meinte dann ganz einfach, dass er "Arbeitssuchend im Ausland ab 14.04.2007" einträgt und somit fallen die Vermittlungsversuche in Deutschland aus.
Ich muss nun den Bewilligungsbescheid abwarten und mich kurz vor Reiseantritt beim Arbeitsamt abmelden. Dies kann ich telefonisch machen oder mit einer "Änderungsbestätigung" (Formblatt von der Arbeitsagentur). Wenn mit der "Änderungsbestätigung", dann soll ich ein Beiblatt schreiben, auf dem ich noch einmal erwähne, dass ich ab 14.04.2007 arbeitssuchend im Ausland bin, denn dafür gibt es auf dem Formular kein Feld zum Ankreuzen. Und ich soll nach erwähnen, dass meine Postadresse in Deutschland bleibt (bei mir ist es die Anschrift der Eltern).
Natürlich hat man für diesen Zeitraum keinen Anspruch auf Leistungen, da man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
Aber das Gute daran ist, dass man für eine Dauer von 4 Jahren seinen Anspruch aufrechterhält.
Wenn wir also nach 3½ Jahren zurück kommen würden, hätten wir immernoch unseren "unverbrauchten" Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Und genau diese Frist war das, was mich am meisten interessierte.

FAZIT:
Eigentlich alles gar nicht so schlimm und ich denke auch mal, dass der Fall der "Arbeissuche im Ausland" mittlerweile keine Seltenheit mehr ist und von einer Weltreise muss man ja nicht unbedingt erzählen.

So, Euch Viel Erfolg und Uns Gute Reise. :-)
bye, Matthes :wink:
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