Hallo!
Ich hätte noch ne Frage zwecks Pflegeversicherung.
Habe gehört, dass bei einer Kündigung der Krankenversicherung ebenfalls die Pflegeversicherung gekündigt wird. Jedoch um Pflegeleistungen zu erhalten, müsste man 2 Jahre lückenlos versichert sein.
Stimmt das?
Grüße
[Frage und erste Antwort einzelthematisiert aus Versicherungsfall krank nach hause - Astrid ]
Pflegeversicherung: Voraussetzung für Anspruch auf Leistung
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Info-Pool zu Gesundheit, Krankheitsvorbeugung und Behandlungsoptionen auf Reisen sowie Auslandskrankenvericherungen
Wie überall im WRF-Info-Pool:
1. WRF-Suche, ob zu Deiner Gesundheitsfrage bereits ein passendes Sachthema existiert -> Dort lesen, ggf. zur Ergänzung & Aktualisierung nachfragen.
2. Andernfalls zu jeder Gesundheits- oder Krankenversicherungsfrage ein neues separates Einzelthema mit aussagekräftigem Betreff aufmachen.
3. Auf Gegenseitigkeit posten wie in der WRF-Anleitung erklärt.
Danke!
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3. Auf Gegenseitigkeit posten wie in der WRF-Anleitung erklärt.
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- Astrid
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Pflegeversicherung: Voraussetzung für Anspruch auf Leistung
Hallo Satellite
Richtig ist, dass bei einer Endigung der Krankenversicherungspflicht / Kündigung der Krankenversicherung (z.B. wegen Auslandsaufenthalt) automatisch auch die Pflegeversicherungspflicht endet.
Allerdings ist es nach § 26 SGB XI möglich, sich während des Auslandsaufenthaltes freiwillig in der Pflegeversicherung weiter zu versichern. Der Antrag ist bis spätestens einen Monat nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht bei der Pflegekasse zu stellen, bei der die Versicherung zuletzt bestand.
Laut § 33 Abs. 2 SGB XI besteht seit dem 01.07.2008 Anspruch auf Pflegeversicherungsgeld, wenn der Versicherte innerhalb der letzten 10 Jahre vor Antragstellung mindestens 2 Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt hat. Inwieweit die Beitragszahlung über zwei Jahre hinweg lückenlos erfolgen mußte, erschliesst sich mir aus dem Gesetzestext nicht.
Soweit ich weiß, werden lückenlose Vorversicherungszeiten nur dann von der sozialen Pflegeversicherung verlangt, wenn es um die Anrechnung von Vorversicherungszeiten aus der privaten Pflegeversicherung handelt...
Aber vielleicht wissen andere ja mehr?!
Liebe Grüße
Astrid
Richtig ist, dass bei einer Endigung der Krankenversicherungspflicht / Kündigung der Krankenversicherung (z.B. wegen Auslandsaufenthalt) automatisch auch die Pflegeversicherungspflicht endet.
Allerdings ist es nach § 26 SGB XI möglich, sich während des Auslandsaufenthaltes freiwillig in der Pflegeversicherung weiter zu versichern. Der Antrag ist bis spätestens einen Monat nach Ausscheiden aus der Versicherungspflicht bei der Pflegekasse zu stellen, bei der die Versicherung zuletzt bestand.
Laut § 33 Abs. 2 SGB XI besteht seit dem 01.07.2008 Anspruch auf Pflegeversicherungsgeld, wenn der Versicherte innerhalb der letzten 10 Jahre vor Antragstellung mindestens 2 Jahre in die Pflegeversicherung eingezahlt hat. Inwieweit die Beitragszahlung über zwei Jahre hinweg lückenlos erfolgen mußte, erschliesst sich mir aus dem Gesetzestext nicht.
Soweit ich weiß, werden lückenlose Vorversicherungszeiten nur dann von der sozialen Pflegeversicherung verlangt, wenn es um die Anrechnung von Vorversicherungszeiten aus der privaten Pflegeversicherung handelt...
Aber vielleicht wissen andere ja mehr?!
Liebe Grüße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
Pflegeversicherung: Voraussetzung für Anspruch auf Leistung
Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich mich um meine Pflegeversicherung bei einer sechsmonatigen Abmeldung nicht kümmern, da ich 10 Jahre darauf ohne Kürzung Anspruch hätte. Ist das richtig?
[Frage und die beiden folgenden Antworten aus diesem Thema in passenderen Thread verschoben - Astrid]
wenn ich das richtig verstanden habe, muss ich mich um meine Pflegeversicherung bei einer sechsmonatigen Abmeldung nicht kümmern, da ich 10 Jahre darauf ohne Kürzung Anspruch hätte. Ist das richtig?
[Frage und die beiden folgenden Antworten aus diesem Thema in passenderen Thread verschoben - Astrid]
Pflegeversicherung: Voraussetzung für Anspruch auf Leistung
So verstehe ich das auch, aber wie gesagt - bin kein Versicherungsexperte und bei mir ist auch kein Pflegefall eingetreten, kann es also nicht aus erster Hand bestätigen
Pflegeversicherung: Voraussetzung für Anspruch auf Leistung
Hallo Norbert,
auch ich war (und bin es wieder) bei der TK versichert. Der mir gegenüber genannte Wortlaut bzgl. Pflegeversicherung war:
"Wenn man in den letzten 10 Jahren 2 Jahre versichert war ...".
Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, daß diese 2 Jahre nicht zusammenhängend sein müssen.
Nach diesem Wortlaut hat man dann also nur noch 8 Jahre Zeit! Und das auch nur, wenn man davor 2 Jahre ununterbrochen versichert war.
Gruß
Boppel
auch ich war (und bin es wieder) bei der TK versichert. Der mir gegenüber genannte Wortlaut bzgl. Pflegeversicherung war:
"Wenn man in den letzten 10 Jahren 2 Jahre versichert war ...".
Auf Nachfrage wurde mir mitgeteilt, daß diese 2 Jahre nicht zusammenhängend sein müssen.
Nach diesem Wortlaut hat man dann also nur noch 8 Jahre Zeit! Und das auch nur, wenn man davor 2 Jahre ununterbrochen versichert war.
Gruß
Boppel
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