Arbeitslosengeld nach 6 monatiger Reise?
Forumsregeln
Info-Pool: VOR der Reise:
Während Deine Reisepläne gerne detailliert in Deinem Vorstellungsstrang stehen dürfen, sollen konkrete Reisefragen hier im Info-Pool als einzelne, vom individuellen Reiseplan losgelöste einzelthematische Sachfragen unter aussagekräftigem Betreff und passender Kategorie gestellt- und beantwortet werden. Unbedingt erst WRF-Suchen, denn die meisten Reisevorbereitungsfragen wurden hier schon wiederfindbar beantwortet und brauchen ggf. nur wieder aktualisierend angeschubst zu werden.
Existiert zu einer Deiner Fragen noch kein Thema, dann eröffne bitte ein neues Thema, speziell für Deine genaue Frage, die dann im Betreff stehen sollte. Innerhalb eines Themas bitte nur zum Betreff antworten und statt eines Themenwechsels gleich ein neues Thema aufmachen.
Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
Danke!
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Jede Frage also bitte in ihrem eigenen (einzigen!) Thema behandeln, wie unter 1F-1T in der WRF-Anleitung erklärt. Bitte vor erstem Beitrag lesen!
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Arbeitslosengeld nach 6 monatiger Reise?
Hallo Zusammen,
ich habe mir nun einige Threads zu dem Thema Arbeitslosigkeit und Arbeitsamt durchgelesen, leider konnte ich aber die Antwort zu meinem aktuellen "Problem" nicht finden.
Ich werde ab 01.01.11 zwei Jahre unbezahlten Urlaub nehmen und könnte somit auch bei anderen Arbeitgebern anfangen.
Wenn ich es richtig verstehe, wird das Arbeitslosengeld doch aus den letzten zwölf sozialversicherungspflichtigen Monaten berechnet, die in den letzten zwei Jahren bestanden haben, oder?
Wenn ich somit am 01.01.11 "arbeitslos" bin, zu dem Zeitpunkt aber schon im Ausland unterwegs und mich erst am 01.07.11 melde, sollte dies doch keinen Unterschied bei der Berechnung der Bezüge machen, oder?
Prinzipiell will ich mich gar mich arbeitslos melden, nur will ich verhindern, dass mein Arbeitgeber in zwei Jahren auf die Idee kommt mit zu kündigen und ich direkt mit Hartz 4 eingestuft werde.
Grüße und Danke
K*
ich habe mir nun einige Threads zu dem Thema Arbeitslosigkeit und Arbeitsamt durchgelesen, leider konnte ich aber die Antwort zu meinem aktuellen "Problem" nicht finden.
Ich werde ab 01.01.11 zwei Jahre unbezahlten Urlaub nehmen und könnte somit auch bei anderen Arbeitgebern anfangen.
Wenn ich es richtig verstehe, wird das Arbeitslosengeld doch aus den letzten zwölf sozialversicherungspflichtigen Monaten berechnet, die in den letzten zwei Jahren bestanden haben, oder?
Wenn ich somit am 01.01.11 "arbeitslos" bin, zu dem Zeitpunkt aber schon im Ausland unterwegs und mich erst am 01.07.11 melde, sollte dies doch keinen Unterschied bei der Berechnung der Bezüge machen, oder?
Prinzipiell will ich mich gar mich arbeitslos melden, nur will ich verhindern, dass mein Arbeitgeber in zwei Jahren auf die Idee kommt mit zu kündigen und ich direkt mit Hartz 4 eingestuft werde.
Grüße und Danke
K*
Arbeitslosengeld nach 6 monatiger Reise?
Hallo Konfusius,
puh eine ganze Weile her, dass ich mich mit dem Kram befasst habe, aber ich habe mal in meinem Kopf gekramt und meine, mich an folgende Auskunft des Arbeitsamts zu erinnern:
Zuerst mal, einfach später melden, wird ohnehin nicht klappen.
Wenn Du arbeitslos wirst, musst Du das unmittelbar dem Arbeitsamt melden, tust Du das nicht, riskierst Du eine Minderung Deiner Ansprüche.
Zudem musst Du Dich persönlich beim Arbeitsamt melden, was von unterwegs kaum geht.
Zudem glaube ich, dass die Berechnung egal wie vom Ende Deines letzten sozialversicherungspflichtigen Monats ausgeht.
Ich wollte das alles auch erst über unbezahlten Urlaub machen, aber es waren zu viele Haken.
Zudem sagte man mir, wenn ich innerhalb der letzten zwei Jahre die vollen 12 Monate nicht mehr habe (weil ich eben 13 Monate unterwegs war), wird die Höhe des ALG trotzdem auf 12 Monate runtergerechnet.
Sprich, die tun so, als ob ich das Geld von 11 Monaten in 12 verdient hätte und mit jedem Reisetag sinkt dann mein Anspruch.
Das war mir zu unsicher.
