Langzeitreise: Austritt private Krankenversicherung - wie?

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Wie überall im WRF-Info-Pool:
1. WRF-Suche, ob zu Deiner Gesundheitsfrage bereits ein passendes Sachthema existiert -> Dort lesen, ggf. zur Ergänzung & Aktualisierung nachfragen.
2. Andernfalls zu jeder Gesundheits- oder Krankenversicherungsfrage ein neues separates Einzelthema mit aussagekräftigem Betreff aufmachen.
3. Auf Gegenseitigkeit posten wie in der WRF-Anleitung erklärt.
Danke! :)
Armin und Tine
Kiebitz
Beiträge: 1
Registriert: 07 Aug 12 19:14

Langzeitreise: Austritt private Krankenversicherung - wie?

Ungelesener Beitrag von Armin und Tine »

hallo,
wir planen für 2013 eine 12 Monatige Europareise (inkl.Marokko).
dafür haben wir für eine ]HanseMerkur Auslands KV abgeschlossen.

Da aber seit 2009 eine KV Pflicht besteht für alle Leute die in Deutschland gemeldet sind beißt sich hier die Katze in den Schwanz.
Meine private KV will mich nicht aus dem Vertrag entlassen mit dem Hinweis auf die Versicherungspflicht für alle in Deutschland gemeldeten Personen. Die Unterlagen der HanseMerkur reichen denen nicht aus,da sie ja nur das Ausland abdeckt und nur sechs Wochen "Zwischenaufenthalt" in Deutschland.
da ich ja meinen Job zum 31.12 gekündigt habe,habe ich sowieso kein Geld für die (teure) Private KV. Bleibt mir also nur der Weg mich in Deutschland abzumelden um da raus zu kommen??
Bin für jegliche Information dankbar,da wir aus bekannten Gründen gerne in Deutschland (bei Verwandten) gemeldet bleiben wollen.
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Astrid
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Reisekrankenversicherung Problem !

Ungelesener Beitrag von Astrid »

Hallo und willkommen Ihr Zwei :)

Zum Thema Krankenversicherung auf Langzeitreise finden sich bereits etliche Themen im WRF :D. Daher an dieser Stelle gleich vorweg noch mal die Bitte, vor dem Posten von Beiträgen zu suchen :!:

Deine private Krankenversicherung kannst Du nur unter bestimmten Voraussetzungen wie z.B. die von Dir angeführte Aufgabe Deines Wohnsitzes in Deutschland kündigen.

Auch Eintritt in die Arbeitslosigkeit ist eine Möglichkeit die private Krankenversicherung zu kündigen. Vorausgesetzt, Du bist noch nicht 55 Jahre alt, wirst Du mit Beginn der Arbeitslosengelzahlung zum Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenkasse.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit einer "außerordentlichen Kündigung" z.B. im Rahmen einer Beitragserhöhung der privaten Krankenversicherung oder auch, wenn man in eine Familienversicherung einer GKV eintritt.

Falls die Möglichkeit besteht, ist im Vergleich zu einem Austritt aus der privaten Krankenversicherung m.E. durchaus auch eine Anwartschaft zu überlegen -> s.a.: Private Krankenversicherung - Anspruch auf Anwartschaft? . Während dieser Zeit bist Du zwar nicht krankenversichert, Du erhälst Dir jedoch die Möglichkeit des Wiedereinstiegs zu den früheren Bedingungen ("große Anwartschaft").
Aber das wird auch schon in einem anderen Thema ausführlicher behandelt -> s.a.: Private Krankenversicherung - Anwartschaft abschließen? .

Gesetzlich geregelt sind die Kündigungsmöglichkeiten der Privaten Krankenkasse in § 13 der allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Privaten Krankenversicherung .

Ich hoffe, das hilft Dir schon mal weiter. Falls Du neue Infos hast, bitte ich, diese unter den jeweils passenden Themen zu posten.

Im voraus vielen Dank und liebe Grüße
Astrid
Eine fremde Kultur ergründen zu wollen, ist wie der Versuch, den Horizont zu erreichen... Irgendwann steht man wieder an dem Punkt, an dem man begonnen hat - doch der Blick zum Horizont ist ein anderer. [A. Bokpe]
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