
Seit dem 01.02.06 ist es für die Dauer des Anspruches auf Arbeitslosengeld relativ unerheblich, ob man schon Jahrzehnte lang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat

Ob 36 Jahre oder nur 36 Monate… - laut drittem Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) das Arbeitsamt zahlt ALG1, je nach Alter, maximal noch für 18 Monate.
Liebe Grüße
Astrid