Durch die Kündigung konnte ich meinen vollen Anspruch 3 (oder sind's vier? ) Jahre erhalten.
Good luck...
PS: Bei zwei Jahren reise, rate ich persönlich definitiv zur Kündigung.
puh eine ganze Weile her, dass ich mich mit dem Kram befasst habe, aber ich habe mal in meinem Kopf gekramt und meine, mich an folgende Auskunft des Arbeitsamts zu erinnern:
Zuerst mal, einfach später melden, wird ohnehin nicht klappen.
Wenn Du arbeitslos wirst, musst Du das unmittelbar dem Arbeitsamt melden, tust Du das nicht, riskierst Du eine Minderung Deiner Ansprüche.
Zudem musst Du Dich persönlich beim Arbeitsamt melden, was von unterwegs kaum geht.
Zudem glaube ich, dass die Berechnung egal wie vom Ende Deines letzten sozialversicherungspflichtigen Monats ausgeht.
Ich wollte das alles auch erst über unbezahlten Urlaub machen, aber es waren zu viele Haken.
Zudem sagte man mir, wenn ich innerhalb der letzten zwei Jahre die vollen 12 Monate nicht mehr habe (weil ich eben 13 Monate unterwegs war), wird die Höhe des ALG trotzdem auf 12 Monate runtergerechnet.
Sprich, die tun so, als ob ich das Geld von 11 Monaten in 12 verdient hätte und mit jedem Reisetag sinkt dann mein Anspruch.
Das war mir zu unsicher.
Durch die Kündigung konnte ich meinen vollen Anspruch 3 (oder sind's vier? ) Jahre erhalten.
Good luck...
PS: Bei zwei Jahren reise, rate ich persönlich definitiv zur Kündigung.
Memento mori - In omnia paratus.
Arbeitslosengeld nach 6 monatiger Reise?
vielleicht hilft der "alte" Beitrag noch weiter:
http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... hp?t=15788
grüße
lea
[Und das ALG-Sticky ALG-StickyAnsprüche für die Zeit nach der Langzeitreise sichern! LG MArtin]
http://www.reise-forum.weltreiseforum.d ... hp?t=15788
grüße
lea
[Und das ALG-Sticky ALG-StickyAnsprüche für die Zeit nach der Langzeitreise sichern! LG MArtin]
Arbeitslosengeld nach 6 monatiger Reise?
Peinlich
Knapp daneben mit dem eigentlichen Beitrag...
Knapp daneben mit dem eigentlichen Beitrag...
Memento mori - In omnia paratus.
Arbeitslosengeld nach 6 monatiger Reise?
Hui, danke an euch beide für den schnellen Post.
Wenn ich das richtig sehe, würde das somit klappen wir ich es vor habe.
@Lohas: Eine Kündigung ist leider keine Option, weil ich nicht deine Möglichkeit hätte, mit einem neuen Vertrag in der Schublade zu reisen. Mein Arbeitgeber ist einfach zu groß, was das betrifft.
Also mein Plan:
Arbeite von 01.01.2005 - 01.01.2011
von 01.01.2011 - 01.08.2011 auf Reise
Berechnung des Arbeitslosengeld für den Zeitraum von 01.08.2009 - 01.01.2011
Somit sind 12 Monate erreicht. Ich werde nicht arbeiten gehen, bevor ich mich im August 2011 arbeitslos melde. Somit sollten ab 01.08.20011 die Möglichkeit bestehen vier Jahre lang das ALG1 in Anspruch zu nehmen. Oder?
Ich werde mich schon nächsten Monat arbeitslos melden, somit halte ich dort auch die Frist ein. Und das persönliche melden nach dem Eintritt der Arbeitlosigkeit sollte dann doch am 01.08.2011 reichen?!?!?
Naja, werde das ganze einfach mal Ende September dem Arbeitsamt vortragen.
Danke noch mal an euch Beide
K*
Wenn ich das richtig sehe, würde das somit klappen wir ich es vor habe.
@Lohas: Eine Kündigung ist leider keine Option, weil ich nicht deine Möglichkeit hätte, mit einem neuen Vertrag in der Schublade zu reisen. Mein Arbeitgeber ist einfach zu groß, was das betrifft.
Also mein Plan:
Arbeite von 01.01.2005 - 01.01.2011
von 01.01.2011 - 01.08.2011 auf Reise
Berechnung des Arbeitslosengeld für den Zeitraum von 01.08.2009 - 01.01.2011
Somit sind 12 Monate erreicht. Ich werde nicht arbeiten gehen, bevor ich mich im August 2011 arbeitslos melde. Somit sollten ab 01.08.20011 die Möglichkeit bestehen vier Jahre lang das ALG1 in Anspruch zu nehmen. Oder?
Ich werde mich schon nächsten Monat arbeitslos melden, somit halte ich dort auch die Frist ein. Und das persönliche melden nach dem Eintritt der Arbeitlosigkeit sollte dann doch am 01.08.2011 reichen?!?!?
