Bevor Du Dich durch einen der langen Foren zum Thema Arbeitslosigkeit verwirren lässt, solltest Du das hier lesen - es müsste alle Deine Fragen zum Thema Langzeitreise und Arbeitslosigkeit klären:
Kleiner Leitfaden zum Thema Arbeitsamt und Langzeitreise:
[UPDATE: Stand Nov. 2009]
Man kann der Bundesanstalt eine zukünftige Arbeitssuche melden (Arbeitssuchendmeldung), sobald sie absehbar ist - man muss es lt. www.arbeitsagentur.de spätestens 3 Monate vor der voraussehbaren Arbeitslosigkeit - und persönlich erscheinend tun (= Arbeitssuchendmeldung).
Frühestens 3 Monate vor Beginn der Arbeitslosigkeit kann man sich - spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit muß man sich dann arbeitslos melden (Arbeitslosmeldung). -> s.a. Bundesagentur für Arbeit, was gleichzeitig als Antrag für Leistungen gilt.
Die Meldung vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ist günstig, einerseits zur vorzeitigen Abklärung von Sonderfällen ("Weltreise"), aber auch weil die Bearbeitung des Antrages auf Arbeitslosengeld häufig mehrere Wochen in Anspruch nimmt. -> Je früher der Antrag gestellt wird, desto eher gibt es Geld.
Wer selbst kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschrieben hat, unterliegt einer Sperrfrist von derzeit 3 Monaten, in der kein Arbeitslosengeld bezogen werden kann und die auch von den Anspruchszeiten abgerechnet wird.
Erfüllung der Anwartschaftszeit ist eine Voraussetzung zum Bezug von Arbeitslosengeld.
Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.
Die Rahmenfrist beträgt seit 1.2.06 2 Jahre.
D.h. im Klartext, dass die Anwartschaftszeit praktisch nach 366 Tagen ohne Pflichtversicherung nicht mehr erfüllt ist.
Aber Vorsicht bei unbezahltem Urlaub über 4 Wochen:
Beim Alg I zählt nur das Beschäftigungsverhältnis, also die tatsächlich ausgeübte Beschäftigung. Die Monate, in denen ein Arbeitsvertrag bestand, aber (z.B. wegen unbezahltem Urlaub über 4 Wochen) keine Beschäftigung nach SGB4 § 7 ausgeübt wurde, sind für ALG1 nicht anspruchsbegründend.
Also kein Arbeitslosengeld mehr nach einer 18monatigen Weltreise?
Doch!
Denn man kann trotzdem seine Ansprüche auf Arbeitslosengeld auch über eine z.B. 18monatige Weltreise hinweg erhalten:
Lt. § 118 SGBIII hast Du die Möglichkeit, Deine Ansprüche auf Arbeitslosengeld (z.B. wegen einer Reise) auszusetzen und (auf die Zeit nach Deiner Rückkehr) zu verlegen
Während Deiner Langzeitreise selbst stehst Du dem Arbeitsmarkt ja nicht zur Verfügung, darfst also kein Arbeitslosengeld beziehen, solange Du unterwegs bist.
Wenn Du jedoch vor Deiner Reise mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet warst und dafür ALG I bezogen hast und Dich dann für Deine Weltreise beim der Bundesagentur für Arbeit abmeldest, dann sicherst Du Dir damit Deine Ansprüche an das Arbeitsamt für eine bestimmte Zeit (-> Ausdehnung der Rahmenfrist).
Alle Ansprüche an Arbeitslosengeld verfallen, wenn nach ihrer Entstehung vier Jahre verstrichen sind -> s.a. §147 SGBIII.
Sobald Du von Deiner Langzeitreise zurück kehrst, solltest Du Dich zurück - und arbeitslos melden - dann zahlt Dir die Bundesagentur für Arbeit Arbeitslosengeld I ab dem ersten Tag nach Deiner Rückkehr, bis zum Erlöschen Deines Anspruches.
Wichtig ist, dass du in einer Zeitspanne von 2 Jahren vor der Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst.
Diese Wiederbewilligung ist, wie oben gesagt nur dann möglich, wenn Du vor Abmeldung wegen Reiseantritts mind. einen Tag lang "arbeitslos" gemeldet warst, also für mind. einen Tag Arbeitslosengeld bezogen hast.
Sollte Dein Abreisetermin aber z.B. wegen einer Sperrfrist vor dem Termin Deines ersten Arbeitslosentages liegen, dann sprich darüber bereits im Vorfeld mit Deinem Sachbearbeiter bei der Bundesagentur für Arbeit - er wird für Dich eine Lösung finden, um Dir trotzdem Deine Ansprüche wie beschrieben zu sichern.
Grundlage des Beitrages und der Bestimmungen: 3. Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III). <
Die Bundesagentur für Arbeit unterhält selbst eine Seite mit den stets aktualisierten rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Bundesagentur für Arbeit - Gesetze und Verordnungen:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_164814/ ... n-Nav.html
Um das Thema nicht "zerreden" zu lassen, ist es gesperrt.
Viele weitere Details zum Umfeld Arbeitslosengeld und Weltreise sind bereits einzelthematisch vertieft worden, auch der genaue Ablauf beim Arbeitsamt -> Bitte Suchen!
Euch allen spannende Reisen nach Abschluß der leidigen Bürokratie
P.S.
In der Ferne bekommen wir nicht immer unbedingt mit, wenn sich in D an der Rechtslage etwas ändert und bitten herzlich um Benachrichtigung, wenn dieses als WICHTIG! gekennzeichnete Forum (mal wieder) aktualisiert werden muss.
Danke!