Naja, werde das ganze einfach mal Ende September dem Arbeitsamt vortragen.
Danke noch mal an euch Beide
K*
Arbeitslosengeld nach 6 monatiger Reise?
Hallo Konfusius
ich hab's oben auch schon als Anmerkung ergänzt:
Zusätzlich zu Lohas' Einwänden scheint mir die Rechnung "ab 1.8.2011 4 Jahre" auch wegen des unbezahlten Urlaub über 4 Wochen nicht zu klappen, während dessen Du nicht als "beschäftigt" i.S. SGB 4 gilst, siehe ALG-Sticky: ALG-Ansprüche für die Zeit nach der Langzeitreise sichern.
LG
ich hab's oben auch schon als Anmerkung ergänzt:
Zusätzlich zu Lohas' Einwänden scheint mir die Rechnung "ab 1.8.2011 4 Jahre" auch wegen des unbezahlten Urlaub über 4 Wochen nicht zu klappen, während dessen Du nicht als "beschäftigt" i.S. SGB 4 gilst, siehe ALG-Sticky: ALG-Ansprüche für die Zeit nach der Langzeitreise sichern.
LG
MArtin
Mein Vorstellungsthread
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Arbeitslosengeld nach 6 monatiger Reise?
Danke noch mal für den Link Martin.
Ich verstehe dann aber den Satz nicht ganz:
"Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.
Die Rahmenfrist beträgt seit 1.2.06 2 Jahre"
Wenn ich mich am 01.08.2011 melde, dann habe ich doch Anwartschaftszeit erfüllt, oder?
Gearbeitet von 01.08.2009 - 01.01.2011 (über 12 Monate sozialversicherungspflichtig)
nicht gearbeitet von 01.01.2011 - 01.08.2011
Grüße
Konfusius
Ich verstehe dann aber den Satz nicht ganz:
"Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat.
Die Rahmenfrist beträgt seit 1.2.06 2 Jahre"
Wenn ich mich am 01.08.2011 melde, dann habe ich doch Anwartschaftszeit erfüllt, oder?
Gearbeitet von 01.08.2009 - 01.01.2011 (über 12 Monate sozialversicherungspflichtig)
nicht gearbeitet von 01.01.2011 - 01.08.2011
Grüße
Konfusius
Arbeitslosengeld nach 6 monatiger Reise?
Ich habe gerade noch mal vorab mit dem AA telefoniert. Die Mitarbeiterin meinte es wäre möglich sich auch 6 Monate später zu melden, was aber folgen für Dauer des Anspruchs haben könnte.
Zu der Dauer habe ich dann folgenden Link gefunden: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25694/N ... s-Nav.html
Dort heißt es
"Die Zeit, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten können, ist abhängig von Ihrem Lebensalter und davon, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren arbeitslosenversicherungspflichtig waren."
Daher, dass ich innerhalb der letzten fünf Jahr zwei Jahre gearbeitet habe würde dies nach dem aktuellen Stand keine Auswirkung auf mein ALG haben. Werde dies aber nun auch noch mal schriftlich anfragen.
Cheers
Konfusius
Zu der Dauer habe ich dann folgenden Link gefunden: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25694/N ... s-Nav.html
Dort heißt es
"Die Zeit, für die Sie Arbeitslosengeld erhalten können, ist abhängig von Ihrem Lebensalter und davon, wie lange Sie in den letzten fünf Jahren arbeitslosenversicherungspflichtig waren."
Daher, dass ich innerhalb der letzten fünf Jahr zwei Jahre gearbeitet habe würde dies nach dem aktuellen Stand keine Auswirkung auf mein ALG haben. Werde dies aber nun auch noch mal schriftlich anfragen.
Cheers
Konfusius
Arbeitslosengeld nach 6 monatiger Reise?
Das Problem bei deiner Planung ist, dass man dich auch bei ALG1 vorladen kann und dem nachgekommen werden muss! Als ich mich 2008 beim Arbeitsamt gemeldet habe weil meine Arbeit auslief, wurde ich innerhalbd er ersten 2 Monate 2 oder 3x eingeladen und musste einmal sogar zu so einem tagesseminar (nicht das es was gebracht hätte). Du musst auch bei ALG1 dem Amt zur Verfügung stehen und das kannst du ja nicht wenn du im Ausland bist. Ich habe nämlich auch schon diese Problematik gehabt und mich dann entschlossen mich einfach abzumelden (hier war es aber H4 und nicht mehr ALG1). Verspätete Meldung kann Auswirkungen haben, denn die erklären einen ja an jeder ecke man solle sich baldmöglichst melden wenn man weis das man seine Arbeit verliert. Ich würde hier lieber nochmal einen Termin machen und das wirklich haargenau ausdiskutieren mit dem Amt. Damits dann auch stimmt.
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